Mutter zieht mit Kind um, sagt Vater nicht wohin - Was tun?

5 Antworten

Adresse: Sie muss dir ihre Adresse nicht herausgeben, hier würde die Antwort von peterobm greifen, es ist jedoch möglich sich sperren zu lassen. Gründe hierfür wären z.B. die Angst vor Gewalt durch den Kindsvater usw., dann erhält man auch von der Meldestelle keine Auskunft, so denn sie sich überhaupt ummeldet.

Die Frage 2, Adresse, stimmt so nicht. Die Adresse ihres Anwalts, "Stichwort Forderungen" ist bekannt. Er hat also eine Vollmacht von ihr. Das dürfte zumindest für die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen als ladungsfähig gelten.

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Lies dir mal für den Kontakt mit deinem Anwalt das + die Links durch. Persönlich möchte ich aber vorher noch anfügen, dass ein solcher Bruch immer eine emotional erhebliche Sache ist, die für beide Seiten nicht einfach zu bewältigen ist. Wir können dir hier zwar auf deine Frage antworten, aber die oft jahrelang andauernden Gründe für diese Trennung sind uns nicht bekannt.

Auszug (Kanzlei Haselbach und Partner): Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Außerdem besteht eine Loyalitätspflicht für die Eltern nach § 1684 Abs. 2 BGB: Sie haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Missachtet ein Elternteil diese auch als Wohlverhaltensklausel bezeichnete Pflicht, hat dies rechtliche Folgen. Das Kind und der nicht betreuende Elternteil haben ein Recht auf einen regelmäßigen Kontakt miteinander, den die Mutter respektieren und unterstützten muss.

Selbst wenn eine Umgangsregelung besteht, kann es zu Situationen kommen, in denen die Mutter dem Vater plötzlich den Umgang verweigern möchte.

Allerdings kann die Mutter das Umgangsrecht nicht „einfach so“ verweigern. Die unbegründete Kontaktunterbindung kann zu einem teilweisen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter und der Sicherung des Umgangsrechts durch einen Umgangspfleger führen. Versucht die Mutter, durch einen Umzug ins Ausland den Umgang des Vaters zu vereiteln, kann dies sogar ihr Sorgerecht in Frage stellen. Vereitelt die Mutter den Umgang immer wieder grundlos, kann dies auch Auswirkung auf den nachehelichen Unterhalt haben.

NonNam  13.10.2021, 16:29

Dazu hast Du bestimmt Urteile? Im Regelfall passiert überhaupt nichts. Egal was Gerichte da befinden. Im Zweifel zieht Mutti einfach erneut um.

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Eckengucker  13.10.2021, 16:42
@NonNam

Das stammt von der Kanzlei Haselbach und Parter und nicht von mir. Du kannst die Gedanken als Anregung für das Gespräch mit deinem Anwalt sehen. Jede Scheidung, jede Trennung, hier ist alles immer eine Einzelfallentscheidung.

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Eckengucker  13.10.2021, 16:50
@NonNam

Ich halte die Auswirkung auf die Punkte "Unterhalt" und "Sorgerecht" für Kernpunkte einer jeden Trennung. Insofern wären dies rechtlich machbare Druckmittel.

Früher ist man als Mann tatsächlich in einer etwas schwierigeren Lage gewesen. Doch heute ist das eigentlich nicht mehr so. Gut, meistens erhalten die Frauen ein Aufenthaltsbestimmungsrecht, das liegt aber in der Natur der Sache und wird heute besser geprüft.

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NonNam  13.10.2021, 16:52
@Eckengucker

In der Natur welcher Sache? Sind wir darüber nicht hinaus?

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Eckengucker  13.10.2021, 16:55
@NonNam

Wer bleibt meistens zu Hause, arbeitet halbtags oder im Minijob und hat dadurch kein Einkommen? Wir sind nur dem Text nach gleichberechtigt. De Facto verdient eine Frau noch immer deutlich weniger für die gleiche Arbeit.

Einfach vor den Kindergarten stellen und schauen wieviel Frauen und Männer die Kinder abholen. Es werden mehr Männer, aber es sind noch immer viel viel weniger.

Und -Natur der Sache- betrifft eben nur das "meistens", und genau aus diesem Grund.

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NonNam  13.10.2021, 17:01
@Eckengucker

Wo und in welchem Beruf verdient eine Frau bei gleicher Leisung weniger Geld? Bitte belege das. Gibt es nicht. (Macht auch im Kapitalismus keinen Sinn. Wer beschäfigt dann noch einen Mann, wenn er die gleiche Arbeitsleistung günstiger bekäme)

Und dass Männer sich totschuften um Frauen ein angenehmes Leben zu ermöglichen ist ja nun nicht wirklich Neues.

