Mit Hautkrankheit zur Polizei?
Hallo... Ich komme jetzt in die 10 Klasse und würde nach meinem Abitur eventuell zur Polizei gehen wollen , da es mein Absoluter Traumberuf ist...Nur leider hab ich an den Händen eine Hautkrankheit, nämlich Schuppenflechte.Nun stelle ich mir die Frage,ob die Polizei mich deswegen als Bewerber ablehnen könnte. Schuppenflechte ist NICHT ansteckend !
6 Antworten
Meine Neurodermitis (seit Geburt) ist auch nicht ansteckend.
Seit ca. 10 Jahren sind meine Hände intensiv befallen und waren es 10 Jahre vorher schon einmal.
Das vorab, weil ich Dir einige Gedanken mitgeben möchte:
- Wie ist die Beweglichkeit der Haut auf Grund spannenden und damit schmerzender Haut?
- Welche Arbeiten kannst Du ohne Schutzhandschuhe (Nitril) oder Baumwollhandschuhe verrichten?
- Welche Progrnose, es gibt ja unterschiedliche Ausformungen / Stadien, gibt Dein Hautarzt?
In wie weit Deine Psoriasis ein Ausschlusskriterium bei einer Einstellungsentscheidung Polizei (Ländersache, unterschiedliche Kriterien je Bundesland) ist, kann ich nicht beurteilen. Es zählt Deine persönliche (eventuell schmerzliche) Empfindung für jede Berufsart / -wahl.
Ich meine, keine falschen Hoffnungen geweckt zu haben, durch den Hinweis: Ländersache.
Dieses Blatt finde ich in einigen Punkten recht bedenklich:
http://www.polizei-einstellung.de/untersuchung-auf-polizeidiensttauglichkeit/2010/06/10/
wegen:
https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg/245216
Artikel 3 (3)
Allerdings gebe ich zu, dass es Schwierigkeiten bieten dürfen seinen Berufswunsch auf dieser Basis durchzusetzen.
Falsche Grundlage.
Es geht auch um Arbeitssicherheit. Der AKTIVE POLIZEIVOLLZUG geht mit diesen Erkrankungen eben nicht.
Ein Epilektiker (nur als Bsp.) darf auch keine Maschinen bedienen. Diskriminiert man ihn deshalb? Weil man das Risiko, daß er mit dem Gabelstapler 2 Kollegen aufspießt, gering halten will? Weil man nicht möchte, daß er - einen Anfall kommen sehend - schnell noch aus dem Krankorb klettert und 10 in die Tiefe stürzt? Oder einen ICE entgleisen lässt?
Wo fängt Diskriminierung an und wo hört Eigen- und Fremdsicherung auf?
Du kannst mit den Ausschlusskriterien Beamter werden. Du kannst auch bei der Polizei arbeiten. Aber nicht im AKTIVEN Dienst und nicht im VOLLZUG.
Gruß S.
Chronische Hauterkrankungen, die eine ständige medizinische Versorgung erfordern, sind ein absolutes Ausschlusskriterium.
Um die Ansteckung geht es nicht. Aber man stellt einfach keinen Bewerber ein, der den Steuerzahler/das Land bereits gleich zu Beginn mit gesundheitlichen Problemen und damit verbundenen Kosten (sie tragen deine KV) belastet.
Man hofft, seine Beamten trotz den anspruchsvollen und belastenden Jobs bis ins hohe (Dienst-)Alter gesund zu erhalten. Da die Schuppenflechte durchaus pschosomatische Komponenten hat, kann das ein Problem werden.
Erklär mal dem Steuerzahler und auch deinen Mitbewerbern, warum man jemanden mit dieser Problematik einstellt (und auch AU-Zeiten und Medikamente bezahlt), wenn 99 andere mit gleicher Eignung und ohne diese Belastung zur Verfügung stehen.
Gruß S.
