Mit sidepull spazieren gehen?

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Huhu,

prinzipiell kannst du mit jeder Zäumung spazieren gehen. Bei einem Sidepull gibst du aber über jedes Zeichen am Strick eine seitwärts weisenee Hilfe, wenn du einen leichten Strick in nur eine Seite einhängst. Du musst dabei darauf achten, dass du so direkt mit Auswirkungen auf den Nasenrücken, keine normalen ZügelFührstricke nutzen kannst, da ein großer Karabiner, ein Bullsnap oder ein Panikhaken unerwünschte Hilfen geben und beim Nicken des Kopfes zu schlagen beginnen. Daher ist es dann sinnvoll die normalen Zügel oder zweleichtei Stricke zu verwenden.

Du musst für euch ausprobieren, ob ihr beim spazieren damit klar kommt. Jeder hat da seine eigenen Vorlieben. Ich nehme zum spazieren am liebsten ein Lederhalfter, so eingestellt, dass die Zeichen mehr an der Nase als im Genick ankommen. Prinzipiell ist ein Sideull also möglich, du musst selbst ausprobieren, ob ihr damit besser klar kommt.

Liebe Grüße

Ja du kannst mit sidepull Spazieren gehen. Aber. Noch besser wäre, wenn du dir ein Knotenhalfter mit arbeitsseil holst. Aber bitte niemals damit anbinden.

Ob Sidepull oder normales Halfter ist egal-passiert was,haftet nicht die Versichrung!

Baroque  04.02.2015, 15:24

ABSOLUT FALSCH! Die meisten Tierhalterhaftplichtversicherungen setzen keine bestimmte Zäumung voraus, weder für das Reiten noch für Bodenarbeit, spazieren gehen oder ähnliches, bei vielen darf man auch mit dem nackten Pferd los ziehen. Man muss es zu handeln wissen, aber keine bestimmten Hilfsmittel benutzen dazu.

Ein Ammenmärchen, das einem immer von exakt denen eingeredet wird, die den groben Unfug machen, auf Trense zu führen. EIGENTLICH sollte man, wenn man sehr genau ist, nicht mal vom Putzplatz zur Reitbahn an der Trense führen, sondern den Zügel auf den Hals legen und eine Führ-Zäumung aufziehen. Natürlich ist das übertrieben und jeder macht es, aber Sinn der Sache ist folgender: Wenn ich vom Boden aus auf die Trense einwirke, stellt sich die im Maul auf, ihr Gelenk schlägt gegen den Pferdegaumen - wenn ein Pferd dann nicht "aua!" schreit und weg rennt, ist es schlicht und ergreifend völlig abgestumpft und resigniert. Zum Einwirken vom Boden aus gibt es Halfter verschiedener Bauart, Kappzäume und eine Menge andere Dinge, die Trense ist jedoch ungeeignet dafür. Das heißt, wenn ich auf Trense zäume und für die paar Meter zur Reitbahn kein Halfter mit aufziehen, keinen Halsriemen anlegen oder ähnliches möchte, DANN bin ich extrem in der Pflicht meinem Pferd gegenüber, sehr vorausschauend zu gehen. Begegnen uns Dinge, an die das Pferd nicht ausreichend gewöhnt ist, um ihnen völlig entspannt und angstfrei zu begegnen, könnte es passieren, dass es einen Hüpfer macht, fasse ich den über dem Hals liegenden Zügel am besten unter dem Hals zusammen und führe also am Hals mit Hilfe meines Zügels, versuche damit, jegliche Last vom Gebiss fernzuhalten. Verheerend ist, wie manche Reitlehrer es lehren, den Zügel vom Hals zu nehmen und unter der Trense zu fassen. Damit ärgert man das Pferd schon mit der Bewegung der eigenen Schritte massiv.

