Fahrkartenkontrolle - Rechte /Pflichten?!
Hallo, ich hab mal eine kurze Frage zur Fahrkartenkontrolle in Bus und Bahn. In der S-Bahn sind meistens die Rotmützen unterwegs, die tragen auch ein Namensschild glaub ich? Im Bus sind aber ausschließlich zivile Kontrolleure unterwegs. Wenn ich nun kontrolliert werde, darf ich dann zunächst mal den Kontrolleur um seinen Ausweis bitten? Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich jemand da reinmogelt. Aber trotzdem würde ich gerne erst einmal den Ausweis sehen. Bin ich dazu berechtigt? Und muss mir der Kontrolleur seinen Ausweis zeigen?
5 Antworten
Hallo gretop,
die Kontrolleure der Verkehrsgesellschaften müssen sich natürlich auf Verlangen durch Vorlage ihres Dienstausweises (nicht aber durch Vorlage ihres Personalausweises) legitimieren.
Dementsprechend hast Du natürlich das Recht, wenn sie den Dienstausweis nicht von sich aus zeigen, sie aufzufordern Dir den Ausweis zu zeigen.
Die Kontrolleure haben wiederum das Recht von Dir zu verlangen ihnen den Fahrausweis und ggf. ein Ausweisdokument vorzulegen.
Warum Fahrausweis dürfte ja klar sein, aber viele hinterfragen immer den Sinn, warum sie den Ausweis vorzeigen müssen. Das kann zwei Gründe haben:
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Du bist mit einem Fahrausweis unterwegs, der Personengebunden ist. In dem Fall dürfen sie die im Fahrausweis eingetragenen Personendaten mit Deinem Ausweis abgleichen.
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Die Kontrolleure wollen / müssen überprüfen, ob Du zu den Personen gehörst, denen ein Beförderungsverbot ausgesprochen wurde
Zeigst Du keinen Fahrausweis vor, besteht natürlich der dringende Straftatverdacht des Erschleichens von Leistungen. In dem Fall können Dich die Kontrolleure natürlich auch auffordern Deinen Ausweis vorzuzeigen.
In dem Fall, dass Du Deinen Ausweis nicht vorzeigst / vorzeigen willst, dürfen die Kontrolleure die Polizei rufen und Dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Das Ganze nennt sich dann vorläufige Festnahme durch Jedermann und richtet sich nach folgender Rechtsgrundlage:
§ 127 StPO (Vorläufige Festnahme)
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, JEDERMANN befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Aber um bei Deiner Frage zu bleiben:
Aber trotzdem würde ich gerne erst einmal den Ausweis sehen. Bin ich dazu berechtigt? Und muss mir der Kontrolleur seinen Ausweis zeigen?
Ja Du bist dazu berechtigt nach dem Ausweis zu fragen und dementsprechend muss sich der Kontrolleur auch ausweisen.
Schöne Grüße
TheGrow
Jeder Kontrolleur muss dir seinen Dienstausweis zeigen. Er ist aber nicht verpflichtet dir seinen Personalausweis zu zeigen.
Die Fahrkartenkontrolleure zeigen immer ihren Dienstausweis (nicht den Personalausweis) vor.
Sie müssen sich durch einen Dienstausweis ausweisen können.
Ja, die müssen sich ausweisen können.