Schuppenflechte bedarf keiner permanenten medizinischen Versorgung. Ich glaube du hast eine völlig falsche Vorstellung von der Krankheit. Nur dann wenn die Psoriasis ,wie sie richtig heißt, so stark ausgeprägt ist das die Gelenke angegriffen werden, dann bedarf es einer intensiveren medizinischen Betreuung. Bei einer Psoriasis lediglich an den Händen wird dies nicht notwendig sein.
Da reicht eine intensive Hautpflege aus und die muss nicht ärztlich überwacht werden.
Wo habe ich das denn ausgesagt?
Intensive Hautpflege in einer Großeinsatzlage ... ich gaube, DU hast keine Vorstellung von der Arbeit der Polizei.
Immerhin hat hier einer einen Stern, der NUR von der Psoriasis schreibt ...
Da wir also gar nicht wissen, wie ausgeprägt das ist, sollten wir und da in beide Richtungen etwas bedeckt halten und du hast meinen Beitrag nicht sinnerfassend gelesen.
Es wird eher KEIN Problem sein mit Schuppenflechte an den Händen zur Polizei zu gehen. Davon abgesehen das es nicht ansteckend ist, handelt es sich ja auch nicht um eine Krankheit mit der man permanent zum Arzt muss oder mit der man in Krankenstand geht.
Wenn du die Schuppenflechte nur an den Händen hast sehe ich da kein Problem. Es schränkt dich ja nicht wirklich ein.
Ich würde bei der Polizei einfach mal nachfragen.
Du lehnst dich sehr weit aus dem Fenster. Woher nimmst du deine Kenntnis über die PDV?
Es ist völlig unerheblich, ob jemand der Meinung ist, daß es ihn einschränkt. Du solltest keine Hoffnung machen, wenn du keinen Einblick in die Thematik hast.
Ich habe seit über 40 Jahren Psoriasis und ich kenne zumindest mal die Problematik dieser Krankheit. Und ich kenne sogar Menschen mit Psoriasis die bei Polizei sind. Reicht das?
Auch wenn es eine chronische Krankheit ist, bedeutet das nicht zwangsläufig das er nicht zur Polizei gehen kann.
Dort anfragen ist die einzige Möglichkeit es raus zu finden.
Nee, reicht nicht.
Es ist immer ein Unterschied, ob man sich mit der Erkrankung bewirbt oder ob man sie als Polizist erwirbt. Es gibt auch Tausende mit Badscheibenvorfall. Mit Übergewicht. Mit Kunstglenken. Mit Diabetes. Mit Bluthochdruck. Die kann man nicht einfach rausschmeißen, wenn sie das als BAL ERwerben. Aber man nimmt sie nicht, wenn sie sich damit BEwerben.
Die Tatsache, daß du Leute mit Psoriasis bei der Polizei kennst, ist ja ganz nett, bestätigt aber auch die Annahmen, daß sie sich ja dann verschlimmert. Auch die Tatsache, daß du dich mit der Erkrankung gur auskennst, ist schön, aber du kennst dich eben mit der PDV nicht aus. Und um den Zusammenhang geht es hier nunmal.
Ich mache die PDV übrigens nicht, aber ich kenne sie. Man kann das überall nachlesen.
Begib dich mal aus dem Mittelalter raus und erhänge nicht den Boten der schlechten Nachricht.
Chronische Hauterkrankungen sind ein Ausschlusskriterium. Fertig. Wird die Schuppenflechte des TE vom PÄD als chronische Hauterkrankung eingestuft, gibt es eine PDU.
Gruß S.
wenn es dich nicht eingeschränkt sehe ich keinen grund dir sorgen zu machen
Ob es IHN eingeschränkt, ist völlig unerheblich.
So ziemlich alle Bewerber, die aus irgendeinem Grund das EAV nicht bestehen, sind überzeugt, absolut nicht eingeschränkt zu sein.
Defizitbewußtsein ist da meist nicht vorhanden. Ist aber auch nicht von Belang ...
Gruß S.
chronische Hauterkrankungen sind absolute Ausschlussgründe aus dem Bewerbungsverfahren der Polizei.
Danke für den Stern.