Muss ich mein Vorhaben der Eigentümergemeinschaft eines MFH zur Abstimmung vorlegen?
Habe eine Wohnung im 1. OG eines 7 FH. Das Haus hat 2,5 Stockwerke. Nun muß meine Gas Etagenheizung erneuert werden. Hierfür ist es notwendig einen Kamin von der Ausenwand bis über das Dach zu legen. Um den Kamin zu befestigen wird eine Leiter benutzt. Dafür muß der Monteur in das Grundstück des unteren Eigentümers.
Da ich den Auftrag nicht blind vergeben möchte frage ich mich, ob ich der Eigentümergemeinschaft das Angebot mit dem Vorhaben in einer Sitzung vorlegen muß und mir das genehmigen lassen muß, denn die Fassade an der der Kamin laufen wird gehört ja der Gemeinschaft und das Grundstück worauf die Leiter des Monteurs steht gehört ja auch nicht mir, sondern einem anderen Eigentümer.
3 Antworten
Da es sich hier um Arbeiten an der Gebäudehülle und somit am Gemeinschaftseigentum handelt, ist die Zustimmung der WEG hier zwingend erforderlich.
Je nach Falllage kann hierzu sogar eine Baugenehmigung erforderlich werden.
Ich vermute, hier muss aufgrund der neuen Brennwerttherme ein Kaminzug aus Edelstahl eingebaut werden. Sollte das nicht möglich sein, weil die WEG oder die Behörde nicht zustimmt, dann bedeutet das allerdings, dass die Heiztechnik des ganzen Gebäudes erneuert werden muss. Hier ist dringend die Hinzuziehung eines Architekten anzuraten.
Das Angebot des Heizungsfachbetriebs ersetzt nur keine Genehmigung. Für die bist allein du als Eigentümerin zuständig und haftbar. Hast du wenigstens den zuständigen Bezirkskaminkehrer kontaktiert?
Nein, das habe ich nicht, aber der Fachbetrieb ist verpflichtet mir ein Angebot zu machen, was auch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Daher ist der Kontakt zum Kaminfeger nicht notwendig. Der wird die Anlage danach abnehmen.
Der Fachbetrieb ist für die Einholung von Genehmigungen nicht zuständig. Das ist Sache des Auftraggebers.
o.k. da werde ich den Betrieb nochmals fragen...danke.
Hallo christl,
bei Angelegenheiten ausserhalb der Eigentumswohnung, setzt man sich mit der Hausverwaltung in Verbindung.
Sie können die Fragen und müssen sie beantworten.
LG
Ja, natürlich.
Habe schon ein Angebot von der Heizfirma vor liegen. Benötige nur noch die Zustimmung der WEG.