Darf ich meinen ,,Parkplatz" Videoüberwachen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Blackbeard121,

Du schreibst von einem Mehrfamilienhaus. Da stellt sich jetzt die Frage, hat Deine Oma dort eine eigene Wohnung, also eine gekaufte oder wohnt sie dort nur zur Miete und hat dazu eine Garage dessen Vorplatz auch genützt werden darf.

Wenn sie nur zur MIete wohnt darfst Du keine Kamera anbringen, da dies ja nicht das Eigentum Deiner Oma ist. Dann müsste dies der Vermieter- also der Eigentümer der Wohnung- machen!

Sollte Deine Oma die Eigentümerin der Wohnung sein und auch der Vorplatz der Garage dazugehören, kannst Du eine Videokamera anbringen. Aber die Kamera darf nur diesen Bereich, der Deiner Oma gehört, aufzeichnen.

Da die Mitbewohner aber das Grundstück Deiner Oma betreten müssen, um an die Mülltonnen zu gelangen, bist Du verpflichtet, ein Schild anzubringen, dass der private Bereich Deiner Oma per Video überwacht wird.Dann bist Du auf der sicheren Seite, (ist also ein Muss!) denn die Mitbewohner sind somit informiert und können somit selber entscheiden, ob sie weiterhin das Grundstück Deiner Oma betreten.

Vielleicht schreckt dies auch den Übeltäter ab, der Dein Fahrzeug verkratzt hat.

Eine schwenkbare Kamera darf also auch nur den eigenen Bereich aufnehmen.

Gute Videokameras sind nicht gerade günstig, aber spar hier auf keinen Fall, da es große Unterschiede in der "Erkennung" gibt. Bei Billigmarken kannst Du - je nach Entfernung - nicht erkennen, um welche Person es sich handelt, sollte sich diese - trotz der Kamera und des Hinweisschildes- wieder an Dein Auto "wagen".

Liebe Grüsse und ich wünsch Dir sehr, dass Du den "Randalierer" erwischt, da er mutwillig Dein Eigentum beschädigt und dies nicht ungestraft sein darf.

Schöne Weihnachten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Blackbeard121 
Fragesteller
 23.12.2019, 03:38

Ja die Wohnung und die Garage sowie der ,,Vorplatz" sind gemietet der Vermieter wird sich aber nicht dagegen stellen solange alles Rechtlich im grünen Bereich ist also denke ich, dass ich die Kamera da anbringen werde selbstverständlich mit Warnschild.

Dir wünsche ich auch Frohe Weihnachten und vielen Dank für die Antwort 😊

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ZuumZuum  23.12.2019, 09:36
@Blackbeard121

Ja die Wohnung und die Garage sowie der ,,Vorplatz" sind gemietet der Vermieter wird sich aber nicht dagegen stellen solange alles Rechtlich im grünen Bereich ist also denke ich, dass ich die Kamera da anbringen werde selbstverständlich mit Warnschild.

Der braucht sich gar nicht rechtlich dagegen zu stellen, es reicht wenn einer der Mieter das tut. Du benötigt außer einer schriftlichen Einverständniserklärung deines Vermieters auch die Zustimmung aller Mieter.

Aus eigener Erfahrung im gewerblichen Bereich der Überwachung mit bildgebenden Medien kann ich dir sagen, das dir das nur was bringt, wenn du gezielt auf eine bestimmt Massnahme aus bist, z.B. Überwachung einer Kasse im Supermarkt, wenn z.b. dort immer Geld fehlt, oder eines Umkleideraumes, wenn da schon mal Mitarbeiter beklaut werden. Das bindet Personal und ist zeitaufwändig. Eine Überwachung nach dem Zufallstrefferprinzip wird dir spätestens nach 14 Tagen zu belastend, wenn nichts passieren sollte. Dann schleicht sich Routine ein, und du entdeckst vielleicht einen neuen Kratzer erst nach ein paar Tagen, wo die Aufnahme vielleicht schon überspielt ist.

Es bleibt natürlich deine Entscheidung, ob du dir den Stress antun willst. Bei der Hausgemeinschaft wird das wohl nicht so gut ankommen.

