Mit dem Amateurfunkgerät ohne Lizenz CB-Funk betreiben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Generell ist die Vergabe und Nutzung von Frequenzen gesetzlich geregelt. So lange das Gerät den gesetzlichen Bestimmungen und technischen Anforderungen (Leistung, Störungsfreiheit etc.) entspricht, kann es in Betrieb genommen werden. Es ist unerheblich, von welchem Hersteller das gerät ist und was es sonst noch alles kann, auf die Art der Nutzung kommt es an. Theoretisch ist es nicht verboten, eine Komunikation auf der Frequenz von 27,035 MHz mit der Buschtrommel zu betreiben, Du muss nur die technische Möglichkeit dafür haben.

Morticia02 
Fragesteller
 16.01.2021, 13:33

Vielen Dank! Habe ich mir fast gedacht, aber nachfragen ist wohl besser als Strafe zahlen

0
Aliha  16.01.2021, 14:29
@Morticia02

Wenn du dieser Antwort folgst, kommst du, so du erwischt wirrst, nicht um eine Strafe herum.

0
Morticia02 
Fragesteller
 16.01.2021, 15:30
@Aliha

Bitte nenne eine Quelle für die von Dir angegebene Kennzeichnung der Geräte

0
Aliha  18.05.2021, 17:43

Eine total falsche Antwort wurde wieder mal als "hilfsreichste" ausgezeichnet.

0

CB-Funk darfst du nur mit eigens dafür zugelassenen Geräten betreiben. Amateurfunkgeräte dürfen selbst von lizensierten Funkamateuren auf CB-Frequenzen sendemäßig nicht betrieben werden. Wer anderes, auch hier, behauptet, würde dich zu einem Verstoß gegen geltendes Recht auffordern. Die Bundesnetzagentur versteht in dieser Hinsicht keinen Spaß.

ThomasM1982X  06.08.2021, 23:36

Wer anderes, auch hier, behauptet, würde dich zu einem Verstoß gegen geltendes Recht auffordern. 

Nein, der würde höchstens etwas falsches erzählen. Eine Aufforderung gegen geltendes Recht zu verstoßen ist das aber noch lange nicht.

Wenn ich jemandem sage: "Komm, zünd mal das Haus dort an!" Das wäre eine Aufforderung zur Brandstiftung. In deinem Fall müsste es heißen: "Komm, funk mal mit einem Amateurfunkgerät auf dem CB-Band!" Dann ist das eine Aufforderung gegen geltendes Recht zu verstoßen.

0