Frauen können wählen zwischen Nichtstun, Hausfrau, Teilzeitjob und (Quoten) Vollzeit.

Männer dürfen wählen zwischen Vollzeit-, Vollzeit- oder Vollzeitjob. Ansonsten drohen ihnen als Väter bis zu 3 Jahren Knast.

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Eckengucker  13.10.2021, 17:07
@NonNam

aus Destatis.DE:

Frauen haben im Jahr 2020 in Deutschland 18 % weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um einen Prozentpunkt geringer als 2019. Bei diesem Ergebnis ist zu beachten, dass Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise die Veränderung des unbereinigten Gender Pay Gap beeinflusst haben können. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 10. März 2021 anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) weiter mitteilt, verdienten Frauen im Jahr 2020 mit durchschnittlich 18,62 Euro brutto in der Stunde 4,16 Euro weniger als Männer (22,78 Euro). 2019 hatte die Differenz 4,28 Euro betragen.

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NonNam  13.10.2021, 17:10
@Eckengucker

Einen einzigen Betrieb möchtest Du mir doch bitte nennen. Gibt es nicht. Ansonsten haben Frauen mehr als 27% weniger gearbeitet als Männer. Damit hätten sie viel zu viel bekommen.

Passt aber schon. Frauen zahlen nicht einmal ein Drittel in die Sozialsysteme ein, nehmen sich aber ungeniert dreiviertel raus.

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da ein berechtigtes Interesse vorliegt, wird dem Vater die neue Anschrift genannt werden, über das Einwohnermeldeamt.

NonNam  13.10.2021, 15:50

Soweit die Theorie.

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peterobm  13.10.2021, 15:52
@NonNam

tja, wenn die Ex bei einer Freundin untertaucht, wird´s schon schwieriger

spätestens aber mit Anmeldung - Sie will auch ihre Post haben

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NonNam  13.10.2021, 15:54
@peterobm

Habe es leider hier im Bekanntenkreis. Sie hat sich 2 Jahre lang nicht umgemeldet. Aber über den Anwalt unfassbare Forderungen gestellt. (Und der muss die Adresse seiner Klientin natürlich nicht rausrücken)

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peterobm  13.10.2021, 15:55
@NonNam

indem Falle besteht aber Kontakt; wenn auch nur über den Anwalt

bei Kinder problematisch, auch da wird es Mittel u. Wege geben

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peterobm  13.10.2021, 15:58
@NonNam

bin da nicht bewandert - evtl. übers Gericht

Umgangsrecht einklagen

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NonNam  13.10.2021, 16:01
@peterobm

Und? Wenn Mutti das ignoriert? Dan passiert was? Genau. Nichts.

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Puste619 
Fragesteller
 13.10.2021, 15:51

Aha und wann? Und wie soll der Vater bis dahin sein Kind sehen?

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GutenTag2003  13.10.2021, 15:55

Die Information über den vorgesehenen Verzug ist dem Vater so rechtzeitig mitzuteilen, dass er noch rechtliche Schritte einleiten kann.

Informationen über das Einwohnermeldeamt bedeuten, dass bereits Fakten geschaffen wurden.

Realität ist, allerdings, dass Mütter gerne Fakten schaffen, gleichgültig ob sie dazu das alleinige Recht haben oder nicht.

... und unser Rechtstaat unterstützt sie dabei.

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Mutter will am 23.10 ausziehen

Das darf sie ja gerne tun - ohne das Kind.

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet: wo das Kind lebt bestimmen Beide gemeinsam, wenn sie mit der gemeinsamen Sorg auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Möchte Mutti das Kind also mitnehmen, dann benötigt sie die Zustimmung des Vaters oder einen Gerichtsbeschluss der ihr erlaubt das Kind mitzunehmen.

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html

Also wäre es jetzt ratsam per Eilantrag bei Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einzufordern.

ABER: welches Gericht würde jetzt wirklich die Mutter mit dem 1 jährigen Kind nicht ziehen lassen?! Und was hat die Kindsmutter ggf. gegen den Vater vorzubringen?

Das Jugendamt kann gar nichts entscheiden! Und das Jugendamt steht in der Regel eh auf Seiten der Kindsmutter. Da kann man dann höchstens mal drum bitten ob die als Gesprächsvermittler fungieren wollen.

Entscheidend ist: wo ist das Kindeswohl am Besten gewährleistet? Wer hat sich in den letzten Monaten die meiste Zeit um das Kind gekümmert? Wie würde denn die Betreuung aussehen, wenn das Kind beim Vater verbleibt?

Was der Anwalt aber auf jeden Fall sicherstellen sollte: Umgangsrecht! Es kann nicht sein, dass die Mutter mal eben mit Kind "untertaucht". Sie kann dem Vater nicht einfach nach Belieben das Kind entziehen - es sei denn, er gefährdet das Kindeswohl!

