Was passiert wenn man im Bus/Zug als Kind ein Ticket löst,aber schon älter als 14 ist?

8 Antworten

Es ist, als wenn du gar keinen Fahrschein hättest. Die Tatsache, dass der Busfahrer dir die Fahrkarte verkauft hat, schützt dich nicht. Also ist es "Schwarzfahren" --> Erschleichen von Leistungen.

Erschleichen von Leistungen,dies kann auch eine Fahrkarte sein,die einfach deswegen "ungültig " ist,weil Sie eben eine Kinderfahrkarte ist,und Du dies nicht bist und vorsätzlich mit einem Kinderfahrschein fährst.Ein versuchter Betrug wäre das auch.Juristisch wird eine Täuschungsabsicht,um die Bahn am Vermögen zu schädigen,deshalb nicht verfolgt,weil es an der Erheblichkeit fehlt.Betrug muß eine erhebliche Vermögensschädigung nach sich ziehen,keine nur geringe.Also ja,erhöhtes Beförderungsentgelt ist drin,was einem "Schwarzfahren" gleich kommt.Wenn Du allerdings ein Versehen begründen kannst,die Automaten sind wirklich nicht alle einfach zu bedienen,hier gibt es Urteile,musst Du nur nachzahlen.Das setzt aber voraus,das Du keine Absicht hattest,einen Kontrolleur zu überlisten,um weniger zu zahlen.Liebe Grüße

Dann hast du kein Ticket. So sieht das zumindest jemand, der schlechte Laune hat oder seinen Job zu ernst nimmt. Ansonsten lassen die es dir durchgehen. Musste halt schauen. Oder rennen.

Doch, es ist Schwarzfahren, oder in Juristendeutsch: Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB.

Doch das wäre Schwarzfahren. Du bist verpflichtet, dir ein passendes Ticket zu kaufen, bzw. wenn der Busfahrer dir ein falsches Ticket aushändigt, bist du verpflichtet, diesen auf seinen Fehler hinzuweisen und dir ein neues geben zu lassen.