Wohnung streichen beim Auszug?

2 Antworten

ordnungsgemäßem, gereinigtem und, soweit Schönheitsreparaturen fällig sind,

Wer befindet darüber? Ist noch mehr in der Klausel stehend? Fristen, Farbvorgabe etc.?


Patie1996 
Fragesteller
 09.01.2023, 12:30

Diesbezüglich steht nur der Absatz im Vertrag bzgl Auszug

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albatros  09.01.2023, 12:38
@Patie1996

Nun, da die Wohnung dir lediglich unrenoviert übergeben wurde, darfst du sie ebenfalls unrenoviert besenrein (mit dem Besen grob gereinigt) zurückgeben. D.h.: Fenster ungeputzt, eigene Einbauten, Spinnweben und Dübel entfernt, Dübellöcher unverschlossen.

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Das Zauberwort heißt in vermietbarem Zustand.
ganz befreit davon bist du nicht. Da du es akzeptiert hast bei Einzug hast du den Vorteil gehabt das du schneller rein konntest. Dafür musst du es jetzt wieder herstellen.
du wirst sicherlich nicht alles neu streichen müssen. Aber Pfusch wie teilweises streichen z. B. Nur Flecken von Spachtelstellen. wird nicht akzeptiert. Auch nicht von Gerichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung