Ohne Amateur Funklizenz mit CB-Funkgerät senden?

3 Antworten

Grundsätzlich ja unter u.a. den nachfolgenden Voraussetzungen:

- Das Gerät muss u.a. eine sog. CE-Kennzeichnung haben. Dto. muss eine sog. Konformitätserklärung für Deutschland bzw. der EU vorliegen.

Weist das Gerät beides nicht auf:

Finger weg, weil es sich dann u.U. um ein sog. Exportgerät mit teils beträchtlich mehr Sendeleistung und für den allgem. CB-Funk unerlaubten Frequenzbereichen handelt.

Ausnahme: Vielfach werden z.B. bei Ebay ältere CB-Funkgeräte z.B. von Stabo, DNT, Zodiac etc..angeboten.

Diese Geräte tragen eine ältere PR-27 Prüfnummer und wären somit zulässig. Einziger Nachteil: Sie umfassen nicht immer den gesamten in Deutschland jetzt erlaubten CB-Funkfrequenzbereich.

CB-Funkgeräte (natürlich nur die zugelassenen) sind in Deutschland anmelde-und gebührenfrei.

In Deutschland sind z.Zt. 80 Kanäle zugelassen:

1-40 für AM, FM, SSB (26,965-27,405 MHZ)

41-80 nur FM (26,565-26,955 MHZ)

Bitte hier beachten: Nicht jedes EU-Land erlaubt 80 Kanäle. Polen z.B erlaubt CB-Funk nur von Kanal 1-40.

In sog. Schutzzonen Deutschlands (Grenznähe zu Ländern welche nur 40 CB-Funkkanäle erlauben) ist z.B. der Feststationsbetrieb untersagt.

- Das Gerät darf bautechnisch nicht verändert werden. Verboten wären z.B. nachträglich angebrachte ext. Antennenanschlüsse durch den Endnutzer.

Ausnahme für dieses Beispiel: Bereits vom Hersteller montierte ext. Antennenanschlüsse.

Kann das Originalmikrofon selbst abgezogen werden, wäre das Einstecken anderer Mikrofone (weil u.U. damit bessere Modulation=bessere Sprachwiedergabe beim Senden erzielt wird) dagegen erlaubt.

- Ausnahmslos verboten ist die Nutzung sog. Nachbrenner. Dies sind Sendeverstärker, welche z.B. aus 1W Eingangsleistung (die Sendeleistung vom Funkgerät) locker 100W und teils noch viel mehr machen.

Fast alle diese Nachbrenner arbeiten im sog. C-Betrieb (unabgestimmter Betrieb bezgl. der jeweiligen Nutzfrequenz) U.a. deshalb verursachen sie erhebliche Funkstörungen weitab des CB-Funkbereiches (27 Mhz)

Für evtl. "Besserwisser" zur Vorabinfo: Gestört werden können durch Nachbrenner je nach örtlicher Gegebenheit z.B. sicherheitsrelevante Funkdienste wie Flugfunk, usw.

Derartige Nachbrenner sind frequenzmäßig teils breiter als ein Scheunentor...

Bei Funkstörungen kennen betroffene andere Funkdienste keinen Spaß und rufen den Funkmeßdienst.

Bei Feststellung des verbotenen Nachbrenner-Betriebs wirds teuer: u.a

-Verstoß gegen das TKG (Telekommunikationsgesetz)

- Inrechnungstellung des Meßeinsatzes (problemlos die 1000er Eurogrenze überschreitend)

- gesalzene Ordnungsstrafen (max. 50.000 Euro)

-Einzug des benutzten Nachbrenners

- ggfs. Schadensersatzansprüche des betr. Funkdienstes

- wurden z.B. beim Flugfunk konkret Menschenleben gefährdet, wären strafrechtliche Ermittlungen zu erwarten.

Antennen: In Deutschland zulässig sind Rundstrahl-und Richtantennen. Hier dürfte auch ein Handfunkgerät angeschlossen werden, sofern es ab Werk über einen ext. Antennenanschluß verfügt.

Besonderheit beim CB-Funk: Dieser gehört frequenzmässig zum Kurzwellenbereich 27 Mhz. Hier kommt es öfters zu sog. Überreichweiten.

Die Gründe dafür gerne auf entspr. Anfrage, weil sonst zuviel Infos auf einmal.

Bei derartigen Überreichweiten hört man faktisch auf sämtlichen CB-Funkkanälen lautstark ausländische CB-Funker.

Deren Signale können derart laut sein, daß lokaler Funkverkehr selbst auf kürzere Distanzen erschwert oder gänzlich unmöglich wird.

U.a. aus England, Italien, Spanien, Russland, USA usw ist "einiges zu hören".

Man kann versuchen mit diesen ausländischen Stationen zu funken. Nur sollte man nicht enttäuscht sein, wenn u.a.

- nicht jeder Anrufversuch erfolgreich ist

- bestehende Kontakte urplötzlich abbrechen, bzw. allmähliches Schwächerwerden des ausländischen Gesprächspartners.