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Blackbeard121 
Fragesteller
 23.12.2019, 18:36
@ZuumZuum

Wieso sollte ich die anderen Mieter fragen ob das okay ist? Erstens habe ich jemanden aus dem Haus unter Verdacht und den Bereich den sie betreten der ist Privat da reicht es ein Schild aufzustellen der auf die Überwachung hinweist. Ob das sinnvoll ist oder nicht solltest du mir überlassen die Kamera die ich installieren lasse nimmt erst auf wenn jemand in den Bereich (den ich übrigens einstellen kann) eindringt in dem er nix zu suchen hat und das meldet mir die Kamera auf mein Handy mit einer Push Benachrichtigung. Kleines Beispiel es ist nachts, ich schlafe und jemand geht an mein Auto und macht einen Kratzer rein er läuft in den eingestellten Bereich und die Kamera fängt an es aufzunehmen und sendet mir einen Alarm aufs Handy falls ich die Benachrichtigung nicht mitbekommen habe sehe ich aber morgens beim Aufstehen das meine Kamera einen Alarm gemeldet hat ich gehe auf diese Nachricht und Zack wird mir derjenige angezeigt und ich weiß dann eventuell wer das ist oder ich gehe damit zur Polizei und die haben dann sogar ein Foto des Täters , falls niemand mehr an mein Auto geht, weil die Kamera abschreckend wirkt auch gut so verhinder ich weitere Schäden.

Trozdem danke für deine Meinung und Frohe Weihnachten 😊

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Minischweinchen  24.12.2019, 02:05
@ZuumZuum

Er muss nicht jeden Mieter fragen-nur den Eigentümer-also den Vermieter der Wohnung seiner Oma.

Ob dies bei den anderen Mietern gut ankommt, sollte doch recht wenig interessieren. Schließlich geht es darum, dass jemand das Auto beschädigt. Ob das "nur" ein Kratzer ist oder mehr, spielt dabei keine Rolle und wenn ein Schild denjenigen welche, davon abhält, um so besser.

Stressig ist das für den Fragesteller in keinster Weise, er muss ja schließlich nicht daneben sitzen und warten ob jemand "seinen" Grund betrifft, es gibt ja die Aufzeichnung der Kamera.

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Minischweinchen  24.12.2019, 02:09
@Blackbeard121

Du musst nicht die anderen Vermieter befragen und wenn alleine das Schild , denjenigen welcher, der Deine Auto beschädigt, abschreckt, um so besser.

Es macht auf jeden Fall Sinn, denn Du fokusierst mit der Kamera ja nur den Bereich, der "privat" ist und daran ist nichts stressig.

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ZuumZuum  24.12.2019, 06:22
@Blackbeard121

Erstens habe ich jemanden aus dem Haus unter Verdacht und den Bereich den sie betreten der ist Privat da reicht es ein Schild aufzustellen der auf die Überwachung hinweist.

Da ich die Örtlichkeit nicht kenne unterstelle ich mal, das es keine räumlich abgetrennten Stellplätze sind, in Form einer Garage, sondern ein offener Platz mit eingezeichneten Stellplätzen. Da gibt es nichts privates, und da ein parkplatz nicht zum höchstpersönlichen Lebensbereich zählt, ist da auch kein Hausfriedensbruch möglich.

Fahrlässige Sachbeschädigung ist übrigens nicht strafbar, da wird die Polizei dir nicht weiterhelfen können. Von daher würde die Videoaufnahme nur dann was bringen, wenn jemand z.B. mit einem Schlüssel einmal rund um das Auto geht und diesem vorsätzlich ein paar Ralleystreifen verpaßt. Dann muss die Person zweifelsfrei zu identifizieren sein, d.h. er muss einmal mindestens freundlich unmaskiert ohne Cappy oder übergezogener Kapuze in die Kamera lächeln.

Ob das sinnvoll ist oder nicht solltest du mir überlassen

Entschuldigung, wenn ich dir aus fachlicher Sicht einen Rat gegeben habe.

