Ohne Kündigungsbestätigung Schlüssel abgeben?

3 Antworten

Eine Kündigungsbestätigung ist überhaupt nicht erforderlich. Aber wenn sie den Schlüssel nicht zurück gegeben hat, muss sie immer noch Miete zahlen.

Die WG könnte auch auf ihre Kosten die Schlösser wechseln lassen-

Auch wenn völlig unklar ist, wer hier wem mit welcher Frist kündigte und was ein Kündigungsbescheid sein soll, den man erwartet: Wenn deine Freundin seit 4 Monaten nicht mehr die Mietsache nutzt, kann sie doch die Schlüssel gegen Quittung zurückgeben? Dass muss sie sogar, wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist, oder sie schudet neue Zylinder mit ausreichenden Schlüsseln :-O

Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und bedarf keiner Bestätigung.

Also, wenn sie Fristgerecht gekündigt hat, muß sie die Schlüssel auch zum Ende der Kündigungsfrist abgeben und kann ihn nicht weiterhin behalten.

Was man machen kann ist ein Übergabeprotokoll, darin wird aufgeschlüsselt, was alles im Ordnungsgemmässen zustand übergeben wurde und was eventuell noch zu machen ist bevor man den Wohnraum an den VM zurückgibt.

Das sie den Schlüssel über die Frist hinaus behält kann dazu führen, das der Vermieter die Schlösser austauscht und das Geld von deiner Freundin fordert. Was sein gutes Recht ist.

Also hin, Schlüssel zurückgeben, sich Quittieren lassen, das keine weiterne Ansprüche gegen deine Freundin bestehen und Fertig.

Ihr seid in der Bringepflicht, nicht der Vermieter.