Sind Pflegeeltern Erziehungsberechtigt?

12 Antworten

(1) Lebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, so ist die Pflegeperson berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten. Sie ist befugt, den Arbeitsverdienst des Kindes zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs-, Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen für das Kind geltend zu machen und zu verwalten. § 1629 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.

(2)......

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Inhaber der elterlichen Sorge etwas anderes erklärt. Das Familiengericht kann die Befugnisse ... einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

https://www.moses-online.de/rechte-entscheidungsm%C3%B6glichkeiten-pflegeeltern

http://pflegeelternnetz.de/lexicon/index.php/Entry/187-Vollmacht-f%C3%BCr-Pflegeeltern/

Weitgehendst.

Es kommt aber auch darauf an, wieviele Bestandteile des recht komplexen Sorgerechts ihnen übertragen wurde.

Wenn die leiblichen Eltern noch das Sorgerecht haben ist vieles ja erst mit ihnen zu klären. Und wenn die leiblichen Eltern sich und ihren Kindern das Leben unnötig schwer machen wollen treten sie keine Kompetenzen ab...

Ansonsten kann man auch einfach kooperieren. Ist besser für die Kinder wenn man sich mit den Pflegeeltern nicht wegen jedem Pups streitet. 🙃

warehouse14

Bereitschaftspflegefamilien wird üblicherweise kein Sorgerecht übertragen. Das heißt aber nicht, dass sie dem Kind nicht als Erziehungsperson gegenübertreten dürfen: Sie entscheiden trotzdem, was das Kind isst, was das Kind anzieht und wann das Kind ins Bett geht.

Dauerpflegefamilien wird teilweise das Sorgerecht ganz oder in Teilen übertragen. Es gibt aber auch Dauerpflegefamilien, bei denen die Pflegeeltern kein Sorgerecht haben. In der Praxis haben sie jedoch meist ein großes Mitbestimmungsrecht: Wenn das Kind krank ist, dann rufen die Pflegeeltern den Betreuer an und holen sich die Erlaubnis, dass sie mit dem Kind zum Arzt gehen. Und vor dem Schulwechsel fragt der Betreuer (hoffentlich) die Pflegeeltern, welche Schule (passende Schulform vorausgesetzt) vom Schulweg her gut machbar ist und auf welche Schule vielleicht schon Geschwister des Pflegekindes gehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Kann man allgemein nicht sagen. Es gibt einen Vertrag mit dem Jugendamt über die Pflichten und Ansprüche der Pflegeelternschaft. Damit entsteht sie.

Die "Erziehungsberechtigung" liegt solange bei den leiblichen Eltern, bis sie von denen oder einem Gericht auf jemanden übertragen wird. Ganz oder teilweise.

Musst du also deine Pflegeeltern fragen, wie es konkret bei dir ist.

Erziehungsberechtigt ja, Sorgeberechtigt in der Regel aber nicht. Pflegeeltern sind berechtigt Entscheidungen die den Alltag des Kindes betreffen selbstständig zu treffen. Für größere Entscheidungen müssen die Sorgeberechtigten gefragt werden (z.B. Anmeldung an einer Schule, größere medizinische Behandlungen)


LouPing  28.12.2019, 14:27

Bei Kindern mit Behinderung / chron. Erkrankungen kann eine medz. Vormundschaft gerichtlich beantragt werden.

Dazu braucht es nich mal die Zustimmung der leiblichen Eltern.
Bei unserem Pflegekind hat der Richter zum Wohle des Kindes und zur Vereinfachung der Verantwortung für uns entscheiden - erst meine Frau und dann ergänzend mich zum medz. Vormund zu erklären.

Nur so was es uns möglich den Bub problemlos und zuverlässig zu versorgen.

0
Sanja2  28.12.2019, 16:32
@LouPing

deswegen habe ich in der Regel geschrieben, Ausnahmen gibt es selbstverständlich.

1