Religiöse Erziehung verbieten?

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Sollte man vielleicht mal darüber nach denken es Eltern zu verbieten das Kind in eine Religion zu drücken?

Gesetzlich durchgedrückte Verbote sind in solchen Fällen relativ sinnfrei, so ähnlich wie Drogen per Gesetz zu illegalisieren. Einerseits macht man die dadurch interessanter, zweitens teurer, drittens macht man sie dadurch gefährlicher, weil es keine Garantien dafür gibt, dass gewisse Gefahrenstoffe durch Verunreinigungen und Streckungen zu massiven gesundheitlichen Problemen, Abhängigkeiten und sogar zum Tod führen können.

Eine ähnliche Unkontrollierbarkeit oder zumindest ein Potential dazu sehe ich auch, wenn man religiöse Erziehung innerhalb des engsten Familienkreises verbieten wollen würde, auch da man das ohnehin nicht wirklich kontrollieren könnte, wie es auch bei illegalem Drogenhandel ist.

Religionen werden meistens vererbt und oft besteht garkein richtiger Wille als Kind dazu

Mag wohl so sein. Bei mir weiß ich, dass es in meiner Kindheit aber genau umgekehrt war. In meiner Kindheit waren meine Eltern mit meiner Halbschwester und mir zwar (aus Tradition) an jedem Heiligabend in der Kirche der Gemeinde unserer Großmutter mütterlicherseits, aber das allein prägt nicht so, als würde man im normalen Alltag in religiösen Bräuchen beeinflusst oder gar erzogen werden.

Dennoch, ohne dass ich weder davor noch danach durch meine Eltern oder jemand anderem in meiner Familie dazu beeinflusst, gefördert oder gefordert worden wäre, entschied ich mich aus eigener freier Entscheidung und eigener Absicht zur evangelischen Kirche, sowohl als Kind zur Taufe, als auch in meiner frühen Jugend zu meiner Vorbereitung auf die Konfirmation (und das in der damaligen DDR, wenn auch in deren letzten Monaten).

und gerade wenn Kinder mit verboten aufgrund von Religion aufgezogen werden ist das eigentlich komplett kontraproduktiv.

Ja, genauso wie dass man durch Verbote in Sachen religiösem Einfluss bei der Kindeserziehung diese ins Unkontrollierbare verdrängt.

Es wäre doch besser wenn das Kind ab einen gewissen Alter selber entscheiden soll, was es möchte und nicht was die Eltern für richtig halten.

Sicherlich, aber Liberalität in der Kindeserziehung lässt sich nicht gesetzlich vorschreiben. Wenn das anders sein sollte, würde es erstens auch wieder zu einer entsprechenden Unkontrollierbarkeit führen und zweitens wären in Rekordzeit Jugendämter überlastet, Kinderheime und Gefängnisse überfüllt und am schlimmsten würden dadurch die Kinder, statt der Eltern bestraft, weil man sie ihrem familiären Umfeld entreißen würde, und die Kinder hätten gar keine Schuld daran.

Was denkt ihr darüber?

Religiöser Zwang in der Kindeserziehung ist auf jeden Fall Mist, aber je mehr es ins persönliches verdrängt wird, eben weil es illegalisiert würde, umso schwieriger macht man es, und das in vieler Hinsicht, insbesondere für die Kinder. Man sieht das ja auch im Ergebnis bei Aussteigern aus (ich nenne es mal) Psychosekten, wo die Aussteiger massiv unter Druck geraten, entsprechend massive Überwindungen auf sich nehmen mussten und schließlich auch innerhalb des engsten Familienkreises vollkommen allein standen, insbesondere wenn sie aufgrund ihrer Eltern innerhalb eben dieser Psychosekte aufgewachsen sind. Dagegen ist es etwas ganz anderes, wenn Kinder im familiär-religiösen Einfluss einer allgemein akzeptierten Glaubensrichtung aufwachsen. Klar kann da ein entsprechender Ausstieg auch zu einer gewissen Differenz auch in der Familie führen, was ich selbst auch aufgrund von falschen Vorurteilen erlebt habe, aber diese Vorurteile stellten sich im Laufe der Zeit als falsch heraus und die Differenzen wurden überwunden. Und ich denke, dass das Problem weniger von meiner weniger aktiven evangelisch-gläubigen Mutter ausging, was die Phase der Differenz anging, als vielmehr von meinem atheistischen Stiefvater.


JTKirk2000  26.01.2024, 00:56

Vielen lieben Dank für das Sternchen. :)

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In Zeiten wo beide Elternteile sowieso arbeiten und kaum für das Kind da sind, sieht man sehr schnell wie moralisch labil Neuzeit-Kinder sind und keinerlei Benehmen aufweisen können. Ein Kind braucht Grenzen und Eltern entscheiden welche Grenze sie ihren Kindern auferlegen. Für eine funktionierende und starke Gesellschaft ist es daher unausweichlich das Eltern einen religiösen Ansatz in der Erziehung einbauen wenn nicht sogar komplett auslegen. UND wir dürfen nicht immer mehr Rechte an den Staat abgeben denn sonst erziehen wir nur noch Zahlen statt Seelen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Einfacher Muslim

Ne Religiöse Erziehung ist fein. Eltern wollen ja das beste für ihre Kinder. Und sie glauben ihre Religion wäre das beste.