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Bastet777  05.02.2015, 16:20
@Bastet777

Ich würde es nicht riskieren-denn es gibt kleingedruckte Klauseln,falls es zu Schäden kommt Hier mal was zu lesen ; Sowohl gebisslose Zäumungen als auch das Reiten ohne Sattel sind mittlerweile in fast allen Pferde-Haftpflichtversicherungen inbegriffen. Das heißt: Ihre Tierhalterhaftpflicht zahlt den Schaden, den Sie und Ihr Pferd am Eigentum anderer anrichten. Zivilrechtlich ist damit erstmal alles geklärt. Strafrechtlich könnte die Sache völlig anders aussehen. Landet nämlich zum Beispiel ein Verkehrsunfall vor Gericht, weil Sie mit einem Auto zusammengestoßen sind und dabei Menschen verletzt wurden, so wird sich die KfZ-Versicherung des Unfallgegners auf die Straßenverkehrsordnung berufen. Diese besagt, jemand "darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn in geeigneter Weise Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet". In solchen Fällen wird im strafrechtlichen Verfahren ein Gutachter eingeschaltet, der die Schuldfrage überprüft. Und spätestens dann haben Fans von LG-Zaum, Bosal, Sidepull oder Bitless-Bridle unter Umständen schlechte Karten: Die Gutachter berücksichtigen zwar in der Regel alle Faktoren, die zu einem Unfall geführt haben, aber Reiten ohne Sattel oder ohne Gebiss wird immer noch als „unsicher“ angesehen. In so einem Fall käme es also zu einem Gerichtsstreit, dessen Ausgang ganz von der persönlichen Einstellung des Gutachters zum Thema abhinge.

Das sagen die Barnboox-Rechtsprofis zum Thema:

Rechtsanwalt Marc Patrick Schneider: "Es ist nicht auszuschließen, dass das Fehlen des Sattels oder Gebisses als mitentscheidendes Indiz dafür herangezogen wird, dass der Reiter dadurch schuldhaft gehandelt hat, dass er nicht ausreichend auf sein Pferd hat einwirken und dies entscheidend lenken können. Es sollte daher als Empfehlung höchstens festgehalten werden, dass – zumindest solange es keine handfeste Rechtsprechung gibt – man in Bezug auf die Ausrüstung des Pferdes nur dann restlos vor einem entsprechenden Fahrläsigkeitsvorwurf sicher ist, wenn man ein Gebiss (als unstreitig anerkannte Art der Einwirkung und Lenkung) aufzieht."

Rechtsanwalt Stephan Pahl: "In rechtlicher Hinsicht birgt die gebisslose Zäumung immer ein Haftungsrisiko, da die Einwirkungsmöglichkeit auf das Pferd geringer ist, als bei einer Zäumung mit Gebiss. Sollte sich bei einem Unfall mit Fremdschaden beim Geländereiten feststellen lassen, dass das Unfallgeschehen durch die gebisslose Zäumung hervorgerufen oder begünstigt wurde, wird sich m.E. der Reiter zivilrechtlich und strafrechtlich verantworten müssen, da er nicht die üblichen Vorkehrungen getroffen hat, um derartige Schäden zu vermeiden. Sinngemäß das gleiche gilt m.E. auch für das Reiten ohne Sattel: Im Straßenverkehr nie; im Gelände muss sich der Reiter darüber im Klaren sein, dass er sich mit großer Wahrscheinlichkeit zivilrechtlich und strafrechtlich verantworten muss, wenn etwas passiert."

Versicherungsexpertin Julie Raymann: "Hat der Reiter in seiner Tierhalterhaftpflicht den Einschluss der Risiken 'Reiten mit gebissloser Zäumung und ohne Sattel' vereinbart, wird der Versicherer den Schaden, der dem Geschädigten entstanden ist, ersetzen. Natürlich nur, wenn durch vorherige Prüfung eine Haftung des Reiters festgestellt wurde. Wird der Reiter jedoch strafrechtlich belangt, weil ein Gutachter feststellt, dass er der notwendigen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, ist das keine Sache der Haftpflichtversicherung. Eine mögliches Bußgeld muss der Reiter also selber bezahlen. Ob und wie ein Gutachter hier entscheiden würde, und ob es dazu gesetzliche Bestimmungen gibt, kann ich nicht sagen."

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