Mopedauto ohne Führerschein fahren?

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Nein, sie darf nicht ohne weiteres ein solches Gefährt fahren!

Die Gesetzlage ist allerdings komplizierter, dewegen muß ich etwas ausholen:

Die Mofaprüfbescheinigung wurde zum 1. April 1980 eingeführt - deswegen wurde allen Personen, die zu diesem Zeitpunkt bereits 15 Jahre alt waren, das Recht eingeräumt, ein Mofa ohne diese Prüfbescheinigung zu fahren.

Das gilt allerdings ausschließlich für Mofas - nach Definition in FEV §4 (1) Pkt 1 sind das...

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas)

Wie Du siehst, trifft diese Definition nicht auf ein Mopedauto zu!

Es gibt für deine Schwiedermutter 3 Möglichkeiten:

  • Sie darf ohne jede Prüfung einen Krankenfahrstuhl (auch mit Karosserie drumherum) fahren, wenn das Fahrzeug der Definition nach FEV $4 (1) Pkt 3 entspricht:
motorisierte Krankenfahrstühle ( einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),
  • Sie kann eine Mofaprüfbescheinigung machen und eine elektronische Mobilitätshilfe nach MobHV (im Klartext: Das ist ein Segway) fahren. Das Fahrzeug darf 20 km/h schnell sein.

  • Sie erwibt die Fahrerlaubnis Klasse AM. Damit darf sie ein Leichtkraftfahrzeug mit einem Leergewicht von weniger als 350 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Motor von bis zu 50 ccm führen.

Diese "Mopedautos" erfordern eine Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle, die es nur bis 2002 gab. Seitdem dürfen Krankenfahrstühle auch nur noch mit Elektromotoren, nicht mehr mit Verbrennungsmotoren ausgestattet werden.

Nein, das geht nicht.

Unter "Mopedauto" darf man sicher ein vierrädriges Kraftfahrzeug verstehen, richtig?

Das in §76 FeV zugestandene Übergangsrecht erlaubt es zwar Personen die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hatten ein Mofa ohne Prüfbescheinigung zu fahren, der Haken an der Sache ist aber: Ein vierrädriges Fahrzeug ist KEIN Mofa.

Und was ein Mofa ist das ist wiederum im §4 FeV definiert, da steht:

einspurige, einsitzige* Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas)*

Deine Schwiegermutti darf also ein Mofa fahren, für ein Leichtkraftfahrzeug benötigt sie aber die Fahrerlaubnisklasse AM.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Man braucht auf jeden fall einen mofa Führerschein

Crack  11.12.2013, 23:06

Der reicht nicht, es muss schon AM sein.

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