Meine Vermieterin behauptet Flachstapete ist nicht mehr erlaubt und muss entfernt werden, stimmt das?

2 Antworten

Flachstapete wird aktuell verkauft und ist selbstverständlich erlaubt ...

die Frage ist eher, ob Deine Tapete nach 30 Jahren und mehreren anstrichen noch einen antrich verträgt (zu deutsch kleben bleibt oder abstürzt)

Bei solchen Behauptungen frage ich gerne mal nach der Rechtsgrundlage ;-)

Was steht denn im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen?

Ich bin mir ziemlich sicher das, wenn es überhaupt eine gibt, die Klausel bei einem so alten Vertrag unwirksam ist.

Tapeten müssen bei Mietende gar nicht entfernt werden. Sagt der BGH. Und der hat ja bekanntlich immer Recht.

"Leitsatz

Leitsatz: Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (amtlicher Leitsatz des BGH)."

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/tapetenklausel-ist-unwirksam-1_idesk_PI17574_HI1760865.html