Cb Funk und echter Funk, sind die Frequenzen nicht anwahlbar?
Hallo,
Der klassische Cb Funk hat 30 Kanäle ca. Die sind per Knopfdruck an dem Gerät erreichbar.
Bei einem normalen Funkgerät müssen die Frequenzen mittels Eingabe eingestellt werden.
Also irgendwie obere mvo untere mvo dann noch einige andere Einstellungen und schon kann losgefunkt werden.
Sind eigentlich die Frequenzen des cb Funk in einem normalen Funkgerät mit Frequenzen einstellbar?
3 Antworten
Deine Frage als solche ist schwer identifizierbar, aber damit trotzdem was bei herum kommt:
CB-Funk darf in Deutschland 80 Kanäle bzw in grenznahen Regionen nur 40 Kanäle nutzen - nicht ca. 30. Die Kanäle und deren Frequenzzuordnung findest Du hier: HOBBYFUNK.DE - Alles rund um's Hobby 'Funk'
Eine FREIE FREQUENZWAHL ist in Deutschland im CB-Funk NICHT erlaubt - aber technisch möglich (Geräteabhängig).
Was Du genau mit "echter Funk" bezeichnet, wird leider nicht klar bei Dir - denn auch CB-Funk ist "echter Funk" - und wird es immer bleiben - genauso wie der Behördenfunk und Betriebsfunk etc.
Lediglich der Amateurfunkdienst ist der einzige "Funk" bei welchem man eine freie Frequenzwahl hat in bestimmten Bandgrenzen. Siehe dazu hier: HOBBYFUNK.DE - Alles rund um's Hobby 'Funk'
Auch im Amateurfunkdienst kann man Geräte mit fest zugeordneten Frequenzen nutzen - oder die Auswahl auf Speicherkanäle begrenzen. Das ist nur eine Technische Geschichte und hat nichts mit dem "Funk" als solchem zu tuen. Tatsächlich MUSS daher nicht zwangsweise eine Frequenz eingegeben werden. Man kann die auch vorab programmieren. Denn auch Funkamateure nutzen ziemlich häufig programmierbare Funkgeräte.
Funk ist Funk, in jedem Fall wird da eine Frequenz eingestellt.
Eine andere Frage ist, die eingestellte Frequenz im Display als solche dargestellt wird.
Es gibt für unterschiedliche Anwendungen unterschiedliche Funkdienste oder Anwendungsbereiche.
Das Frequenzspektrum ist für die einzelnen Funkdienste national (bei uns die bundesnetzagentur) und international (ITU) geregelt und reglementiert.
Nutzer, die sich in bereichen tummeln, in denen sie nicht hingehören, sind sehr schnell ausfindig gemacht.
Die Frequenztabelle findet sich z.B. hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/CB-Funk#CEPT-konforme_CB-Kan%C3%A4le
Falls mit "normalem Funk" ein Amateurfunkgerät gemeint ist, das zufällig auch diesen Frequenzbereich umfasst, sei noch anzumerken, dass es nicht gestattet ist, einfach auf beliebigen Frequenzen zu senden.
Auch beim reinen Empfang waren zumindest früher rechtliche Einschränkungen zu beachten.
Das ist seit dem 01.12.2021 nicht mehr der Fall.
Besagter Paragraf verbot zwar "das beabsichtigte Abhören von nicht für die Funkanlage bestimmte Nachrichten etc..Was bei spitzfindiger Auslegung wohl auch für Rundfunk und Wetteraussendungen (diese sind Allgemeingut) gelten würde..Querverweis dazu auf
https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/89.html
Dieser Paragraf wurde jedoch ab 1.12.2021 geändert. Querverweis hierzu auf
https://dejure.org/gesetze/TKG/89.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__89.html
Heißt lt. meinem Verständnis im Klartext: Das bisherige von dir zitierte Abhörverbot lt. §89 TKG wurde ersatzlos gestrichen. Ein "neues Abhörverbot" erlassen nach dem 1.12.2021 konnte ich bei der Schnellsuche (ich muss gleich zur Arbeit) nicht finden. Deine ggfs. anderslautende Auffassung bitte mit für mich nachvollziehbaren Fakten benennen.
Die ersatzlose Streichung deutet darauf hin, dass jetzt jegliche vertrauliche Sendung digital und verschlüsselt stattfindet und ein derartiges Verbot nicht mehr zeitgemäß war.
WELCHE rechtlichen Einschränkungen beim reinen Empfang mit Amateurfunkgeräten?