Muss ich die Wohnung streichen, wenn ich durch Eigenbedarf gekündigt wurde?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, die Formulierung ist hinfällig, damit musst du gar nicht streichen.
Alleine schon die Tatsache, dass festgelegt ist, dass du streichen musst, erleichtert dich um diese Aufgabe.
Denn das hieße ja, dass du auch streichen müsstest, obwohl die Wände womöglich in neuwertigem Zustand sind. Und das benachteiligt dich unangemessen, damit bist du raus aus der Klausel. Du musst nicht streichen.

"Die Mieter verpflichten sich, bei Aufgabe der Wohnung, die Wände wieder weiß zu streichen

und diese Forderung, dass der Mieter die Wohnung vor Rückgabe weiß zu streichen hat ist so nicht zulässig.

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/miete/bei-auszug-muss-man-die-wohnung-weiss-streichen-stimmt-das/

https://www.mietkautionsbuergschaft.de/news/wohnung-bei-auszug-streichen-was-darf-der-vermieter-verlangen.html

2. Farbklausel: Der Vermieter darf lediglich einen Anstrich in neutralen und hellen Farben verlangen. Eine Vorschrift die „weiß“ als Farbe festlegt, ist nicht gestattet.


Dola91 
Fragesteller
 01.12.2020, 19:25

Hallo wilees, Danke für deine Antwort. Aber heißt das nun, dass ich nicht streichen muss oder was kann ich nun tun ? Ich bin auf den Vermieter nicht gut zu sprechen. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht. Reicht es, wenn ich dem Vermieter einen Brief schreibe, dass das nicht zulässig ist und somit die Wohnung nicht neu gestrichen wird ?

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T3Fahrer  01.12.2020, 19:36
@Dola91

Gar nicht streichen, gar nicht schreiben oder kommentieren, einfach kommentarlos ausziehen.

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wilees  01.12.2020, 19:38
@Dola91

Ungültige Klauseln führen dazu, dass man dann gar nicht renovieren muss.

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Eigentlich müsste das in deinem Mietvertrag stehen, wie die Wohnung zu übergeben ist.Bei mir steht das jedenfalls drin.