Darf man nach einem Busausstieg noch kontrolliert werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann seine Wut verstehen.
Nein er darf nicht kontrollieren.

Typen gibts ..

Ich denke mal, dass das je nach Verkehrsunternehmen unterschiedlich geregelt ist.

Beim HVV zum Beispiel wird normalerweise nicht in den Fahrzeugen kontrolliert, wohl aber gelegentlich beim Verlassen des Bahnhofs.

Bei solchen Ausgangskontrollen kann grundsätzlich jeder kontrolliert werden.

Wenn so etwas in den Beförderungsbedingungen steht, dann hast du diese akzeptiert, indem du irgendeine Anlage oder ein Fahrzeug dieses Verkehrsunternehmens betreten bzw. ein Ticket gekauft hast. Die Ausgangskontrollen werden im genannten Fall auch noch im Bahnhof durchgeführt, also noch auf dem Privatgelände des HVV, wo sie das Hausrecht haben und natürlich auch kontrollieren dürfen.

Nun ist man aber von einer Bushaltestelle schnell weg.

Das Territorium außerhalb gehört dann nicht mehr dem Busunternehmen, sondern ist öffentlicher Raum.

Der Kontrolleur verwirkt seine Autorität.

Außerhalb der Einrichtungen und Fahrzeuge seines Verkehrsunternehmens kann er dir nix, da hätte er noch im Bus die Personalien aufnehmen etc. müssen.

Woher ich das weiß:Recherche

Die allgemeinen Beförderungsbedingungen schreiben i.d.R. vor, dass man seine Fahrkarte bis zum Verlassen des Verkehrsmittels bzw. der Anlage (Bahnhof) bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen hat. Allerdings hätte dann die Kontrolle im Fahrzeug (oder auf dem Gelände des Verkehrsunternehmens) stattfinden müssen, auf öffentlichen Straßen/Plätzen sind die Kontrolleure dazu nicht berechtigt.

Ich bin kein Experte aber würde mal sagen dass das Verkehrsunternehmen nur innerhalb des Busses das Hausrecht hat, jedoch nicht auf dem Bürgersteig. Deshalb gehe ich davon aus dass das nicht rechtens war.