Kennt sich jemand mit Gesetze aus?Ich wurde opfer einer Straftat und wollte fragen ob ich das vor gericht bringen kann?
Ich habe eine glasflasche von ein fremden mann bekommen der auf drogen war und besoffen war insgesamt waren es 3 männer alle über 18 und ich bin 17 ich kenn die männer garnicht wo der eine mich mit der glasflasche auf dem kopf geschlagen hat bin ich hingefallen und meine airpods sind dabei runter gefallen wo die polizei antraff bedrohten die 3 die polizei mehrmals und jz wurde mir gesagt ichmuss warten bis ich post kriege und es wurde schon eine anzeige wegen gefährliche körperverletzung und raub gemacht und ich weiss nicht ob ich jetzt ein anwalt einschalten soll oder erst wenn ich bei der polizei aussage
weil ich will das aufjedenfall vor gericht bringen
11 Antworten
Ein Strafverfahren gegen die Täter läuft so oder so, dafür sorgt schon die Polizei. An eine Einstellung oder ein Strafbefehlsverfahren glaube ich nicht, der Fall dürfte vor dem Gericht, vermutlich einem Schöffengericht, enden.
Du wirst mit Sicherheit noch als Zeuge vernommen. Die Taten der Täter sind zwar keine Antragsdelikte, aber dennoch solltest du in deiner Zeugenvernehmung einen Strafantrag stellen und um ein Adhäsionsverfahren bitten. Im Adhäsionsverfahren entscheidet der Strafrichter auch über zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten.
Einen Anwalt brauchst du m.E. noch nicht einschalten, das Strafverfahren läuft auch ohne ihn. Und Schmerzensgeld und Schadenersatzforderungen kannst du auch nach einer Verurteilung geltend machen.
Ohne weiter Details wird da keiner genaueres zu sagen können.
Generell lautet die Antwort aber: Ja.
Sobald Du glaubst jemand hat eine Straftat verübt, kannst Du diese anzeigen.
Du brauchst keinen Anwalt. Du hast bereits einen: den Staatsanwalt.
Für den Tathergang und die Straftat ist es völlig unerheblich, ob die Täter schwarz oder grün waren. Warum hebst du das extra hervor? Bist du Rassist?
Nein man was für rassist übertreib mal nicht war nicht so gemeint aber hast recht ich hätte keine hautfarbe nennen sollen
Wenn du dir sicher bist, dass du Opfer einer Straftat bist, dann geh zur Polizei und erstatte Anzeige gegen die Person die dir was angetan hat. Aber es muss sich halt auch um eine echte Straftat handeln.
Ja kannst du. Jedoch erstattest du erst Anzeige. Dann wird dementsprechend ermittelt und entschieden ob es zu einer Anklage kommt oder nicht
Wo ist das denn Quark? Das ist alles so korrekt. Die Zusatzinfos das die Polizei dann kam etc. wurde erst viel später editiert. Ich empfehle dir erstmal vorher deine eigenen grauen Zellen anzustrengen
und es wurde schon eine anzeige wegen gefährliche körperverletzung und raub gemacht
Was verstehst du daran nicht? Das ist die Anzeige, die die Polizei selbst machen musste.
wo die polizei antraff bedrohten die 3 die polizei mehrmals
Und da ist der Hinweis, dass die Polizei am Tatort eintraf. Da ist nichts nachträglich editiert. Das steht im ersten, nicht ergänzten Fragetext.
Ja und das wurde erst im Nachhinein editiert daher Frage ich was du daran nicht verstehst. Anscheinend bist du der deutschen Sprache nicht mächtig, kannst nicht lesen oder bist intellektuell einfach unterentwickelt.
Bitte nicht so einen Quark posten. Es muss nichts angezeigt werden, weil das die Polizei schon gemacht hat. Hier handelt es sich um ein Offizialdelikt, da muss der Geschädigte gar nichts machen.