Renovieren nach Auszug?

3 Antworten

Das kommt auf den Mietvertrag und wie du übernommen hast an.

Grob gilt: wenn du renoviert übernommen hast, musst du - wenn es im Mietvertrag steht - renoviert übergeben. Hast du unrenoviert übernommen, kannst du unrenoviert übergeben.

Renovieren beim auszug heißt nicht zwangsläufig, dass du alle Räume streichen musst. Es hängt vom alter und Zustand der Räume ab. Feste fristen sind dabei ungültig (dann müsstest du nichts machen). Du musst die Räume aber so oder so in hellen, neutralen Farben zurück zu geben. Bei allem außer weiß ist das immer auslegungssache, die im Zweigel vor Gericht geklärt wird. Ich würde da für 50€ billige Farbe kaufen und einmal drüber pinseln.

Aber wie gesagt, hängt von Mietvertrag und Zustand bei Einzug ab.

Der Mietvertrag trifft darueber die richtige Aussage, Kannbestimmungen zaehlen da nicht und wenn da drin steht fachgerecht zu renovieren, dann kann das einmal drueber mit billiger Farbe zum Regress kommen und alles beginnt von vorne.

Dieses Thema bleibt uns ewig erhalten, weil immer wieder Schlaumeier das umgehen wollen und damit nicht durchkommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Helle Pastelltöne sind erlaubt.

Ihr habt beim Einzug renoviert? Also eine unrenovierte Wohnung übernommen?

Dann müsst Ihr auch beim Auszug nicht renovieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.