Problematisch ist es erst wenn man die Kinder zwingt zb nen Kopftuch zu tragen obwohl es das nicht will. ( wobei dann auch nur erst ab 16 ca wo das Kind ganz gut für sich allein entscheiden kann, mit 12 etc leiten die Eltern die Kinder noch )

Was halt gar nicht geht ist wenn Eltern denken ihren 18 jährigen Kindern oder älteren gegen ihren Willen aufzwingen wollen sich am die Religion zu halten.

Das Kind ist ab 14 religionsmündig.

Ab da darf es auch der Religion der Eltern den Rücken kehren.

Ein Verbot der religiösen Erziehung verstößt gegen die Religionsfreiheit und der Staat mischt sich zu sehr ins Privatleben ein.

Zudem ist das weder zu kontrollieren noch durchzusetzen.

Das geplante Gesetz Jungen nicht mehr beschneiden zu dürfen scheiterte am Zentralrat der Juden in Deutschland.

Dieser würde bei Deinem Vorhaben auch sein Veto einlegen und es gäbe riesige Demonstrationen von Muslimen.

Dein Vorhaben gefährdet also den Frieden in Deutschland.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrungen mit Gott und Christentum

vanOoijen  16.01.2024, 12:50

Aber schon krass, dass man in Deutschland keine Ohren und Schwänze von Hunden mehr kupieren darf, aber kleinen Jungs die Vorhaut absäbeln weiterhin erlaubt ist.

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Die religiöse Erziehung ist dem Grunde nach ein Teil des in Art 6 GG geschützten Erziehungsrechts der Eltern.

Allerdings ist es m. E. an der Zeit, die diversen Sonderrechte der Religionsgemeinschaften auf den Prüfstand zu stellen und zugunsten eines weltanschaulich neutralen Staates ggf. zurückzunehmen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Pjotre978  16.01.2024, 05:54

Hi Answer1234567,

Betreffend Art 6 GG, wo steht das genau?

Zitat Art 6 GG:

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 6 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

WO finde ich hier jetzt das, was Du meintest, betreffend (Ich zitiere Dich: "Die religiöse Erziehung ist dem Grunde nach ein Teil des in Art 6 GG geschützten Erziehungsrechts der Eltern.")

Also Sorry, aber ICH finde KEINE Religion in diesem Artikel!

Frage daher an Dich: WO siehst DU eine Beziehung zur Religion in DIESEM Artikel???? Bitte kläre mich auf. Vielleicht bin ich ja auch Blind. Also bitte Hilf mir!

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Answer1234567  17.01.2024, 01:03
@Pjotre978
Also Sorry, aber ICH finde KEINE Religion in diesem Artikel!

Wie schon gesagt: Die religiöse Erziehung ist Teil der Erziehung - genauso wie die Vermittlung ethischer, moralischer, gesellschaftlicher Werte und sachlicher Fragen auch. Eine separate Aufzählung ist nicht erforderlich - die gibt es bei anderen Aspekten ja auch nicht.

Weiter möchte ich das nicht diskutieren. Dass ich im Übrigen definitiv nicht auf der Linie der Kirchen und Religionsgemeinschaften bin, habe ich denke ich in meinem zweiten Absatz und in anderen Beiträgen schon zur Genüge dargelegt.

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Pjotre978  20.01.2024, 03:01
@Answer1234567

Hi Answer1234567,

Du bezogst Dich auf Artikel 6 GG:

Die religiöse Erziehung ist dem Grunde nach ein Teil des in Art 6 GG geschützten Erziehungsrechts der Eltern.

Deswegen zitierte ich Artikel 6 GG, da ich Deinen Bezug zu diesem Thema in dem Artikel 6 GG nicht vorfand. Damit ich, durch Deiner Hilfe, es eher/besser verstehe.

Was (allgemein gesehen) nicht gut ist/nicht gut ankommt, einen Artikel zu erwähnen, diesen in Verbindung zu bringen mit allgemeinen/logischen/Verständlichen Rechten, die in dem Betreffenden Artikel aber gar nicht erwähnt werden. Wenn in einem Artikel/Paragraph (sei es Grundgesetzt/Gesetzt/Verordnung und/oder dergleichen) dann gilt nun mal das was indem betreffenden Text steht und nicht, was da stehen könnte und/oder stehen sollte und/oder nach Logik her stehen müsste.