Ich denke, ich kenne die Kameras, die Du anwenden willst. Findet man ja bei Bezos und in der Bucht zu Hauf. Personen wirst du darauf kaum sicher identifizierbar abbilden können, und es müssen Außenstehende diese zweifelsfrei identifizieren können. Es reicht nicht aus, das Du die Leute kennst, die Du täglich siehst, die Du an deren Bewegung und Statur erkennst.

Kameras aus der gewerblichen Sicherheitstechnik finden sich in einer ganz anderen Preisklasse.

Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben. Der Teufel ist ein Eichhörnchen und manchmal hat man ja einfach Glück.

P.S. Du stellst dir das Ganze zu einfach vor. Du darfst im Übrigen auch keinen öffentlichen Verkehrsraum mit abbilden. Wenn ich mir das richtig vorstelle und die die Kamera an der Garage installieren willst um den Vorplatz Richtung straße zu beobachten, ergibt sich das zwangsläufig.

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Blackbeard121 
Fragesteller
 28.12.2019, 18:10
@ZuumZuum

Nein es ist kein öffentlicher Parkplatz oder generell ein Parkplatz mit eingezeichneten Stellplätzen sondern wie ich oben beschrieben habe neben dem Haus zwei Garagen eine davon darf ich nutzen samt Platz vor der Garage und ja jemand hat mir mit einem Schlüssel einen Kratzer an meinem Mercedes CLS von ganz vorne nach ganz hinten durchgezogen übrigens sehr tief genau aus diesem Grund weil das Auto sowieso schon teuer ist und weil selbst die Polizei mir bestätigt hat das solche Kratzer nicht ausversehen passieren habe ich vor den Bereich zu Überwachen ebenso habe ich schon erwähnt, dass ich weiß das keine Straßen usw zu sehen sein dürfen.

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Minischweinchen  29.12.2019, 05:54
@Blackbeard121

Du hast vollkommen recht mit der Kamera.

Ein Kratzer von vorne bis hinten passiert nicht so einfach. Und dann auch noch sehr tief, na ganz toll, dass kostet dann auch sehr viel, da der Kratzer ja nicht oberflächlich entfernt werden kann.

Niemand hat das Recht Deine Eigentum zu beschädigen und ich wünsch Dir sehr, dass Du den Übeltäter erwischt.

Liebe Grüsse und rutsch gut, gesund und glücklich ins neue Jahr rein!

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Deine Privatflächen darfst Du Kameraüberwachen (bzw. Deine Oma). Wie Du schon richtig gesagt hast, darf dabei keine Straße, bzw. kein öffentlicher Bereich (oder anderer Leute Grundstücke zu sehen sein, sondern eben nur Dein Privatgrundstück.

Wenn der Nachbar Dein Grundstück betreten muss, um an die Mülltonnen zu kommen, ist das natürlich ein wenig doof für ihn, aber ändert nichts.
Letztendlich hat er ja "nur" die Erlaubnis das Grundstück zu betreten (eben für den Müll), aber nicht das Recht. Ist ja Dein Grundstück und nicht seines.

Und bei einer Kameraüberwachung geht es letztendlich ja darum zu überwachen wer das Grundstück betritt und was er da macht. Das schließt den Nachbarn natürlich mit ein.

Vielleicht kannst Du die Kamera ja so anbringen, dass das Stück nicht zu sehen ist, aber wenn es nicht geht, ist das eben so.

Blackbeard121 
Fragesteller
 23.12.2019, 03:02

Vielen Dank für deine Antwort das hilft mir sehr weiter es reicht mir nämlich langsam das mein Teures Auto mutwillig zerkratzt wird

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ZuumZuum  24.12.2019, 06:29

Wenn der Nachbar Dein Grundstück betreten muss, um an die Mülltonnen zu kommen, ist das natürlich ein wenig doof für ihn, aber ändert nichts.

Letztendlich hat er ja "nur" die Erlaubnis das Grundstück zu betreten (eben für den Müll), aber nicht das Recht. Ist ja Dein Grundstück und nicht seines.

