Muss man sich eine Beleidigung vom Polizisten gefallen lassen?

7 Antworten

"Der Mitbewohner machte unwahre Angaben und daraufhin beleidigte mich einer der Polizisten,"

was genau hat er denn gesagt, das beleidigend war? Unter Umständen, wenn es denn eine Beleidigung war, dich als Täter darstellen und dir nicht glauben ist erst Mal KEINE Beleidigung, kann man ihn deswegen anzeigen, allerdings steht dann im Zweifel Aussage gegen Aussage und es kommt nichts bei rum.

Es gibt nichts subjektiveres als Beleidigungen. Und wenn die Polizei sich nicht FÜR mich einsetzt, ist sie eben GEGEN mich ... So denken viele. Sie nehmen es den Beamten übel, dass sie nicht so agieren, reagieren, wie sie sich das vorgestellt haben.

Polizei ist neutral. Sie findet keine Schuldigen. Sie benennt weder Täter noch Opfer. Sie nehmen einen Sachverhalt auf und geben ihn an die Staatsanwaltschaft weiter.

Auch du äußerst sich so, dass der Beamte sich beleidigt fühlen könnte. Hier und jetzt kann man das unmöglich objektiv beurteilen.

NEIN - Beleidigungen muss sich NIEMAND gefallen lassen und Beleidigung findet dort statt, wo sich jemand beleidigt fühlt und man kann das anzeigen. Aber das muss ein Richter nicht genauso sehen und der darf entscheiden, dass die empfundene Beleidigung keine ist.

Gruß S.

Und was hat er genau gesagt?

Weil nur Dich als Täterin hinzustellen ist noch lange keine Beleidigung.

Unbd nein, niemand muss Dir glauben, schon gar nicht die Polizei.

Anacaona 
Fragesteller
 14.02.2018, 21:50

Sie müssen nicht gleich so unhöflich werden. Es ging um die Wortwahl und darum, dass auch nicht meine Seite der Geschichte angehört wurde. Der Fall wird sich aufklären, aber auch Polizisten sind nur Menschen und keinesfall perfekt und sie haben kein Recht andere verbal zu beschimpfen.

0
feinerle  14.02.2018, 22:03
@Anacaona

Also wenn das schon unhöflich ankommt, wundert mich nicht mehr viel, so leid mir das tut.

Es war nämlich rein sachlich. Nur weil es Dir nicht gefällt, ist es bereits unhöflich?

Aha.

Kann es schon sein, dass Du ein bisserle empfindlich bist?

Es ging um die Wortwahl

Genau darum geht es letztlich. Wenn der z.B. A-Geige gesagt hat, ist das eine Beleidigung. Wenn jedoch ein solcher oder ähnlicher Kraftausdruck nicht gefallen sein mag, ist es keine.

Es kommt überhaupt nur auf das Wort an.

und darum, dass auch nicht meine Seite der Geschichte angehört wurde.

Wie bereits von Dir selbst mitgeteilt, Kleinigkeiten.

Und die werden abgebügelt, den Ball flach halten und gut ist. Hauptsache es ist Ruhe.

Und nein, es muss Dir niemand glauben, ja nichtmal anhören. Was solls auch schon bringen, die Pozelei hat so oder so nichts zu entscheiden. Folglich ist es denen völlig schnurzepiepegal, wer dann Recht hat oder nicht. Die kamen so oder so nur, damit Ruhe ist.

Und damit ist deren Aufgabe bereits erledigt. Wenn ihr hinterher was voneinander wollt, macht das unter euch aus.

und sie haben kein Recht andere verbal zu beschimpfen.

Na dann teil uns hier doch mal mit, welche Kraftausdrücke man genau verwendet haben mag.

2

Darüber wird Dich Dein Anwalt aufklären.

Ansonsten Dienstaufsichtsbeschwerde

Musst Du nicht,aber da Du auch darauf nicht weiter eingegangen bist kann das nicht objektiv beantwortet werden.