Beispiel: Wenn es heißt: "Das Betreten und/oder der Aufenthalt der Grünfläche X ist grundsätzlich untersagt." Mit einem Rad betrete ich sie nicht, sondern befahre sie ja nur. Also kann ich es ja machen! Da ja befahren nicht betreten ist. Allerdings, beinhaltet das befahren ja einen Aufenthalt. Man befindet sich, in der Zeit, wo man sie befährt, auf der entsprechenden Fläche und hält sich somit dort auf. Auch wenn es nur 5 Minuten oder 30 Sekunden dauert, ist es ein Aufenthalt, und dies ist aber wiederum grundsätzlich untersagt. Es gibt und/oder kann hierzu allerdings wiederum Ausnahmen geben, die dann in Unterpunkten erläutert/erklärt werden. Im Sinne von: "Die beauftragten Betriebe/Firmen zur pflege der Grünfläche X sind hiervon ausgenommen." Das heißt: Wenn Mitarbeiter dieser Firmen die Grünfläche Pflegen müssen/Arbeiten dort verrichten müssen, ist denen das Betreten und der Aufenthalt erlaubt.

Gibt es diesen Zusatz/Ausnahmeregelung nicht, dann dürfen die nur mit einer erteilten Sondergenehmigung dort offiziell aktiv werden. Ansonsten haben die dort nichts zu suchen!

Vor Jahrzehnten hatte ich mal beim Arbeitsamt folgendes Problem. Ich sollte mich bewerben, hatte aber kein Geld um das zu bezahlen. Antwort: "Das Geld bekommen Sie ja wieder." Ich hatte aber KEIN Geld, um diese Kosten vorzustrecken! Portemonnaie Leer, also kein Geld für Briefmarken, folglich auch keine Bewerbung. Reaktion/Antwort vom Amt: "Aber das Geld bekommen Sie ja wieder!" Wenn man kein Geld zum Ausgeben hat, wie soll man dann etwas zahlen, auch wenn man es wieder bekommt? Um etwas wiederzubekommen, MUSS man ja erstmal Geld ausgeben. Wo nichts ist, kann man auch nichts ausgeben und somit auch nicht wiederbekommen!

Und so ist es auch mit Gesetzen. Wenn in Artikel 6 des GG NICHT steht, dass Die religiöse Erziehung ist dem Grunde nach ein Teil des in Art 6 GG geschützten Erziehungsrechts der Eltern ist, dann kann man sich auch NICHT darauf berufen! Vielleicht steht dies in einem ANDEREN Artikel des Grundgesetzes, oder vielleicht auch im Bürgerlichem Gesetzbuch. Aber NICHT in Artikel 6 des GG. Wenn man (Beispiel) vor Gericht auf dieser Art/Weise Argumentiert, wird dies Abgelehnt. Weil es halt falsch begründet ist. Und dabei ist es völlig irrelevant, ob das Thema "religiöse Erziehung als Erziehungsrechts der Eltern" in einem anderen Artikel des GG und/oder Bestandteil eines anderen Gesetzes ist. Weil: Man bezog sich (fälschlicherweise) auf Artikel 6 des GG und das ist falsch!

Das, was in einem Gesetzt steht ist das, was Gesetz ist und NICHT was theoretisch/logisch/möglicherweise noch dazu gehören könnte!

Beispiel: Mann und Frau sind wo eingeladen und sie müssen bald mal los, sind eh spät dran. Der Mann achtet auf die Zeit, hasst es zu spät zukommen und bedrängt die Frau mal schneller fertig zu werden. Die Frau wiederum bekommt (durch den Zeitdruck des Mannes) den Eindruck, das dem Mann es Sc*eißegal ist, wie sie bei dem Fest erscheint, Hauptsache sie sind ml endlich bei dem Fest. Ergo: Der Mann versucht zu signalisieren, das sie sich beeilen soll, weil es schon relativ spät ist und nicht ZUspät erscheinen will, auch wegen guten Eindruck und so und weil ihm das Fest relativ wichtig ist. Für die Frau kommt die Botschaft an, das ich Aussehen dabei irrelevant ist hauptsache das sie bald mal beim Fest sind. Die Frau sieht/erkennt das, was sie sehen will und nicht das, worum es eigentlich geht! Und genauso ist es mit den Gesetzen. Das ws da steht, ist das was da steht! Und eben NICHT, was da noch hinzugehören KÖNNTE, aus EIGENER Sicht! Steht in einem Gesetz klipp klar "Die Farbe ist Rot!" Dann ist die Farbe Rot! Nicht Blau, nicht Grün, nicht Gelb/Schwarz/Lila Kariert mit 20 verschieden Grau Schattierungen, sondern EINFACH ROT! Fertig aus! Rot ist Rot und bleibt Rot. Auch wenn jemand mein, das es Geld oder Braun sein sollte, weil es besser logischer wäre... Nein! Es heißt Rot, also IST es auch ROT!

Ein Gesetzt ist nicht ein Vorschlag, sondern eine VORGABE, an die man sich zu RICHTEN hat! So ist das nun mal. Das sind FESTE Spielregel und KEINE Vorschläge a la "Wir basteln uns unser eigenes Gesetzt!"

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas die Augen öffnen.

Freundlich alles gute dir.

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