Wir reden hier von einer angemieteten Garage. Die Einfahrt dazu, also das was der FS als Stellplatz vor der Garage bezeichnet, ist keine solche, sondern eine Notwendigkeit um die Garage befahren zu können, dessen Benutzung nur zu diesem Zweck vom Vermieter vorgesehen ist und in der Regel nicht zur Mietsache gehört.

Des Weiteren verwechselt ihr Besitz und Eigentum. Ich als Eigentümer würde sofort das Abstellen von Fahrzeugen vor der Garage verbieten, dann wäre das Problem gelöst.

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apophis  24.12.2019, 09:37
@ZuumZuum
Wir reden hier von einer angemieteten Garage.

Ach tun wir das? Woher hast Du diese Information plötzlich?
Die FS hat in seiner Frage nie erwähnt, ob Haus/Garage/Vorplatz gemietet oder gekauft sind.
Also bitte nicht mit Unterstellungen arbeiten.
Falls er Informationen dazu zu anderen Antworten geschrieben hat, bedenke, dass diese erst später hinzukamen.
Also bitte auch nicht auf Schlaumeier machen, danke.

Des Weiteren verwechselt ihr Besitz und Eigentum.

Das wurde keinesweg an keiner Stelle verwechselt.
Bitte unterlasse solche Unterstellungen ohne jegliche Erklärung. Das macht Deinen Kommentar nur noch unglaubhafter.

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ZuumZuum  24.12.2019, 09:44
@apophis

Die FS hat in seiner Frage nie erwähnt, ob Haus/Garage/Vorplatz gemietet oder gekauft sind.

Er hat aber auch nicht die andere Avariante erwähnt. Selbst dann kann ich als eigentümer nicht einfach eine Videoüberwachung installieren. ich bin iegentümer und habe das alles schon durch.

Also bitte nicht mit Unterstellungen arbeiten.

Du solltest einmal im Duden nachschauen, was das Wort "Unterstellung" bedeutet.

Also bitte auch nicht auf Schlaumeier machen, danke.

Das brauche ich nicht, der bin ich, verbrieft mit Meisterbrief und Diplom.

Das wurde keinesweg an keiner Stelle verwechselt.

Bitte unterlasse solche Unterstellungen ohne jegliche Erklärung. Das macht Deinen Kommentar nur noch unglaubhafter.

Zum Wort "Unterstellung" siehe oben. Was an Gesetzen und Verordnungen unglaubhaft sein soll, mußt Du mir beizeiten erklären.

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apophis  24.12.2019, 09:55
@ZuumZuum
Er hat aber auch nicht die andere Avariante erwähnt. Selbst dann kann ich als eigentümer nicht einfach eine Videoüberwachung installieren. ich bin iegentümer und habe das alles schon durch.

Vielleicht solltest DU mal den unterschiied zwischen "Eigentümer" und "Besitzer" nachschlagen?
Scheinst da nämlich eventuell etwas zu verwechseln. xD

Du solltest einmal im Duden nachschauen, was das Wort "Unterstellung" bedeutet.

Oh, ich kenne die Bedeutung genau.
Wenn Du ernsthaft glaubst ich beziehe mich auf "irgendwo unterstellen", bist Du echt zu bemitleiden. ;-)

Das brauche ich nicht, der bin ich, verbrieft mit Meisterbrief und Diplom.

Aha und das sagt uns was jetzt? Ausser, dass Du recht alt sein musst, wenn Du noch ein Diplom hast?
Interessiert kein Schwein.
Und ändert nichts an der Tatsache dass Du hier auf echt armseelige Art einen auf Schlaumeier machst.

Was an Gesetzen und Verordnungen unglaubhaft sein soll, mußt Du mir beizeiten erklären.

Die Tatsache, dass Du weder vom einen noch vom anderen sprichst. ;-)

Du bist mal echt einer.
Welchen Sinn hat nochmal Dein Kommentar hier? Abgesehen vom Müll schreiben? Achja, garkeinen.
Bitte lass solchen Unsinn doch. Dieses Forum soll hilfreiche Antworten geben und nicht Dein verbrieftes Meisterbrief Diplom Ego füttern.
Mit solche Müll bist Du heir unerwünscht.

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