Renovierung bei Auszug?

1 Antwort

Ich würde vermuten, dass auch Abs. 1 nichtig ist. Entsprechend müsstest du dann die Wohnung nur besenrein zurückgeben.

Wenn der Vermieter anständig war, solltest du aber die Wände streichen und Bohrlöcher schließen, inklusive der vierten Wand. Dann vermeidest du unnötigen Streit.

Hoefi312 
Fragesteller
 21.07.2021, 21:31

Wie kommst du zu dem Entschluss, dass 1. auch nichtig ist?

Punkt 1 & 2 sind getrennte Paragraphen. Hab nur das Symbol nicht auf dem Handy, deshalb habe ich 1. & 2. geschrieben. Alles aus Paragraph 2 ist ja durch die Fristen unwirksam. Aber Para 1 ist davon ja nicht betroffen oder?

Ich will die Löcher auch eigentlich schließen. Ist nur die Frage, ob er danach dann verlangen kann, dass ich die ganze Wand streichen muss, da ja farbliche Unterschiede sind.

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AnglerAut  21.07.2021, 21:35
@Hoefi312
 die Räume in einen dem Einzug entsprechenden Zustand zu versetzen

Du schuldest die Rückgabe der Wohnung im Zustand des Einzugs abzüglich Abnutzung. Dies wird in dem Paragraphen nicht berücksichtigt, daher sollte er, so würde ich vermuten, ebenfalls nichtig sein.

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