Polizei beleidigung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hat definitiv keine rechtlichen Folgen, weil es tatsächlich nur eine Frage ist. Ob ernstgemeint bleibe dahingestellt.

Jedoch würde ich es trotzdem nicht fragen, denn wenn ihr den selben Polizisten nochmal in einer anderen Lage trefft seid ihr im Nachteil ;-)

Anton96  22.11.2011, 12:08

Ganz so einfach ist die Sachlage leider nicht, es kommt nämlich ganz erheblich auf den Kontext an. Generell kann so etwas durchaus als Beleidigung gelten insbesondere dann wenn klar ist das man das mit dem Ziel sagt einen anderen zu Beleidigen. Ich würde das nicht riskieren.

0
Pepecarvalho  18.01.2022, 00:03

Wenn der Behinderte, die meisten Polizisten sind nachweisbar lernbehindert, Anzeige erstattet und beliebig behauptet, du Haettest ihn beleidigt, z. B. Du Haettest gesagt du behinderter....

Polizisten lügen in der Regel, auch vor Gericht.

0

Sieh es als Fehler an und lass es demnächst - egal was für folgen das hat.

Ich denke mal, daß das keine Folgen haben wird. Schließlich war nicht die Frage nach einer körperlichen Behinderung, es kann auch eine dienstliche Behinderung (Parken, o.Ä.) gemeint sein.

Es gilt als Beleidigung, denn wenn man etwas ausdrückt, das vom Wortlaut her nicht eindeutig ist, in der Absicht aber genau darauf abzielt eine bestimmte Person/Personengruppe zu beleidigen ist eine strafrechtlich verfolgbare Beleidigung gegeben.

Diese Frage würde ich als Beleidigung auffassen. Wäre denn bei der betreffenden Person eine Behinderung erkennbar? Ich gehe mal davon aus, nein. Also, kann man diese Frage so deuten, dass der Polizist von der betreffenden Person so eingestuft wird.