Muss ich mein Vorhaben der Eigentümergemeinschaft eines MFH zur Abstimmung vorlegen?

3 Antworten

Da es sich hier um Arbeiten an der Gebäudehülle und somit am Gemeinschaftseigentum handelt, ist die Zustimmung der WEG hier zwingend erforderlich.

Je nach Falllage kann hierzu sogar eine Baugenehmigung erforderlich werden.

Ich vermute, hier muss aufgrund der neuen Brennwerttherme ein Kaminzug aus Edelstahl eingebaut werden. Sollte das nicht möglich sein, weil die WEG oder die Behörde nicht zustimmt, dann bedeutet das allerdings, dass die Heiztechnik des ganzen Gebäudes erneuert werden muss. Hier ist dringend die Hinzuziehung eines Architekten anzuraten.

christl10 
Fragesteller
 31.01.2024, 11:44

Habe schon ein Angebot von der Heizfirma vor liegen. Benötige nur noch die Zustimmung der WEG.

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FordPrefect  31.01.2024, 12:08
@christl10

Das Angebot des Heizungsfachbetriebs ersetzt nur keine Genehmigung. Für die bist allein du als Eigentümerin zuständig und haftbar. Hast du wenigstens den zuständigen Bezirkskaminkehrer kontaktiert?

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christl10 
Fragesteller
 31.01.2024, 12:16
@FordPrefect

Nein, das habe ich nicht, aber der Fachbetrieb ist verpflichtet mir ein Angebot zu machen, was auch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Daher ist der Kontakt zum Kaminfeger nicht notwendig. Der wird die Anlage danach abnehmen.

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FordPrefect  31.01.2024, 12:23
@christl10

Der Fachbetrieb ist für die Einholung von Genehmigungen nicht zuständig. Das ist Sache des Auftraggebers.

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christl10 
Fragesteller
 31.01.2024, 12:24
@FordPrefect

o.k. da werde ich den Betrieb nochmals fragen...danke.

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Hallo christl,

bei Angelegenheiten ausserhalb der Eigentumswohnung, setzt man sich mit der Hausverwaltung in Verbindung.

Sie können die Fragen und müssen sie beantworten.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus
christl10 
Fragesteller
 31.01.2024, 12:43

Hab schon die Verwaltung informiert.

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