Nach Auszug Tapezieren?

11 Antworten

Der Vermieter hat recht, wenn er die Raufasertapete wieder verlangt. Diese lässt sich immer wieder überstreichen, das ist ja auch für den Nachmieter wichtig. Deine Steintapete ist ja auch nicht jedermanns Geschmack. Wenn Du weder Zeit noch Geld hast, das wieder in Ordnung zu bringen wird es vom Vermieter übernommen und mit der Kaution verrechnet.

intensokk 
Fragesteller
 20.10.2020, 13:03

Er kann es doch nicht einfach verlangen, das muss doch rechtlich irgendwo geregelt sein?

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Wladimyr09  20.10.2020, 13:10
@intensokk

Du hast die Wohnung angemietet mit überstreichbarer Tapete. So hast Du sie auch wieder zu übergeben.

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intensokk 
Fragesteller
 20.10.2020, 13:18
@Wladimyr09

Wo steht das? Ich glaube dir, ich möchte nur wissen ob das auch die gültige Rechtslage ist.

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Wladimyr09  20.10.2020, 13:22
@intensokk

Wo das steht, kann ich Dir nicht sagen. Wenn Du es nicht glaubst, dann geh zum Mieterverein und laß Dich dort gegen ein kleines Entgelt beraten.

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Wahrscheinlich hast du keine andere Wahl als die Steintapete zu entfernen und erneut Raufaser zu tapezieren.

Mein Tipp:

Nimm Vlies-Raufasertapete superweiß von Erfurt

Die Raufaser ist bereits vorgestrichen. Das erspart die den Anstrich und somit Zeit und Geld.

https://toom.de/p/vlies-raufasertapete-superweiss/8055289

Solltest du der Aufforderung des Vermieters nicht nachkommen, wird er sicher einen Maler beauftragen und notfalls aus deiner Mietkaution bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Steintapete ist nun mal nicht jedermanns Geschmack. Der Vermieter hatte ja einen Grund, dass er die Wände neutral mit Rauhfaser tapeziert hat.

intensokk 
Fragesteller
 20.10.2020, 12:55

Es geht hier ja nicht um Geschmack sondern um Recht

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DerHans  20.10.2020, 12:57
@intensokk

Dazu müsste man dann das Protokoll beim Erstbezug lesen können. Wenn da ausdrücklich von neutralen Wänden, gesprochen wird, muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.

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Hat der Vermieter Recht?

Ja und viele haben Dir schon erklärt, wieso.

Oder bin ich im Recht?

Nein.

Was kann ich jetzt tun?

 die Tapete innerhalb 1 Woche zu Tapezieren.

... und wenn das nicht geht:

Handwerker beauftragen, der das macht und wenn das auch nicht so schnell geht, wird es Dein Vermieter machen und dann dürfte auch dieses Problem keines sein:

Ich habe nun weder die Zeit noch das Geld 

Die Zeit brauchst Du dann nicht und das Geld hat Dein Vermieter vermutlich schon. Nennt sich Kaution und wenn diese nicht ausreicht, wird es wohl einige Zeit dauern, bis er von Dir den Rest einfordert. In der Zwischenzeit kannst Du sparen.

Rechtsgrundlage:

Im Mietrecht findet sich eigentlich nur der folgende Paragraph:

§ 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch

Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

Man kann nun den Umkehrschluss ziehen: Du hast die Mietsache in einem bestimmten Zustand übernommen (Raufasertapete an den Wänden). Du hast diese Tapete an bestimmten Wänden entfernt und das fällt nicht unter "Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch."

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Urteile, die erklären, dass es ein Vermieter hinnehmen muss, wenn die Wände in neutralen Farbtönen gestrichen sind. Damit ist in Deinem Fall gemeint, ein neutraler Anstrich auf den Raufasertapeten.

Andere Wandgestaltungen, wie vom Mieter eingebrachte Vertäfelungen, knallige oder dunkle Farbtöne, aufdringliche Muster etc, sowie auch besondere Tapeten, wie Fototapeten und solche, die nicht als jedermanns Geschmack zu bezeichnen sind, wozu zweifellos Deine Tapete gehört, muss der Vermieter nicht hinnehmen.

Machst Du die Tapeten ab und kommt dahinter keine Raufasertapete mehr zum Vorschein, kann der Vermieter verlangen, dass solche wieder geklebt werden, damit der Zustand hergestellt wird, in dem er Dir die Wohnung übergeben hat.

Wie geschrieben, die Rechtslage ergibt sich nicht nur aus einem bestimmten Paragraphen, sondern auch aus Grundsatzurteilen und letztlich auch aus Klauseln in Deinem Mietvertrag, sofern diese so abgefasst sind, dass sie rechtlich Stand halten, was bei nahezu allen Mietvertragsformularen der Fall sein dürfte, die in den letzten 3 bis 5 Jahren heraus gegeben wurden.

andie61  20.10.2020, 17:40

Ich möchte bitte Deine Expertenbeurteilung dazu ob solch eine Tapete auch unter andere Wandgestaltung fällt und ob ich mich da btr dem BGH Urteil verrannt habe

https://www.google.com/search?biw=360&bih=703&ei=7AKPX9-CFNKTsAeuuanIBw&q=Tapete+Steinoptik+weiss&oq=Tapete+Steinoptik+weiss&gs_lcp=ChNtb2JpbGUtZ3dzLXdpei1zZXJwEAMyAggAMgYIABAWEB4yBggAEBYQHjIGCAAQFhAeMgUIIRCgAToECAAQRzoECAAQQ1D3CljqGGCoIGgAcAF4AIAB9QGIAeAHkgEFMC41LjGYAQCgAQHIAQjAAQE&sclient=mobile-gws-wiz-serp#imgdii=ujkvLsyIkEbI2M&imgrc=CPMNYmrXTq0g6M&scso=_8gKPX8_8DsTVkgWeoKbABA25:289

https://www.ra-kotz.de/tapetenentfernung.htm

Die alten 60er Jahre Steintapeten sind schon lange out,und mit solch einer Tapete wäre die Wohnung wieder vermietbar, und das ist ja der Punkt auf dem es ankommt.

Gruss andie

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bwhoch2  20.10.2020, 22:19
@andie61

In dem Link zum Urteil steht nichts darüber, wie die Tapete, um die es ging, aussah. Da es darum ging, dass im Rahmen von Schönheitsrenovierungen erst kürzlich neue Tapeten angebracht wurden und es deshalb ziemlich sinnlos erscheint, dass diese jetzt abgemacht und durch den Vermieter oder neuen Mieter wieder neue angebracht werden, lautete wohl das Urteil, dass das von den Mietern nicht verlangt werden konnte.

Angenommen, überstreichbare Raufaser wäre hier beim Einzug drin gewesen und nach z. B. Jahren hat man neue geklebt, weil die alten unansehnlich und schadhaft waren, wäre es bei Auszug nach 8 Jahren wohl tatsächlich zu viel verlangt gewesen, zumal wenn die Tapeten eine einigermaßen neutrale Gestaltung hatten.

Wurden aber die ursprünglichen Raufasertapeten entfernt und dafür solche Steintapeten geklebt, hat man es nun mal mit einer Dekoration zu tun, die einer größeren Zahl von neuen Mietinteressenten wohl kaum vermittelbar sein dürften.

Das dürfte der wesentliche Unterschied sein.

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Soweit ich das sehe, hast du das recht auf deiner seite, wenn im vertrag nichts zu den wänden, oder tapeten steht, dann hast du das recht besenrein heißt ja nur du hast gefegt