Wo Strafe bezahlen?
Meine Schwester ist 15 und hatte letztens beim Fahren ein Kinder Ticket. Der Kontrolleur meinte aber zu ihr das sie eigentlich mit einem Erwachsenen Ticket haben muss. Jetzt muss sie 40€ Strafe Zahlen. Ich finde es total ungerecht, weil wenn man an einem Ticketautomaten steht und 15 ist, ist ja klar das man sich ein Kinderticket holt, weil es ja nicht stimmt das sie Erwachsen ist. Und da steht ja eindeutig ERWACHSENE. Also weiß die das sie nicht erwachsen ist und holt sich ein Kinderticket. Wenn die meinen sie muss sich ein Erwachsenen Ticket kaufen, dann darf sie doch auch zu Diskos ab 18 oder? Naja ich finde das nicht gerecht, aber ich wollte auch fragen wo man die 40€ bezahlen kann. Aber nicht über Überweisung. Wie findet ihr es das sie ein Strafzettel bekommen hat? Und weiß jemand wo man es bezahlen kann? Danke für alle Antworten :)
6 Antworten
Auch wenn es vielleicht auf dem Fahrkartenautomat nur unvollständig draufsteht:
Wenn du öffentliche Verkehrsmittel benutzt, musst du dir auch vorher über die Beförderungsbestimmungen im Klaren sein. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Beförderungsbedingungen sind für jeden Verkehrsbund etc. im Internet auffindbar, bzw. auf den Infoseiten auch übersichtlich aufbereitet. Der Verkehrsbund kann auch selbst entscheiden, ab wann man ein Erwachsenenticket braucht, unabhängig davon ob du vor dem Gesetz als Erwachsener giltst oder nicht.
Bei uns in München ist es zumindest so:
Bis zum 15. Lebensjahr (also bis 14 Jahre) darf man sich Kindertickets kaufen. Danach muss man sich die Erwachsenentickets kaufen, muss aber nur die Hälfte von dem stempeln, was ein Erwachsener (ab 21 Jahren!) stempeln muss.
In deinem Fall ist deine Schwester entweder zu doof um zu verstehen was das Unternehmen verlangt, dann hat sie halt jetzts Lehrgeld bezahlt.
Wenn sie es nicht versteht dann hätte sie auch einen Bahnbeamten fragen können.
Wie gesagt, ist alles rechtens, verbucht es als Lehrgeld ab. Vielleicht kannst du noch mit einem Bahnbeamten reden der dafür zuständig ist und das Problem erklären.
Je nachdem in welcher Stadt du bist hat euer öffentliches Verkehrsmittel einen Standort, wo man diese Strafe bezahlen kann. In München befindet es sich am Marienplatz.
Bei dem Schreiben müsste ein Überweisungsschein dabei gewesen sein - da stehen die Daten für die Überweisung drauf. Eure Eltern werden euch da sicherlich helfen können.
Mit 15 gilt man übrigens sehr wohl als "Erwachsener", zumindest was die Tickets angeht. Kinder sind meistens "Kinder" zwischen 6 und 15 Jahren - ab 15 ist man dann eben "Erwachsener".
Das steht auf den Automaten sehr deutlich drauf das das Kinderticket nzr bis 14 gilt. Daher war das mit den 40€ noch großzügig den das könnte man auch als Betrugsversuch rechnen und eune Anzeige machen!
An dem Automaten steht ziemlich deutlich, auf welches Alter sich das Kinderticket bezieht. Und im Alter von 15 Jahren ist man wahrscheinlich schon öfter auf den Fall gestoßen, dass man nicht mehr als Kind durchgeht. Die meisten Jugendlichen definieren sich ja auch lieber früher als erwachsen als später.