Autokauf von Privat mit Garantie - Garantie erloschen?

5 Antworten

Da musst du in die Garantie- Bedingungen schauen.....

Wenn der Verkäufer seine Sachmängelhaftung nicht richtig ausgeschlossen hat, kannst du ihn auch da in die Pflicht nehmen.......

Der Verkäufer haftet im übrigen trotzdem für falsche Garantiezusagen und verschwiegene Mängel...selbst wenn die Sachmängelhaftung erfolgreich ausgeschlossen wurde....

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/

Das ist eine grenzwertige Kiste. Auf der einen Seite ist Dir natürlich eine Eigenschaft zugesichert worden, die das Fahrzeug nicht aufweist – die Garantie. Auf der anderen Seite ist eine Garantie mit ihren Leistungen natürlich sehr individuell, genauso wie mit ihren Einschränkungen, so dass du eigentlich beim Kauf die Unterlagen dazu hättest sichten und anschauen müssen, da wäre dir 100-prozentig sofort in die Augen gesprungen, dass sie nicht übertragbar ist, denn das ist meist die Regel – insofern liegt von deiner Seite aus meines Erachtens eine grobe Fahrlässigkeit vor…

Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung würde es ich es in diesem Fall sicher nicht ankommen lassen. Ich würde aber den Verkäufer damit konfrontieren, dass er das Fahrzeug mit Garantie verkauft habe und die nicht übertragbar sei – du musst ihm ja nicht mit der Argumentation, dass dein Handeln fahrlässig oder vielleicht grobfahrlässig war, direkt in die Hände spielen – da muss er dann vielleicht selbst drauf kommen…

Die bestehende Gebrauchtwagen Garantie kann nur Übertragen werden wenn der Händler dem explizit zustimmt.

Vielleicht steht jetzt der privat Verkäufer in der Haftung da er eine Garantie angeboten hat, da bin ich mir aber absolut unsicher und evt ist das ein Fall für einen Juristen.

Vielleicht ist sogar der gesamte Vertrag dadurch ungültig.

Wenn der Verkäufer dir das versprochen hat, dann würde ich das als Mangel sehen, wenn der Garantievertrag doch nicht übertragbar war.

Lest die Garantiebedingungen und handele dann mit deinem Verkäufer etwas aus.

Relevant für die Garantie ist, was und ob etwas über die Gültigkeit in den Garantiebedingungen steht.

kenan1206 
Fragesteller
 15.10.2021, 11:23

Der Verkäufer hat mir das so verkauft, dass die Garantie übertragbar ist und hat es auch in den Kaufvertrag geschrieben, dass es eine Gebrauchtwagengarantie gegeben ist mit der Garantienummer

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Antitroll1234  15.10.2021, 11:26
@kenan1206

Wie gesagt ob die Garantie besteht oder nicht kommt auf die dortigen Bedingungen drauf an, mir persönlich ist keine Gebrauchtwagengarantie bekannt welche nur auf den Erstkäufer läuft, bedeutet aber nicht das es auch andere gibt die dies einschränkt.

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kenan1206 
Fragesteller
 15.10.2021, 11:35
@Antitroll1234

Leider ist die Garantie von ProGarant und diese schließt die Garantie bei weiterverkauf aus

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Antitroll1234  15.10.2021, 11:46
@kenan1206

Du könntest versuchen zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, als Laie schätze ich letztendlich die Chancen auf nennenswerten Erfolg gegen den Privatverkäufer als gering ein, vermutlich maximal den Betrag welche die Garantie beim Verkäufer noch an Gegenwert hätte.

Da würde ich versuchen einvernehmlich die Hälfte rauszuschlagen.

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