Polizei lässt Frau nicht aufs Klo - strafbar?
Hallu :)
Im Rahmen des Fußballspiels VfB-KSC gab es eine große Kontrolle seitens der Polizei, um ein paar wenige Leute festzunehmen, welche Pyro gezündet und geworfen haben festzunehmen.
Dabei wurden fast 600 KSC Fans - darunter einige unschuldige - eingekesselt und für mehrere Stunden dort festgehalten.
Jetzt gibt es Medienberichte über eine Frau die dort ebenfalls festgehalten wurde und sich nach mehrfacher Bitte um einen Toilettengang, welcher aber von der Polizei verweigert wurde, eingenässt hat.
Erfüllt dies den Tatbestand einer Straftat?Freiheitsberaubung? Körperverletzung?
Falls das eine Straftat ist wer kann dafür haftbar gemacht werden? Der / die Polizisten die den Toilettengang verweigert haben, oder der zuständige Einsatzleiter?
Tritt die Straftat ab dem Moment ein, als der Toilettengang verweigert wurde oder erst als sich die Frau letztendlich eingenässt hat?
Danke schonmal vielmals für eure Antworten! :)
4 Antworten
De facto wird es nicht zu einer Verurteilung eines Polizisten kommen.
Solche und ähnliche Fälle gab es schon oft. Konsequenzen dagegen nie.
Das sind so die Härten, wenn man mit den falschen Personen das Wochenende verbringt. Natürlich ist das der Menschenwürde abträglich, aber sie ist wohl kaum verletzt.
Nötigung käme als Straftatbestand in Betracht. Die Frau muss aber Anzeige erstatten. Und "die Polizei" kann schlecht bestraft werden.
Ist vermutlich eine Freiheitsberaubung, bei der man prüfen müsste, ob sie durch die Umstände gerechtfertigt und nötig war. Anzeige wäre gegen Unbekannt zu stellen, um die Person bei der Polizei zu ermitteln, die die Einkesselung angeordnet hat.
Prinzipiell ist die Freiheitsberaubung in dem Moment vollendet, in dem sie gehindert wurde, irgendwo hinzugehen. Da Einnässen keine Verletzungen nach sich zieht, scheidet Körperverletzung m.E. aus. Höchstens irgendwie "mittelbare Sachbeschädigung"... falls es sowas gibt. Bin kein Jurist.
Spannend wäre, wenn sie sich durch die Kälte eine Blasenentzündung zugezogen hätte. (In der Realität natürlich nicht zu beweisen). Ob das dann eine Körperverletzung ist, könnte vermutlich Stoff für eine Diplomarbeit sein. (Falls es sowas in der Juristerei gibt...)
Finde ich falsch, aber vielen Dank für deine Antwort :)