Sind Fischtreppen, Mindestpegel des natürlichen Fließgewässers bei Wasserturbinen-Anlagen allgemein Pflicht, was ist bei Trockenheit (Sommer), Niedrigwasser?
Betriebsverbot, Entnahme- bzw. Ableitungsverbot bei Trockenheit, Niedrigwasser ?
1 Antwort
Kommt auf die Genehmigung an.
In der Regel sind Neuanlagen und Bescheide zum Weiterbetrieb so ausgelegt,
Wenn eine natürliche Passage der Anlage nicht möglich ist, sind Fischtreppen einzurichten.
Mindestwasserstände sind nicht bei allen Genehmigungen enthalten.
Ebenso fehlen in gerade sehr alten Genehmigungen Kauseln bei Trockenheit. In der Regel werden diese Genehmigungen auch gehütet wie ein Augapfel.
Denn wie will man ein Chemiewerk oder Wasserkraftwerk betreiben, wenn man jedesmal die Wasserentnahme einstellen muss, nur weil das Wasser knapp wird.
Nö, kein Unternehmen würde sich darauf einlassen.
Das schützt auch den allgemeinen Bürger vor Willkür, des Staates. Sogenannter Bestandsschutz.
So ist es auch bei Flutgebieten, man kann nicht einfach Siedlungen aufgeben, wenn Bürger dort wieder bauen wollen. Oder eben Fluter bauen, die sich negativ auf die wirtschaftliche Nutzung auswirken.
Hat er ja. Er hat seine Gebühren für die Lizenz vor 100 Jahren erbracht und bezahlt die Verlängerung rechtzeitig.
So lange der Unternehmer das tut, hat er einen Rechtsanspruch darauf, das der Staat seine Rechte achtet und ihn entschädigt wenn man diese beschneidet.
Nennt sich Rechtsstaat, das man sich auf eine Betriebserlaubnis verlassen kann.
So kann auch der Unternehmer nicht einfach die Siedlung der Nachbarn einfach abreißen lassen, weil er eine neue Halle braucht.
Was steht im Umweltschutzgesetz?
Das Gesetz definiert in Artikel 1 das Ziel, „Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten.
Diese Passage ist recht neu, kann aber keine einmal erteilte Genehmigungen rückgängig machen.
Denn sonst dürfte niemand mehr legal den Rhein zum Beispiel Wasser entnehmen.
BAYER hat ein Nutzungrecht was frühestens in 60 Jahren zur Diskussion steht. Ansonsten müsste der Staat dem Konzern Schadensersatz zahlen.
Ähnlich wie das Betriebsende der Atomreaktoren.
Genehmigungen gelten unbegrenzt in Zukunft, bzw. ohne Verfallsdatum bzw. Schutzfrist ?
Diese obsoleten, veralteten Genehmigungen sollten aufgehoben werden !!!