Standesamt: Geburtsurkunden für religiöse Zwecke für alle?

7 Antworten

Nach der Beurkudnung einer Geburt wird in der Regel auch eine Bescheinigung für kirchliche Zwecke ausgestellt, welche inhaltlich einer Geburtsurkunde entspricht. Das besondere daran ist, dass dieses Dokument nichts kostet! Selbstverständlich kann die Urkunde auch bei anderen Stellen eingesetzt werden, sofern keine Taufe des Kindes beabsichtigt ist. Arbeitsamt, Banken oder Versicherungen werden sich an dem aufgedruckten Vermerk "Nur für religiöse Zwecke" nicht stören. Manchmal wird die Bescheinigung für eine Taufe nur auf Anforderung ausgestellt, jedoch ist dazu kein Nachweis für eine beabsichtigte Taufe zu erbringen.

So ganz verstehe ich Deine Frage nicht.

Das Einlegeblatt im Stammbuch ist so gestaltet, daß auf der Vorderseite die Geburt beurkundet wird (Abstammungsurkunde) und auf der Rückseite die Taufe durch die Kirche bescheinigt werden kann (Taufbescheinigung).

du hast ja die urkunde und kannst das nun zu religiösen zwecken benutzen (was auch immer du darunter verstehst)

Klar, für eine Taufe kannst du diese benutzen, falls dich doch noch der Ruf ereilt!

Eine Geburtsurkunde bekommen alle Eltern für das Neugeborene