Nach Auszug unrenoviert übernommene Wohnung renovieren?
Ich möchte demnächst umziehen. Ich habe meine derzeitige Wohnung unrenoviert übernommen und in meinem Mietvertrag stehen zum Renovieren starre Klauseln (z.b. Küche alle 3 Jahre usw.). Kleinreparaturen soll ich selber durchführen, obwohl kein Höchstbetrag eingetragen ist. Ich habe nicht alle Räume, die im Mietvertrag angegeben sind erhalten und im Laufe des Mietverhältnisses musste ich einen Kellerraum wieder abgeben.
Muss ich beim Auszug renovieren? Wenn ja, in welchem Umfang?
4 Antworten
Hast du denn beim Einzug auch den damaligen Zustand protokolliert?
Ich habe kein Übergabeprotokoll. Vor mir hat die Tochter des Vermieters in der Wohnung gewohnt
Nein, musst du nicht. Du gibst die Wohnung so zurück, wie du sie bekommen hast. Jedenfalls, wenn sie laut Mietvertrag unrenoviert vermietet wurde. Wenn du allerdings mit dem Vermieter einen Deal gemacht hast, musst du renovieren. Vorausgesetzt, die Renovierungsregelung im Mietvertrag ist bindend. Es ist keine starre Frist, wenn im MV steht, dass "in der Regel" alle drei Jahre zu renovieren ist.
Dass du deinen Kellerraum abgeben musstest, hat damit nichts zu tun.
Wenn im Mietvertrag steht, dass man im ALLGEMEINEN alle 3 Jahre die Küche... dann ist das keine starre Regel.
Kannst Du allerdings beweisen (übergabeprotokoll/Fotos/Zeugen), dass Du die Wohnung unrenoviert nehmen MUsstest, dann wäre die Klausel unwirksam.
Es ist aber besser, wenn Du Dir fachlichen Rat holst, weil hier niemand deinen ganzen Vertrag lesen kann.
Geh zum Mieterverein/Mieterbund etc. und lass Dich beraten.
Eine Wohnung muss zumindest ,in neutralen hellen Farben zurück gegeben werden.
ist denn im Mietvertrag der Zustand Unrenoviert bei Einzug vermerkt?
Das mit den neutralen hellen Farben ist aber auch auslegbar. Schwarz ist ein no go, aber antrazit oder grau z.B. sind durchaus in Ordnung. Orange wiederum nicht....