Fahren ohne Ticket; bald Ordnungswidrigkeit?
Wenn Schwarzfahren bald nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, es wird ja zurzeit darüber diskutiert; darf der Kontrolleur mich dann überhaupt noch bitten meine Personalien preiszugeben und mich wenn ich mich weigere, dann in der Bahn festhalten; was ja nach Jedermannsfestnahmerecht nur bei Straftaten erlaubt ist? Würde der Kontrolleur dann Freiheitsberaubung begehen und müsste mich einfach gehen lassen?
2 Antworten
Dann dürften dich die Kontrolleure nach § 229 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) festhalten.
Natürlich.
Dir darf auch ne Parkkralle angelegt werden.
Ist zur Personenstandsfeststellung möglich.
Der Kontrolleur ist ja nicht irgendwör, sondern quasi eine vom Staat beauftragte Person.
Die öffis sind immer noch Staatsdienst, die fahren nur im Auftrag des Staats
Der im Auftrag des Staates unterwegs ist.
Auch dein müll wird im Auftrag des Staats abgeholt
darf der Müllmann mich dann auch festhalten, wenn ich den Müll falsch trenne und festnehmen oder wie muss ich das verstehen? Ist ja auch eine Ordnungswidrigkeit.
Der nimmt deinen Müll nicht mit und du wirst gemeldet. Bisschen andere Situation.
In meiner Stadt sind die Kontrolleure von einer privaten Sicherheitsfirma und im Auftrag des privaten Betreibers unterwegs.