Polizei lässt Frau nicht aufs Klo - strafbar?

4 Antworten

De facto wird es nicht zu einer Verurteilung eines Polizisten kommen.

Solche und ähnliche Fälle gab es schon oft. Konsequenzen dagegen nie.

Das sind so die Härten, wenn man mit den falschen Personen das Wochenende verbringt. Natürlich ist das der Menschenwürde abträglich, aber sie ist wohl kaum verletzt.

Nötigung käme als Straftatbestand in Betracht. Die Frau muss aber Anzeige erstatten. Und "die Polizei" kann schlecht bestraft werden.

Ist vermutlich eine Freiheitsberaubung, bei der man prüfen müsste, ob sie durch die Umstände gerechtfertigt und nötig war. Anzeige wäre gegen Unbekannt zu stellen, um die Person bei der Polizei zu ermitteln, die die Einkesselung angeordnet hat.

Prinzipiell ist die Freiheitsberaubung in dem Moment vollendet, in dem sie gehindert wurde, irgendwo hinzugehen. Da Einnässen keine Verletzungen nach sich zieht, scheidet Körperverletzung m.E. aus. Höchstens irgendwie "mittelbare Sachbeschädigung"... falls es sowas gibt. Bin kein Jurist.

Spannend wäre, wenn sie sich durch die Kälte eine Blasenentzündung zugezogen hätte. (In der Realität natürlich nicht zu beweisen). Ob das dann eine Körperverletzung ist, könnte vermutlich Stoff für eine Diplomarbeit sein. (Falls es sowas in der Juristerei gibt...)