Mietwohnung-Frage (Sockelleiste)?
Hallo,
habe eine Frage zum Mietrecht.
Ich habe in meinem Schlafzimmer die Sockelleiste an einer einzigen Wand entfernt (Breite ca. 4 Meter), weil dort an einigen Stellen die Farbe komplett abgekratzt war (meine Schuld) und ich dachte, bevor ich hier ausziehe, müsste ich das renovieren.
Jetzt meine Frage: Wenn mein Vermieter bei der Wohnungsabnahme nicht einverstanden mit meiner neuen Sockelleiste ist (Das wird er recht sicher nicht sein, weil ich nicht die identische Sockelleiste auftreiben konnte wie sie an den anderen Wänden in diesem Raum verlegt ist), hafte ich dann nur für die Erneuerung der Sockelleiste an dieser einen Wand oder für den ganzen Raum....oder sogar für die ganze Wohnung, falls er auf die Idee kommt, dass er einfach überall neue Sockelleisten anbringen lässt?
Weil wenn es nur der eine Raum ist, dann wäre das nicht so tragisch...das sind vielleicht 20 m Sockelleiste insgesamt.
Meine Vermieter ahnt zwar schon, dass ich ausziehen will, aber faktisch wissen tut er es nicht und ich möchte ihm das jetzt nicht auf die Nase binden, weil wir zerstritten sind. Wenn es am Ende aber darauf hinausläuft, dass meine Kaution deshalb gekürzt wird, dann sehe ich das ein. Das ist der einzige durch mich verursachte Schaden an der Wohnung.
Danke für die Info.
5 Antworten
Wenn du eine Sockelleiste entfernt hast, musst du diese natürlich ersetzen.
Danke, das ist mir prinzipiell klar.
Es gibt ja meiner Meinung nach zwei Möglichkeiten:
- Ich spreche mal bei einem Parkettverleger, Schreiner usw. vor, ob er mir genau so eine Sockelleiste anfertigen kann, dass sie zum restlichen Raum passt - oder
- es läuft über den Vermieter und DER könnte ja dann auf die Idee kommen, dass er die gesamte Wohnung mit neuen Sockelleisten ausstatten lässt. Wäre es dann rechtens, dass ich das bezahlen muss?
Du musst rückbauen.
Bastel einfach die alten Sockelleisten wieder hin. Du wirst doch nciht fremdes Eigentum einfach weggeschmissen haben?
Ansonsten bist du evtl. schadensersatzpflichtig.
Öhm...wenn du es weißt, was genau willst du dann noch wissen? Ob du wirklich, wirklich schadensersatzpflichtig bist?
lies doch am besten meine frage und zwar weiter als nur bis "ich habe die sockelleiste an einer wand entfernt"
Also nochmal die Antwort: du musst rückbauen oder du machst dich schadnesersatzpflichtig für genau den Schaden, den du angerichtet hast.
Siehe § 823 BGB
"für genau den Schaden, den du angerichtet hast"
Das ist das Stichwort - also hafte ich nur für diese ca. 4 Meter Sockelleiste. Okay danke.
Oder aber auch für die restlichen. Wenn es z.B. "besondere" Dinger waren oder es keine mehr gibt, die da dazupassen und daher alles ausgetauscht werden muss. Bei 0815-Baumarkt-Dinger eher unwahrscheinlich, bei Stuckateur-Einzelanfertigung eher wahrscheinlich.
Es kommt drauf an. Der Schaden muss erst mal genau ausgemacht und dann beziffert werden. Es zählt da nicht nur der Schaden an dem einen Teil sondern eben auch ein etwaiger Vermögensschaden (Mietwohnung soll wieder schön werden und das kostet)
Der Vermieter muss nicht hinnehmen, dass du eine Sockelleiste beschädigst und nun eine andere an die Wand pappst, weils die Originale nicht aufzutreiben war. Es gibt nun 2 Möglichkeiten:
- Die Sockelleiste ist tatsächlich nicht mehr zu bekommen, aber der Vermieter hat Anspruch auf gleiche Sockelleisten im Raum. Bedeutet für den Raum biste schadensersatzpflichtig.
- Du hast die Sockelleiste nicht mehr auftreiben können, der Vermieter weiß aber, wo er die herkriegt. Wenn Vermieter nun tatsächlich eine passende besorgen kann, zahlst du genau die eine. (Und manchmal haben Vermieter noch im Schuppen oder auf dem Dachboden genau die Sockelleisten rumliegen.)
Hi, danke. Ich denke am Ende wird es auf Punkt 1 hinauslaufen. Aber bist du dir mit diesem "für den Raum" sicher oder kann er am Ende sagen "aber ich will in der kompletten Wohnung die gleichen Sockelleisten" und deswegen muss ich dann alles zahlen?
Ich bin mir da sehr sicher. Ein Austausch sämtlicher Sockelleisten in der Wohnung wäre unverhältnismäßig, zumal der Großteil eh durch Möbel abgedeckt ist. In einem Raum sollten gleiche Sockelleisten verbaut sein, ja.........aber in der gesamten Wohnung ist das nicht zwingend notwendig und den Wohnwert steigert es auch nicht. Wenn der Vermieter überall gleiche Sockelleisten will, dann wird er das selbst zahlen müssen - bis auf Raun X.
Der Vermieter kann verlangen, daß die Sockelleiste erneuert wird, wenn es sichtbar ist, daß die von Dir veränderte Sockelleiste nicht ins Bild paßt. Nur aber für den einen Raum, nicht für die gesamte Wohnung.
Wie groß ist denn überhaupt der Unterschied der Fußleisten?
Kannste evtl. ein Foto beider Fußleisten zeigen?
Vielleicht fällt es gar nicht auf.
Da ich derzeit nicht in meiner Heimatstadt bin nicht. Es ist kein gewaltiger Unterschied. Farbe ist dieselbe, nur die Form ist leicht anders. Man muss zweimal hinschauen, um einen Unterschied zu merken - aber er ist halt schon da.
Bild kann ich demnächst nachliefern.
Aber auf die Akzeptanz des Vermieters aufgrund recht hoher Ähnlichkeit hoffe ich nicht, dafür ist die Kluft zwischen uns zu groß.
Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass solche Dinge nicht vom Vermieter entdeckt werden, sondern sich der Mieter so nervös und auffällig verhält und den Vermieter erst auf den Gedanken bringt.
Und natürlich muss die Sache auch im verhältnismäßig bleiben.
Musstest du sonst noch etwas in der Wohnung machen?
die alte sockelleiste habe ich entsorgt, da sie gebrochen war.
und ja, klar bin ich schadensersatzpflichtig, weiß ich. genau darum geht es doch in meiner frage.