Muss ich als Vermieter von Doppelhaushälften Mülltonnenboxen stellen?
Meine Mieter möchten gerne Mülltonnenboxen haben. Ein Kostenvoranschlag über die Boxen liegt mir vor, jeweils 1000€. Ich finde das sehr teuer und nicht notwendig. Zu den Doppelhaushälften gehört auch eine Garage. Die Einfahrten zu den Garagen liegt jeweils direkt neben Häuser, die Einfahrten sin d jeweils ca. 12m bis zur Garage lang. Ich habe kein Problem damit dass Mülltonnenboxen aufgestellt werden, sofern Abstände zu Fenstern etc. eingehalten werden. Ich sehe allerdings keine Veranlassung die Kosten dafür zu übernehmen. Oder bin ich dazu verpflichtet?
Danke schon mal für Antworten
5 Antworten
Ich kenne keine LBO, die eine solche Forderung beinhaltet, auch keine allgemein gültige Verwaltungsvorschrift.
Was sein könnte, ist eine lokale Gemeindesatzung. So etwas sehe ich aber - wenn überhaupt - eher in einer Villengegend am Starnberger See aufgrund eines "gesamtheitlichen Erscheinungsbildes". In einer "normalen" Wohnlage ist das nicht zu erwarten.
Deine Mieter haben das Haus ohne Mülltonnenboxen gemietet. Sie können nach Absprache mit Dir (wo und wie) auch selbst solche Boxen aufstellen.
meines wissens nach ist es kleine pflicht.
ich kann mir zumindest nicht vorstellen welches gesetz es geben sollte.
denn es gibt nunmal mülltonnen die frei stehen. sonst müssten ja auch hausbesitzer dazu verpflichtet sein.
diese boxen haben ja nur den sinn, teure mülltonnen zu schützen, fremdmüll zu verhindern, und optik.
Naja wieso, die Kosten kannst du doch auf deine Mieter umlegen. Pflicht ist es nicht. Aber wenn sie das so wollen...
Nein.
Danke, aber haben Sie nur eine Ahnung oder kennen Sie ein Gesetz?