Vielfach sind diese Überreichweiten sehr wechselhaft und instabil.

Soweit das hoffentlich weiterhelfende in Kurzform.

verreisterNutzer  09.08.2017, 21:28

Klarstellung zu den Schutzzonen Deutschlands:

Feststationsbetrieb innerhalb der erwähnten Schutzzonen Deutschland ist nur zulässig von Kanal 1-40.

Sorry...wurde durch mich evtl. missverständlich formuliert.

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WhyINeedThis 
Fragesteller
 09.08.2017, 21:29

https://www.amazon.de/gp/aw/d/B000U6Y1JA/ref=mp_s_a_1_2?__mk_de_DE=ÅMÅZÕÑ&qid=1492612365&sr=8-2&pi=AC_SX236_SY340_QL65&keywords=cb+funkgeräte&dpPl=1&dpID=31rDq%2BgoCjL&ref=plSrch

Das Ding kann 80 Kanäle! Und darf ich (wenn es erlaubt ist) eine besser Antenne drauf setzen?

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verreisterNutzer  09.08.2017, 21:39
@WhyINeedThis

Genanntes Gerät ist soweit im Web ersichtlich in Deutschland zulässig. Ein wenig skeptisch machen mich einige Negativbewertungen betr. der Qualität bei Amazon.

Midland selbst vertreibt heutezutage größtenteils für Deutschland zugelassene Geräte.

Aufpassen daß die erwähnten CE-Kennzeichnung bzw. Konformitätserklärung beiliegt.

Wie vorerwähnt: Wenn herstellermäßig die Möglichkeit zum Abziehen bzw. Abshrauben der Antenne besteht, darf man somit auch eine andere (bessere) Antenne anschließen.

Ist die Antenne jedoch im Gerät fest eingebaut, wars das leider....

Bei ext. Antennen daß sog. SWR (Stehwellenverhältnis) beachten. Je niedriger desto besser. Die Antenne wäre dann perfekt in Resonanz zur genutzten Sendefrequenz und arbeitet fast verlustfrei.

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WhyINeedThis 
Fragesteller
 09.08.2017, 22:45

A man kann die Antenne abschrauben und eine andere Anschrauben

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WhyINeedThis 
Fragesteller
 09.08.2017, 23:48

Kennst du bessere Geräte? Ich bin für deine Meinung sehr sehr offen! Lieber Qualität...
Ich habe bis jetzt aber auch nur auf Amazon gesucht. Bin reiner Anfänger auf diesem Gebiet!

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verreisterNutzer  10.08.2017, 12:19
@WhyINeedThis

Ob ich bessere Geräte kenne: Nicht wirklich...Ich wurde nur wegen div. Negativbewertungen auf besagter Amazonseite skeptisch. Inwieweit diese Negativbewertungen zutreffen, kann ich nicht sagen.

U.a. auch die Firmen Albrecht, Stabo usw. produzieren CB-Funkhandgeräte. Auch über deren Qualität müsste ich erst im Web betr. Nutzerurteile recherchieren.

Als Beispiel für Albrecht:

https://www.alan-electronics.de/Produkte/AE-2990-AFS-Handfunkgeraet-AMFMSSB.aspx

Lt. Webseite hat dieses Handgerät sogar SSB (für Handgeräte ungewöhnlich umfangreiche Ausstattung) sowie lt. Foto eine abnehmbare Antenne (normaler BNC-Anschluß) Kostet aber mit rd. 259 Euro mehr als das Midlandgerät.

Billiger ist besagtes Albrecht-SSB-Handfunkgerät für rd. 219 Euro auf

https://www.amazon.de/Albrecht-AE2990-AFS-ALBRECHT-CB-HANDFUNKGER%C3%84T/dp/B004NPKIYQ

Ich selbst weiß zwar wie u.a. CB-Funk und Amateurfunk funktionieren, betreibe es jedoch nicht mehr.

Beim Amateurfunk überlege ich sogar meine Lizenz zurück zu geben. Amateurfunk ist aus div. Gründen für mich schon länger Last als Lust.

Ferner läuft gegenwärtig die Verkaufsphase bezgl. aller bei mir vorhandenen Amateurfunkgeräte-und Antennen. Mal sehen wann ich das Ganze endlich los bin.

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Solange Du auf den CB-Funk-Frequenzen bleibst, dann ja. Das ist "Jedermann-Funk", d. h. der ist lizenz- und genehmigungsfrei nutzbar. Zumindest wenn Du entsprechende Fertiggeräte nutzt und nicht selbst Antennenbasteleien o. ä. betreibst.

Es wird allerdings dennoch von Dir erwartet, dass Du Dich an die "Spielregeln" hältst. Dazu gilt beispielsweise auch, Kanal 9 ggf. für Notrufe freizuhalten (das ist eine Konvention in dem Frequenzband). Störungen des Funkbetriebes können auch im CB-Funk unter Umständen sogar strafbar sein.