Sie hat Alles daran zusetzen, dass der Umgang zwischen Vater und Kind gefördert wird.

Das ergibt sich schon aus §1684 BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html

Es sei denn, das Gericht entscheidet anders...

Puste619 
Fragesteller
 13.10.2021, 16:06

Vielen Dank, das meiste war mir bewusst und ein Anwalt ist auch dran. Bisher sagte sie immer, dass sie die Adresse noch nennt, nun will sie aber auch die Adresse "vorerst nicht" nennen. Was kann ich da jetzt machen? Ich weiß dann in 10 Tagen netmal wo mein Sohn wohnt :(

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Kessie1  13.10.2021, 16:11
@Puste619

Hast du dem Auszug des Kindes zugestimmt? Wen nicht: Eilantrag bei Gericht stellen!

Denn ist sie erstmal weg, ist sie weg... Und dann mahlen die Mühlen des Gesetzes und die Verhandlung findet dann irgendwann statt.

Also muss da dein Anwalt nun tätig werden!

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NonNam  13.10.2021, 16:09

Schön. Und wenn Mutti das alles ignoriert. Was passiert dann?

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Kessie1  13.10.2021, 16:11
@NonNam

Dann kassiert sie eine Anzeige wegen Kindesentzug. Bzw. in einem Verfahren läuft sie Gefahr das Sorgerecht zu verlieren.

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NonNam  13.10.2021, 16:16
@Kessie1

Gröööhl. In Deutschland? Wovon träumst Du? Es reicht, wenn sie sagt, sie habe Angst vor dem Vater. Das wars. Du wirst kaum ein Gerichtsurteil finden, wo eine Frau wegen Kindesentzugs verurteilt wurde.

Oder polemisch formuliert: Flieht eine Mutter mit dem Kind vor dem Vater kommt von allen Seiten Hilfe. Behörden, Jugendamt, Frauenhäuser etc.

Flieht ein Vater mit dem Kind vor der Mutter, kommt von allen Seiten? Genau. Die Polizei.

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Kessie1  13.10.2021, 16:29
@NonNam

Sie "flieht" hier ja offensichtlich nicht... Und es ist ziemlich sinnfrei hier danach zu fragen wovon ich träume.

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NonNam  13.10.2021, 16:32
@Kessie1

Shrug. Dann nimm doch bitte die hundertausendfache Entsorgung von Vätern zur Kenntnis.

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Kessie1  13.10.2021, 16:45
@NonNam

Jeder Fall ist ein Einzelfall. Jetzt mit entsorgten Vätern zu kommen ist wohl etwas albern... Wir wissen hier überhaupt nicht wie sich die Sache im Detail darstellt. Und solange der Kindsvater der Kindsmutter die Erlaubnis zum Wegzug MIT Kind untersagt, bedarf es nun mal einem Gerichtsentscheid. Sonst macht sie sich ggf. strafbar.

Wir müssen kaum darüber lamentieren, dass Väter leider immer noch weniger Rechte zu haben scheinen. Aber pauschal zu meinen, dass sie gar keine Rechte hätten stimmt so eben nicht!

Um so wichtiger ist es die richtigen Schritte durch einen Anwalt einzuleiten!

Er kann natürlich auch gleich aufgeben weil Leute wie du ihm predigen, er hätte ja eh nichts zu melden und würde doch nur entsorgt werden. Echt zielführend ;-)...

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Ab wann muss die Mutter die Adresse rausgeben?

Bei der Absicht/Planung - nicht erst wenn der Umzug bereits erfolgt ist

Vor allem verhindert die Mutter mit der Nicht-Ausgabe der Adresse, dass rechtliche Wege gegangen werden können.

Selbstverständlich mach sie das (... nicht ohne Absicht)

Ist dies schon ein Fall für´s Jugendamt / Polizei oder eher "nur" für einen Anwalt?
  • Jugendämter sind zahnlose Tiger
  • Polizei ist ebenfalls nicht hilfreich
  • Anwalt / Gericht, das sind die einzigen die evtl. etwas bewirken können.

Aber das ist in unserem Staat (fast) unmöglich. Dazu haben Mütter zu viel Rechte. Und ... breche sie das Recht (des Vaters) haben sie nichts zu befürchten.

Puste619 
Fragesteller
 13.10.2021, 22:03

Schön formuliert am Schluss!

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Nichts kann man da tun. Wenn Mutti sich nicht ummeldet, weil sie "Angst" vor dem Vater hat, passiert da nichts. Bestenfalls muss sie eine Ordnungsstrafe zahlen. Die aber ist regelmäßig überschaubar.