Darf man das Wasser als Trinkwasser hernehmen oder nur als Brauchwasser und was muß man noch zahlen? Abwasser?
wenn du eine Genehmigung zur Errichtung des Brunnens hast mußt keine Gebühren zahlen. Als Trinkwasser sollte man es nicht benutzen. So viel Trinkwasser braucht man eigentlich nicht, daß dies Kostenmäßig in Gewicht fällt. Für Blumengießen, den Swimmingpool, Toilettenspülung kann man das Wasser nehmen. Bei anderen Dingen wäre ich vorsichtig

wir haben seit jahrzehnten einen eigenen brunnen das wasser nur zum waschen putzen giessen benutzen und nicht als trinkwasser wegen kolibakterien durch den wenigen wasserverbrauch rechnet die stadt das hoch auf personen und durchschnittsverbrauch sonst entstehen keine kosten
Interessant wäre bei einer solch wassergünstigen Lage zu prüfen, ob sich ausreichend vorhandenes Grundwasser zur Speisung einer Wärmepumpe für den Betrieb der Heizung nutzen ließe.
Dabei ist das Bauamt bzw. die Untere Wasserschutzbehörde fragen.
Hallo, das kann man nicht so einfach sagen. Im Wesentlichen kommt es auf Folgende Dinge an: 1. verboten, wenn das Grundstück in einer Wasserschutzzone (I, II und oft auch III) liegt. 2. Grundsätzlich muss die Bohrung und die wasserrechtliche Genehmigung bezahlt werden. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. 3. Für welchen Gebrachs ist das Wasser dann vorgesehen? Bei der Verwendung als reines Brauchwasser (Tränke für Tiere, WC-Spülung, Garten bewässerung usw.) sind keine großartigen Wasseruntersuchungen notwendig. Bei der Verwendung als Trinkwasser werden in der Regel mehrere bakteriologische Untersuchungen gefordert (je eine pro Jahreszeit). Die Kosten bewegen sich etwa bei 40-50 €. Dazu kommen dann die Kosten für die chemische Untersuchung nach der gültigen Trinkwasserverordnung. Die Kosten belaufen sich auf ca. 800-1000 € je Untersuchung. Bei Grenzwertüberchreitungen müssen Nachproben entnommen oder eine entsprechende Aufbereitunsanlage installiert werden. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Gruß und schönes Wochenende