WhyINeedThis 
Fragesteller
 09.08.2017, 20:43

1. wo ist die Grenze zwischen CB-Frequenzen und den Lizenzfrequenzen?

2. Was ist genau mit Störung Gemeint?

3. Gibt es noch mehr Regeln an die man sich halten muss um sich nicht strafbar zu machen?

Danke

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dan030  09.08.2017, 20:50
@WhyINeedThis

1. Insgesamt ist der Frequenzraum in viele Bereiche bzw. "Bänder" aufgeteilt. Das sind dann irgendwelche kHz- oder MHz-Bereiche, wo die ITU sowie die nationalen Behörden Verzeichnisse führen, für wen welcher Bereich da ist und was da von wem gesendet werden darf. CB-Funk liegt im Bereich von ca. 27 MHz. Dabei gibt es allerdings sowohl ein (schmales) europäisches Band mit "nur" 40 Kanälen sowie ein breiteres nationales Band mit 80 Kanälen. Die Kanäle haben teilweise auch noch spezielle Bedeutungen, z. B. gibt es einige, die explizit für Daten vorgesehen sind. Details z. B. siehe Wikipedia. Wenn Du ein explizit als CB-Handfunkgerät deklariertes Gerät kaufst, dann kannst Du damit ohnehin nur die CB-Funk-Kanäle nutzen. Das ist Vorbedingung für die Zulassungsfähigkeit solcher Geräte. Lediglich im Ausland musst Du dann halt aufpassen, weil da eben (s. o.) teilweise andere Kanalzuweisungen existieren.

2. Naja, "Störung" von fremder Kommunikation halt. Gerade zum Beispiel bezogen auf Notrufe (die man im CB-Funk selten antreffen wird, aber man sollte es dennoch im Hinterkopf behalten).

3. Generell gilt das gleiche Recht wie im normalen Leben auch. Zum Beispiel können Beileidungen etc. strafbar sein. Ansonsten gibt es halt noch einschlägige Tatbestände wie z. B. Gerätemanipulation, um Leistung/Reichweite zu erhöhen. Sowas kann durchaus mit ernsthaften Bußgeldern geahndet werden. Und wenn Du dadurch (versehentlich oder absichtlich) anderweitige Störungen verursachst (z. B. das Radar am nächsten Flughafen ausfällst, weil Du mit 100 Watt statt ein paar Milliwatt aussendest), dann dürfte das zu spannenden Gerichtsverfahren führen.

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WhyINeedThis 
Fragesteller
 09.08.2017, 21:01

Das was ich mir ausgesucht hatte sendete mit 4 Watt, wird explizit als CB-Multifunkgerät dargestellt ( https://www.amazon.de/gp/aw/d/B000U6Y1JA/ref=mp_s_a_1_2?__mk_de_DE=ÅMÅZÕÑ&qid=1492612365&sr=8-2&pi=AC_SX236_SY340_QL65&keywords=cb+funkgeräte&dpPl=1&dpID=31rDq%2BgoCjL&ref=plSrch )

Ich wollte mir eine besser Antenne drauf setzen? Ist das legal?

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dan030  09.08.2017, 21:53
@WhyINeedThis

Das Gerät darf im Prinzip in Deutschland benutzt werden. Wenn Du es allerdings mit der Formalie genau nimmst, solltest Du prüfen, ob Dein Gerät auch mit einer Zulassungsnummer kommt, oder ob man Dir ein "Exportgerät" verkaufen will. Vom ALAN42 gibt es nämlich mehrere Varianten (unterscheiden sich in Firmware bzw. Konfiguration). Und nicht alle davon sind in Deutschland zugelassen.

Beim Thema "andere Antenne drauf" kommst Du in der Theorie sofort in den Grauzonenbereich. Als Endanwender und Nicht-Funkamateur darfst Du eigentlich an Funkgeräten so ziemlich gar nichts verändern. In der Praxis stört sich erst dann jemand daran, wenn Du damit irgendwie die Leistungslimits überschreitest. Solltest Du aber irgendwie wegen "manipulierter Geräte" auffällig werden, kann sowas schnell richtig teuer werden.

"Bessere Antenne" heißt ja wahrscheinlich in Deinem Fall "Du willst mehr Gain haben". Das bedeutet, die 4 Watt Sendeleistung, die da peakmäßig auf die Antenne gegeben werden, sollen - vereinfacht gesagt - zielgerichteter für die Aussendung genutzt werden. Mit der unterschiedlichen Ausbreitungscharakteristik einer Antenne mit (deutlichem) Gain kannst Du ggf. die zulässigen Limits reißen. Das musst Du mit Dir selbst ausmachen, bzw. vorher durchrechnen.

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CB-Funk ist Jedermannfunk und du kannst funken solange und mit wem du willst. Du brauchst keine Genehmigung und musst dich nirgendwo anmelden. Die einzige Einschränkung, du darfst nur mit dafür zugelassenen Geräten senden und keine unerlaubten Verstärker benutzen.