Wohnung streichen beim Auszug?
Hallo,
kennt sich evtl aktuell wer aus bzgl Wohnung streichen beim Auszug.
Ich würde in der nächsten Zeit ausziehen und würde auch gerne exakt wissen ob ich die Wohnung streichen muss.
Bei mein Einzug 08/2019 wurde die Wohnung auch nicht gestrichen (habe von dem Vormieter teils so übernommen das ich früher rein durfte) und in meiner Mietzeit habe ich an Farbe her nichts verändert.
Es sind nur leichte minimale kleine Flecken wo aber nicht stark auffallen an einer Stelle. Ca 6 normale Löcher wo ich dann zu spachteln würde.
Im Vertrag steht:
Der Mieter hat die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in geräumtem, ordnungsgemäßem, gereinigtem und, soweit Schönheitsreparaturen fällig sind, in renoviertem Zustand zurückzugeben.
Laut Google muss man aber wohl nicht mehr die Wohnung unbedingt auf eigene Kosten streichen.
Was würde jetzt eher stimmen?
Danke
2 Antworten
ordnungsgemäßem, gereinigtem und, soweit Schönheitsreparaturen fällig sind,
Wer befindet darüber? Ist noch mehr in der Klausel stehend? Fristen, Farbvorgabe etc.?
Nun, da die Wohnung dir lediglich unrenoviert übergeben wurde, darfst du sie ebenfalls unrenoviert besenrein (mit dem Besen grob gereinigt) zurückgeben. D.h.: Fenster ungeputzt, eigene Einbauten, Spinnweben und Dübel entfernt, Dübellöcher unverschlossen.
Das Zauberwort heißt in vermietbarem Zustand.
ganz befreit davon bist du nicht. Da du es akzeptiert hast bei Einzug hast du den Vorteil gehabt das du schneller rein konntest. Dafür musst du es jetzt wieder herstellen.
du wirst sicherlich nicht alles neu streichen müssen. Aber Pfusch wie teilweises streichen z. B. Nur Flecken von Spachtelstellen. wird nicht akzeptiert. Auch nicht von Gerichten.
Diesbezüglich steht nur der Absatz im Vertrag bzgl Auszug