Sind blindenhunde haram?

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Ich wollte nur erwähnen, dass die Gelehrten diesbezüglich unterschiedliche Meinungen haben und dass man einen Unterschied zwischen normalen Haushunden und Zweckhunden machen muss.
So sagen einige Gelehrte, dass diejenigen Hunde, die zur Haltung erlaubt sind (wie z.B. ein Jagdhund, Wachhund etc.) nicht das Betreten der Engel in einem Haus verhindern.
Zu dem Ḥadīth, der von Bukhārī und Muslim überliefert wurde "Die Engel betreten kein Haus, wo sich ein Hund oder Bild befindet", sagte Imām an-Nawawī im Sharḥ: "Die Gelehrten hatten unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Engel eine Wohnung nur dann nicht betreten, wenn sich dort ein Hund befindet, den man nicht halten darf oder ob es allgemein bei allen Hunden der Fall ist; auch bei denen, die man halten darf, aus den Gründen, die erwähnt worden sind."
Ibn Ḥajar sagte: "Imām al-Khaṭṭābī und andere sagten, dass die Engel Häuser betreten können, in welchem sich Hunde befinden, welche zum Zweck der Jagd, Weide und für die Bewachung der Ernte gehalten werden." [Fatḥ al-Bārī]
Ebenfalls erwähnte Imām an-Nafrāwī al-Mālikī im Sharḥ zu ar-Risāla von Ibn Abī Zayd, dass Imām al-Khaṭṭābī und al-Qāḍī ʿIyāḍ der Meinung waren, dass die Hunde, deren Besitz erlaubt sind, nicht das Betreten der Engel im Haus verhindern.
Die Meinung der Mālikiyyah im allgemeinen ist übrigens, dass das Halten eines Zweckhundes (Wachhund, Jagdhund, Hütehund etc.) in der Wohnung vollkommen erlaubt ist und dass das Halten eines normalen Haushundes auch erlaubt ist, jedoch makrūh (also nicht ḥarām).
So wird in einer Erläuterung zu Murshid al-Muʿīn von Ibn ʿĀshir al-Mālikī folgendes gesagt: "Was das Halten eines Hundes in der Wohnung angeht, so ist es mubāḥ (erlaubt), wenn man eine Notwendigkeit dafür hat (z.B. Wachhund, Blindenhund, Jagdhund etc.) und es ist verpöhnt, wenn man keine wirkliche Notwendigkeit für den Hund hat (z.B. Haustier-Hund)." [The Guiding Helper, Fussnote: 2140]
Ebenso erwähnenswert ist die Überlieferung von Ibn Abī Zayd al-Qayrawānī, welche in Sharḥ ar-Risāla von an-Nafrāwī zu finden ist, wo gesagt wird, dass al-Qayrawānī einen Wachhund in seinem Haus hatte und als man sich darüber beschwerte sagte er: "Würde (Imām) Mālik noch in unserer Zeit leben, so hätte er einen Löwen."
Ich wollte dies nur lediglich zur Information erwähnen, damit man weiß, dass es in dieser Sache verschiedene Meinungen gibt, welche alle auf Beweise basieren und Allāh weiß es am Besten.



http://www.ahlu-sunnah.com/threads/50667-Hunde-in-der-Wohnung

mineralixx  07.09.2015, 17:28

Engel "betreten" überhaupt nie Wohnungen oder Häuser - sie schweben!

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Wieder ein Frage fürs Kuriositätenkabinett? 

Warum sollte Allah etwas dagegen haben, wenn ein derart vom Schicksal geschlagener Mensch durch einen Blindenhund die Gelegenheit erhält, sein Leben ein wenig besser zu gestalten?

norelig  03.09.2015, 10:54

Wenn Allah nun jemand mit Blindheit bestraft , wird er diese Strafe durch das Gestatten eines Blindenhundes wieder abmildern ?

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earnest  03.09.2015, 10:58
@norelig

Das ist eine gute Frage, die vier Rechtsschulen monatelang beschäftigen könnten.

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Selbst "normale" Hunde sind dies laut Meinung der meisten Gelehrten nicht (wobei sich das immer auf die Hudnehaltung und nicht den bloßen Umgang o.ä. bezieht), sondern lediglich Mekruh.

Und selbst bei denen die das etwas "enger" sehen bezieht sich das haram nur auf Hunde, bei denen keine Notwendigkeit besteht.

Also Hunde die einen bestimmte Notwendigkeit haben (also auch Hirtenhund, Jagdhund etc) sind in jedem Falle unproblematisch.

AbdulRauf  03.09.2015, 00:30

Tiere sind allgemein nicht Haram.es geht wohl eher um die Hundehaltung,wobei dies eher negativ angesehen wird.

Der Umgang selber mit Tieren wie Hunden muss liebevoll sein und wer ein Tier misshandelt erhält eine schlimme Strafe.

Es gabs mal eine Prostutierte,welche einen sehr durstigen Hund(der war kurz vorm erdursten) ein Schluck Wasser gab und ihn so rettete,sodass Allah ihr alles vergab.

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AbdulRauf  03.09.2015, 00:40
@AbdulRauf

Korrigierung:
Tiere sind allgemein nicht unrein noch Haram,da Haram in diesem Kontext keinen Sinn hätte.

Was Haram also Verboten ist,ist Hunde in seinem Haus zu halten oder allgemein als Haustier zu besitzen.
Katzen dagegen sind erwünscht und andere Tiere stellen genauso wenig Probleme da.

Beim Hund ist das Problem,dass der Speichel als unrein gilt.

Aber das ändert dennoch nichts daran,dass man jedes Tier gut behandelnt muss,auch die Marienkäfer,die Nachts in einem Zimmer rumfliegen.

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Hunde sind grundsätzlich nicht haram, aber Überlieferungen zufolge betreten Engel keine Häuser in denen sich Hunde befinden. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Hundebesitzer die ihr Tier als eine Art Hobby sehen. 

Menschen die auf den Hund angewiesen sind, sei es wegen Schutz oder in diesem Fall, weil man blind ist und keinen hat, der einen durch den Alltag begleitet, dann ist es erlaubt. 

 "Alle guten Dinge sind euch erlaubt; und was ihr die Jagdtiere gelehrt habt, indem ihr sie zur Jagd abrichtet und sie lehrt, was Allah euch gelehrt hat." Also esset von dem, was sie für euch fangen, und sprecht Allahs Namen darüber aus. Und fürchtet Allah; denn Allah ist schnell im Abrechnen. (5/4)Soviel zur Unreinheit des Speichels der Hunde... das ein Hund nicht ins Haus darf weil sonst ein Engel nicht in das Haus rein kommt steht in einem Hadith NICHT im Koran.