Polizei bewerbung trotz Strafanzeige?
Hallo Zusammen
Kann ich mich bei der Polizei bewerben auch wenn ich mit 10Jahren eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahl bekommen habe? Und steht es dann im Führungszeugnis? Muss ich das bei der Bewerbung angeben das ich mal "kriminell" war?
und schauen die das nach ob ich mal "kriminell" war
8 Antworten
Eine Anzeige bedeutet gar nichts. Und die Anzeige gegen dich lief in dem Moment ins Leere, wo bekannt wurde, dass du nicht strafmündig bist.
Da steht gar nichts irgendwo.
Gruß S.
Keine Sorge. Strafunmündigkeit stellt ein Verfahrenshindernis dar. Die Polizei nimmt Anzeigen zwar auf und leitet die auch weiter, aber das ist nur ihre Pflicht, denn sie entscheiden nicht, wie es weitergeht.
Weitergehen inform von Ermittlungen wird es nicht, weil der Staatsanwaltschaft die Akte unverzüglich schließt.
Mit 10 Jahren hätte jede Strafanzeige sofort eingestellt werden müssen. Da steht nichts im "Führungszeugnis".
Vielen Dank muss ich es dann angeben oder einfach so tun als wäre nichts?
Doch, du musst es angeben. Ich weiß nicht wie alt du mittlerweile bist, aber es könnte immer noch gespeichert sein.
Einfach ehrlich bleiben.
Entweder begründest Du das oder Du hörst auf so einen Unsinn zu verbreiten.
wenn ich mit 10Jahren eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahl bekommen habe
So etwas gibt es mit 10 nicht!
Doch, auch gegen 10 Jährige kann ermittelt werden, die StA stellt das Verfahren dann jedoch ein.
Richtig. Anzeigen, ja.
Anzeige bedeutet noch lange nicht Ermittlung oder gar Verfahren. Bei Kenntnis des Alters ist Schluss.
Die ermittelt doch nicht, wenn keine Strafbarkeit besteht!!!!
Hast du nicht behauptet, ich weiß, wollte es nur gesagt haben.
Mit 10 bist du nicht strafmündig. Keine Verhandlung, keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis!
Grüße O.
Ja, du kannst dich bewerben. Du musst jedoch angeben das bereits ein Ermittlungsverfahren gegen dich lief.
Man wird dir deshalb keinen Strich durch die Rechnung machen, jeder baut als Kind mal etwas Mist. Wenn es danach keine Vorfälle mehr gab, ist doch alles super...
Diesen unfassbaren Unsinn, den Du da verbreitest. Belege das oder lösch diesen Quatsch wieder!
Unsinn? Wenn du dich bei der Polizei bewirbst, dann musst du angeben ob ein Ermittlungsverfahren gegen dich lief.
Wenn du angezeigt wirst, ob du jetzt 10 oder 20 bist, wird ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet. Wenn du 10 bist, dann muss die StA das dann einfach einstellen.
Was aber zählt: Es lief ein Ermittlungsverfahren!
Es gab eine ANZEIGE. Es gab aber keinen Strafantrag. Weil keine Strafmündigkeit bestand!
Gegen strafunmündige* gegen Minderjährige natürlich auch.
Da kenne ich auch einen Fall, da wurde derjenige sogar als Beschuldigter vorgeladen.
Vielen Herzlichen Dank