Gilt es als Entführung wenn eine Person im Bus wegen "Schwarzfahren" festgehalten wird?
Jeder darf eine Person wegen Straftat festhalten...
Hat ein Kontrolleur nicht mit dieser Person auszusteigen, wenn diese darum bittet?
Der Ausweis muss einem Kontrolleur nicht gezeigt werden, deswegen wird die Polizei gerufen
Man wird gegen seinen Willen an einen anderen Ort gebracht
10 Antworten
Nein, da es für das Festhalten eine rechtliche Grundlage gibt, die in dem Moment höher steht, als die Freiheit des Festgehaltenen.
Nein. Bei einer Ordnungswidrigkeit oder auch Strafttat darf sogar jeder einen Festhalten, bis zum Eintreffen der Pollizei
Strafprozeßordnung (StPO) § 127 Vorläufige Festnahme(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Nein, das ist keine Entführung.
Ich finde es immer affig, wenn Menschen meinen, dass Gesetze immer nur für andere gelten. 🙄
Nein, das gilt nicht für einen festen Standort. 🤦 Dann müsste man ja auch loslassen, wenn der Typ einfach weitergeht...
Der dringende Tatverdacht einer Straftat rechtfertigt das Festhalten einer Person bis zur Identitätsfeststellung durch die Polizei und stellt keineswegs eine Entführung dar, auch keine Freiheitberaubung.
Nein, es gilt nicht als Entführung.
Das ist nur ein Versuch , aus dieser Situation noch das Beste rauszuholen.
Dabei vergisst man oft, dass man selber die Ursache gesetzt hat.
Man darf jemanden FESThalten, also ist die Frage ob das dann für einen FESTen Standort gilt
Der Bus fährt ja weiter