Renovierung bei Auszug?
Hallo zusammen, vielleicht finde ich hier rechtliche Hilfe. Ich werde zum 01.09 aus der aktuellen Wohnung ausziehen und weiß nicht so genau, was ich machen muss & was nicht. Es handelte sich damals um einen Erstbezug. Folgende Klauseln sind im Mietvertrag:
- “Der Mieter hat die Wohnung in Neuem, bezugsfertigem Zustand übernommen. Bei Auszug hat er die Pflicht, die Räume in einen dem Einzug entsprechenden Zustand zu versetzen.“
- In diesem Paragraph sind die Schönheitsreperaturen verankert. Hier wurden starre Fristen für die verschiedenen Räume festgelegt. Dieser gesamte Absatz ist ja somit ungültig.
Absatz 1 ist vermutlich gut so, Absatz 2 ist unwirksam. Aber was heißt das nun für mich? Dübellöcher schließen oder nicht? Wenn schließen, nur die Stellen streichen oder ganze Wand streichen?
Drei Wände muss ich streichen, da wir diese farblich gestrichen haben. Über den Rest bin ich nun unschlüssig.
1 Antwort
Ich würde vermuten, dass auch Abs. 1 nichtig ist. Entsprechend müsstest du dann die Wohnung nur besenrein zurückgeben.
Wenn der Vermieter anständig war, solltest du aber die Wände streichen und Bohrlöcher schließen, inklusive der vierten Wand. Dann vermeidest du unnötigen Streit.
die Räume in einen dem Einzug entsprechenden Zustand zu versetzen
Du schuldest die Rückgabe der Wohnung im Zustand des Einzugs abzüglich Abnutzung. Dies wird in dem Paragraphen nicht berücksichtigt, daher sollte er, so würde ich vermuten, ebenfalls nichtig sein.
Wie kommst du zu dem Entschluss, dass 1. auch nichtig ist?
Punkt 1 & 2 sind getrennte Paragraphen. Hab nur das Symbol nicht auf dem Handy, deshalb habe ich 1. & 2. geschrieben. Alles aus Paragraph 2 ist ja durch die Fristen unwirksam. Aber Para 1 ist davon ja nicht betroffen oder?
Ich will die Löcher auch eigentlich schließen. Ist nur die Frage, ob er danach dann verlangen kann, dass ich die ganze Wand streichen muss, da ja farbliche Unterschiede sind.