Auszug aus Wohnung nach Erstbezug. Was muss man beachten?

2 Antworten

Die Wohnung sollte grundsätzlich wieder im ursprünglichen Zustand sein. Löcher sind wieder zu verschliessen. In Eigenregie gemachte Änderungen an der Elektroinstallation sollten auch rückgängig gemacht werden. Das mit dem Streichen ist normalerweise Sache des Vermieters.

Wenn die Wohnung frisch renoviert, oder wie in Deinem Fall sogar neu war, muss bei Auszug renoviert werden. Dass Dübellöcher geschlossen und kaschiert werden, ist ohnehin das Mindeste, was bei jedem Auszug gemacht wird.

Wenn die Wohnung nur für einen kurzen Zeitraum bezogen war, dann kann ggf. die Pflicht zum Streichen auch erlassen werden - das hängt von der Kulanz des Vermieters ab und muss ausgehandelt werden.


Juristexperte  08.05.2021, 15:15

Wenn die Wände nicht mindestens mittelstark abgenutzt sind, vielmehr noch überwiegend wie beim Einzug aussehen, dann muss nicht neu gestrichen werden.

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