Muss ich in der Bahn platz machen?
Hallo Community,
hier mal eine Frage aus dem Bereich "Anstand und Höflichkeitsformen"
Heute in der S-Bahn passiert. Es gibt ja viele Bahnen die extra für die Mitnahme von Fahrrädern geeignet sind. Da sind dann auf jeder Seite so 4 "Klappsitze" auf die man sich entweder setzen kann oder vor denen man ein Fahrrad abstellen kann. (und wenn man will auch noch mit so einem Gurtsystem befestigen kann) - kennt ihr bestimmt wenn ihr öfters im ÖPNV unterwegs seid.
Meine Frage: Muss ich aufstehen wenn ich auf einem dieser Klappsitze sitze und jemand mit einem Fahrrad zusteigt? Also gibt es eine "verpflichtung" oder so was in den Beförderungsrichtlinen der Bahn? Ich mein, klar es gehört zum Anstand seinen Platz einem älteren Mitbürger usw anzubieten, aber muss auch 4 Personen aufstehen und den Rest der Fahrt stehend in Kauf nehmen nur weil einer sein Fahrrad nicht festhalten will? Wenn die Bahn leer ist, ist es kein Problem sich wo anders hin zu setzen, aber zur Rush-Hour ist jeder Sitzplatz heiß begehrt.
Für die Fahrradmitnahme, zahlt man beim Ticketkauf ja auch nicht mehr, hat man also wirklich einen Anspruch darauf sein Fahrrad dort abstellen zu dürfen? Oder geht es auch nach dem "wer zu erst kommt malt zuerst" Prinzip? Müssen ein, zwei, drei oder vier Leute aufstehen nur weil einer sein Fahrrad abstellen will um als rücksichtsvolle und gute Bürger zu gelten??
17 Antworten
Der Fahrradraum ist soweit mir das geläufig ist natürlich dafür gedacht das mitgeführte Fahrrad dort auch unterzubringen. Mit dem Erwerb der Bahnfahrkarte erwirbt aber der Farhradbesitzer nicht auch automatisch das Anrecht auf einen entsprechenden Sitzplatz, sprich das Fahrrad darf auch in stehender Position befördert werden. Primär ist immer auch ein die Sitzplätze blockierendes Fahrrad oder ein anderes Gepäckstück so zu positionieren, das der Sitzplatz auch als solcher benutzt werden kann.
Die Betonung liegt logischerweise auf kann. Die Personenbeförderung in Zügen hat Vorrang und maximal kann der Sitzplatzbenutzer bei genügend anderen vorhandenen freien Sitzplätzen darum gebeten werden, sich auf einen anderen Platz zu setzen. Im Zweifelsfall kann das aber sicherlich auch erfragt oder irgendwo nachgelesen werden.
Ja die frage ist älter, aber das thema ist immernoch aktuell...
1. Fahrräder dürfen wie gepäck keine fluchtwege versperren.
2. Man erwirbt mit dem ticket ein recht im zug zu fahren, aber keinen anspruch auf einen sitzplatz.
3. Ob ein zug zu voll ist um ein fahrrad mitzunehmen bestimmt das zugpersonal und nicht der fahrgast auf dem klappsitz.
Ergo, wenn das zugpersonal den den zustieg zulässt, dann sind die klappsitze für Fahrräder freizugeben. Nicht weil das für den fahrradfahrer bequemer ist, sondern weil die sicherheit so gebietet.
Und dabei geht es nicht um das rollende fahrrad wie manche hier das größte problem darstellen, sondern um versperrte fluchtwege im Unglücksfall. Versuch mal über ein fahrtad zu klettern, wenn von hinten 20 leute mit aller kraft schieben oder gar über dich drüber laufen.
Kurz: Das interesse vom halben abteil im Unglücksfall freie fluchtwege zu haben wiegt schwerer als die bequemlichkeit von ein paar wenigen.
Ich hab das letztens auch erlebt die Plätze sind leider für die Fahrräder reserviert :/ aus Sicherheitsgründen ;) Wenn das Fahrrad mitten im Gang steht könnte es umkippen und Passanten verletzten.
LG wiko
kann ich vom Fahrer bzw. dem besitzer des Fahrrades nicht erwarten, da er es festhält um sowas zu vermeiden
Was, wenn der Zug abrupt bremsen muss, und der, der das Fahrrad festhält mit umfällt?
Der Fahrgast ist verpflichtet, für einen sicheren Stehplatz zu sorgen, sich also irgendwo festzuhalten. Dann hat der Fahrgast nur noch eine Hand frei, um das Fahrrad zu halten. Wenn dann gebremst wird, kann das ins Auge gehen.
Sorgt der Fahrgast nicht für einen sicheren Stand, so verliert er den Versicherungsschutz. Bei einem Sturz braucht das Verkehrsunternehmen keinen Schadensersatz zahlen. Das wurde vor ein paar Jahren von einem Gericht so bestätigt.
okay nach dieser Logik ist es für dich also Sinnvoller wenn bei einer (Notfall-)Bremsung die vier Leute die ihren Sitzplatz verloren haben plus dem Besitzer des Fahrrads im (Also 5) durchs Abteil fallen oder geschleudert werden als wenn ein Fahrrad vielleicht umfällt oder nach vorne rollt (plus vielleicht seinen Führer)
Was wiegt also schwerer 5 verletzte Menschen oder ein verletzter plus etwas Blechschaden an einem Fahrrad?
Ist zwar schon länger her, aber sorry,
- Es ist ein Platz für FAHRRÄDER!!!
- Ein Fahrrad wird nicht nach vorne rollen, sondern FLIEGEN.
- Dein Vergleich hinkt sehr! Wenn ein Fahrrad nach vorne fliegt und sein Besitzer auch, dann sind logischerweise nicht nur 2 Personen, sondern der ganze Zug verletzt. Hast du noch nie ein Fahrrad gesehen oder was?! Ein Fahrrad hat eine ganze Menge spitzer Teile!
- Außerdem, diese Personen, die gesessen sind, die könnten vielleicht sich festhalten! Dazu haben sie ja jeweils 2 Hände frei! Der Besitzer des Fahrrads hat nur 1 Hand frei zum festhalten! Das ist ein Unterschied!
LG
Ist es bei euch in der "Rush hour" nicht verboten das Rad mitzunehmen? In Wien sind die erlaubten Zeiten für die Fahrradmitnahme an jeder Türe angeschrieben, so kommt es hier gar nicht zu solchen Problemen.
nein. in deutschland ist mir so eine Regelung unbekannt
In vielen der Züge, die eine solches "Fahrradabteil" haben, findest du auch eine entsprechende schriftliche Belehrung, dass Fahrräder in diesem Wagen tatsächlich Vorrang haben.
was ist mit ethik und moral, es kann nicht für alles gesetze geben, in welcher welt möchtest du leben - in der "wer zu erst kommt malt zuerst"?
Das gilt eben aber nicht für die Behelfssitzplätze in so einem Abteil. Die sind natürlich dafür gedacht, dass an deren Stelle auch ein Fahrrad, Kinderwagen, Rollstuhl etc. platziert werden kann (sonst wären sie ja auch nicht klappbar).