Privater Autokauf?


19.03.2022, 02:41

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7 Antworten

Hi, Du musst nachweisen dass die Mängel vor dem Verkauf schon da waren und dass der Verkäufer den Mangel gewusst haben muss.

Vorallem letzteres könnte schwierig werden, wenn der Verkäufer sich ahnungslos stellt.

Blackanqel519 
Fragesteller
 19.03.2022, 12:06

Und das ist es keiner würde es zugeben

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Anfechten kann man, aber der Beweis muss her und den gibts meist nie, da der Vorbesitzer sagen kann, dass Sie den Schaden verursacht haben in den zwei Wochen. Dann steht Aussage gegen Aussage

Also wirds wahrscheinlich nichts, außer zeitlicher Aufwand und vielleicht Anwaltskosten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Blackanqel519 
Fragesteller
 19.03.2022, 02:12

Denke schon das man in einer wekstatt rausfinden kann ob der Fehler innerhalb 2 wochen bei mir entstanden sind oder ist oder vorher schon war, und in dem fall sind die einspritzdüsen defekt, das auto ist heute plötzlich ausgegangen, und solche düsen gehen nicht von heut auf morgen kaputt

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Lirena1444  19.03.2022, 02:18
@Blackanqel519

Das ist natürlich was anderes, ich dachte es geht um Schaden, die außerhalb des Autos sichtbar sind. Wie gesagt, wenn Beweise da sind, kann man auf jeden Fall anfechten und da ist die Chance auch groß, dass es klappt. Würde dem Autoverkäufer auf jeden Fall mal eine Mail schreiben oder anrufen!! Viel Glück

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Blackanqel519 
Fragesteller
 19.03.2022, 02:20
@Lirena1444

Danke erstmal werde ich es in eine werkstatt fahren, hatte heute privat schauen lassen also fehler lesen lassen da kam es raus

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Erst einmal musst du im Streitfall nachweisen, dass ueberhaupt Sachmaengel vorhanden sind. Allgemein zu erwartende Verschleisszustaende und daraus spaeter resultierende Defekte sind keine Sachmaengel.

Wenn die sog. "Gewaehrleistung" vertraglich ausgeschlossen wurde, wirst du zudem beweisen muessen, dass er von den Maengeln wusste.

Wenn die "Gewaehrleistung" nicht wirksam ausgeschlossen wurde, musst du im Streitfall beweisen, dass die Sachmaengel auch schon bei der Uebergabe des Autos an dich vorhanden waren. In dem Fall spielt es aber keine Rolle, ob der (private) Verkaeufer von den Maengeln wusste oder nicht.

Blackanqel519 
Fragesteller
 19.03.2022, 02:10

Bei dem auto nachdem ein gerät angeschlossen wurde, kamen Mängel raus wovon er nicht erwähnt hatte sprich einspritzdüsen defekt, probleme an den bremsen, usw..

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DerCaveman  19.03.2022, 02:15
@Blackanqel519

Gewaehrleistungsausschluss ja oder nein?

Waren dem Verkaeufer die Maengel bekannt oder nicht?

Was fuer ein Auto? Wie alt, wie viele Kilometer?

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Blackanqel519 
Fragesteller
 19.03.2022, 02:18
@DerCaveman

Das auto ist 2007 modell also nicht gerade der jüngste..

Ich weiß nicht ob die mängel dem verkäufer bekannt waren, als ob er das gesagt hätte, sonst hätte ich ja es nicht gekauft

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Blackanqel519 
Fragesteller
 19.03.2022, 02:27
@DerCaveman

Also im kaufvertrag stand nichts mit keine garantie oder so kanns ja mal schicken

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DerCaveman  19.03.2022, 02:31
@Blackanqel519
kanns ja mal schicken

Mach mal. Persoenliche Daten natuerlich schwaerzen (nicht aber auch die zum Auto selbst).

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DerCaveman  19.03.2022, 02:37
@Blackanqel519

"Frage bearbeiten" (3 Punkte oben rechts bei deiner Frage) und dann "Bild einfuegen" (Funktionsleiste ueber dem Text).

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DerCaveman  19.03.2022, 02:45
@Blackanqel519

Das ist ein wirksamer Ausschluss der "Gewaehrleistung". Du musst also nicht nur beweisen, dass es sich ueberhaupt um Sachmaengel handelt und dass diese bereits zum Uebergabezeitpunkt vorhanden waren, sondern auch, dass sie dem Verkaeufer bekannt waren.

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Blackanqel519 
Fragesteller
 19.03.2022, 02:53
@DerCaveman

Das werde ich wohl nicht schaffen, es beweisen zu können, das er was davon wusste

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Die Frage ist ob der Verkäufer von diesen Mängeln wusste und sie dann verschwiegen hat. Und dieser Nachweis wird nicht einfach sein.

Blackanqel519 
Fragesteller
 19.03.2022, 02:19

Das glaube ich auch

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Sowas hatten wir auch. Ich war der Verkäufer. Die Käufer gingen 2 Tage nach Kauf zum Anwalt, da das Auto voller Fehler wäre. Lampen leuchteten auf, nichts ging wohl mehr. Das ging bis kurz vors Gericht, dann haben sie doch zurück gezogen. Der Käufer MUSS beweisen können, dass der Verkäufer arglistig getäuscht hat und von den Fehlern wusste. Sonst wird das alles nichts. Sie konnten mir dies nicht nachweisen und haben den Rechtsstreit verloren.
P.S. ich habe es wirklich einwandfrei verkauft.

Blackanqel519 
Fragesteller
 19.03.2022, 02:17

Ja das ist was anderes, hier gehts mir nicht um kleine mängel, was mich 200 eu kosten würde, sondern um die einspritzdüse das ist ein kostenaufwand

Und das ist ärgerlich, denke schon das er das wusste werde es in die werkstatt fahren denke die werden schon einiges mhr wissen

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OrangeLila  19.03.2022, 02:19
@Blackanqel519

Es ging bei uns um 8000€ Schaden. Mehr als das Auto was ich verkauft hab kostete.
Genau, lass es mal begutachten. Vielleicht kommt da was bei raus. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Das kann sehr sehr sehr teuer werden.

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Blackanqel519 
Fragesteller
 19.03.2022, 02:21
@OrangeLila

Ja heut zu tage braucht man ein rechtschutz

Finde es nur schade einen übers ohr zu hauen

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OrangeLila  19.03.2022, 02:22
@Blackanqel519

Ja wenn du versichert bist, dann versuch es auf jeden Fall. Kostet ja in dem Sinne nichts - außer nerven.

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