Meinungsfreiheit und Google Bewertung?


02.12.2021, 13:12

Meine Bewertung beinhaltet:

Macht euch eine eigene Sicht!

Ich habe hier schlechte Erfahrungen gemacht.

  • viel Geld investiert
  • chef inkompetent, kümmert sich nicht und kann mit Kunden, wie mir, nicht umgehen
  • normalen Fragen wurde ich ausgelacht
  • wurde in die Prüfung gelassen, obwohl ich nicht prüfungsreif war und mir wurde nichts gesagt
  • prüfung durchgefallen, ob es extra wahr kann ich nicht sagen
  • hinterlistig gewesen und da sollte man nicht vertrauen, da man viel Geld verliert
  • schule gewechselt, geld besser investiert und jetzt hab ichs geschafft
  • gesehen wie eine Fahrschule wirklich sein muss, gastfreundlich nett.. usw
  • Fehler liegen nicht nur immer an euch. Mein Problem war leider hier. Bei einem Wunsch auf Fahrerwechsel sind sie mir nicht entgegengekommen und der Kunde, ich, wird direkt beleidigt am Telefon
  • kritik ans herz legen

9 Antworten

Wie immer in Streitfragen gilt der Faktenbeweis. Wenn Du also das, was Du geschrieben hast, beweisen kannst, hast Du nichts zu befürchten. Ich vermute, dass es nur eine leere Drohung und ein Einschüchterungsversuch der Firma ist. Warum sollten die auf eine einzelne Wertung so reagieren?

In zukünftigen Fällen solltest Du Beweise aufbewahren, wie z. B. Screenshots, Fotos, Chats usw.

Ohne konkretere Erläuterung von Dir ist eine Antwort auf Deine Frage zu schwierig.

Niclas2806 
Fragesteller
 02.12.2021, 13:18

Hast du meine Bewertung gelesen? Die hab ich ergänzt?

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GeistundSeele  02.12.2021, 13:36
@Niclas2806

Meine Meinung als Laie: Du hast insgesamt ein schlechtes Urteil abgegeben. Deine Behauptungen sind nicht konkret genug, um eine Lüge nachweisen zu können. Ob die zwei oder drei genannten Tatsachen, z. B. Du wärest nicht Prüfungsreif gewesen, unwahr waren, müsste geprüft und nachgewiesen werden.

Alles scheint im Rahmen der Meinungsfreiheit zu liegen.

Da kommt höchstwahrscheinlich nichts nach!

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Meinungsfreiheit und Google Bewertung?

Meinungsfreiheit ist ein Recht das Du dem Staat gegenüber hast. Es schützt Dich davor, das Du nur aufgrund einer "Meinung" vom Staat verfolgt oder zensiert werden kannst. - Sonst nichts.

Ansonsten gilt:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

siehe §186 Strafgesetzbuch - Üble Nachrede

Du wirst also im Zweifel beweisen können müssen, das die in der Bewertung gesagten negativen Sachen auch wahr sind.

Niclas2806 
Fragesteller
 02.12.2021, 13:17

Kannst du bitte oben gucken? Ich hab die Bewertung geschrieben. Vllt kannst du es besser beurteilen. Alles was da steht, ist das wie ich es erlebt habe! :) es sind sogar zeugen dabei wie der fahrlehrer am telefon mit mir geredet hat..

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Waldmensch70  02.12.2021, 13:22
@Niclas2806

Da sind einige Dinge enthalten, die man durchaus als üble Nachrede (und somit als Straftat Deinerseits) ansehen kann.

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chef inkompetent,

Und da bist Du auch schon glasklar in der Verläumdung bzw. üble Nachrede, es sei denn, Du kannst belegen, dass dieser wirklich nicht die geringste Ahnung von egal was bezüglich einer Fahrschule hat.

Kannst Du nicht? Dann schreibs auch nicht.

kümmert sich nicht

Nö, der hat sich eventuell BEI DIR nicht drum gekümmert und zudem nur nach Deiner Meinung. Du implizierst jedoch, der macht nie was. Und schwupp bist Du in der Rechtswidrigkeit.

und kann mit Kunden ...... nicht umgehen

Auch das ist eine unzulässige Verallgemeinerung.

, wie mir,

Nunja, das kann stimmen, aber auch nicht, denn vielleicht bist Du der schwierige Kunde

normalen Fragen wurde ich ausgelacht

Das wirst Du im Zeifelfall beweisen müssen. Kannst Du nicht? Na dann schreibs nicht.

wurde in die Prüfung gelassen, obwohl ich nicht prüfungsreif war und mir wurde nichts gesagt

Wenn Du bei einer Pfüfung durchfällst, ist das nicht anderer Leute Schuld. Der Fahrschule das anzuhängen ist halt so einfach nicht mögich. Sicherlich hattest Du alle Pflichtstunden absolviert, damit bist Du eigentlich Prüfungsbereit - bzw. dann kann man das erwarten.

prüfung durchgefallen,

Nicht der Lehrer ist Schuld an einer schlechten Bewertung eines Schülers.

ob es extra wahr kann ich nicht sagen

Der Prüfer ist halt nicht Teil der Fahrschule. Damit implizierst Du Mauschelei, da sind wir ganz schnell in Stratatbeständen.

hinterlistig gewesen

Aua, damit bist Du im Bereich der Beleidigung.

und da sollte man nicht vertrauen, da man viel Geld verliert

Alle? Immer? Nicht, gell? Unzulässige Verallgemeinerung, damit hast Du ein Problem.

schule gewechselt, geld besser investiert und jetzt hab ichs geschafft

Nunja, liegt auc an der ersten Schule, die neue hat sicherlich nicht von 0 angefangen.....

gesehen wie eine Fahrschule wirklich sein muss, gastfreundlich nett.. usw

Ok... kann man so lassen.

Fehler liegen nicht nur immer an euch. Mein Problem war leider hier. Bei einem Wunsch auf Fahrerwechsel sind sie mir nicht entgegengekommen und der Kunde, ich, wird direkt beleidigt am Telefon

Auch das wirst Du belegen können bei einem Rechtsstreit.

Also, ich habe nahezu jede Aussage von Dir auseinander nehmen können.

Bei einer Bewertung muss jedes Wort stimmen und alles, was Du aussagst, musst Du im Zweifelsfall auch belegen können, sonst kann man Dir übelst heimleuchten. Auch sollten jegliche Übertreibungen oder Verallgemeinerungen unterlassen werden, sonst flattert die Unterlassungs - wenn nicht gar Schadensersatzklage ins Haus.

Meinungsfreiheit und Google Bewertung?

Es gibt keine Meinung hierbei, sondern ausschließlich belegbare Tatsachenschilderungen.

Zudem, Du magst der Meinung sein, das wäre der letzte Laden diesseits des Mississippi, jedoch Meinungsfreiheit hast Du nur gegenüber dem Staat, nicht gegenüber anderen Personen oder Unternehmen.

emib5  02.12.2021, 14:10

Wobei er auch bei Google seine Meinung äußern darf. Aber dann so, wie Du es geschrieben hast und nicht mit verallgemeinerten Tatsachenbehauptungen.

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Bei einer (negativen) Meinungsäußerung kommt es auch immer sehr drauf an, wie etwas geäußert bzw. formuliert wird. Ob es als eigene Meinungsäußerung oder als allgemeine Behauptung verstanden werden kann.

So wie Du es schreibst ist es angreifbar.

Und Du machst typische Fehler. Zum einen schreibst Du nur kurze Stichworte, anstatt vollständige Sätze in denen Du die genauen Sachverhalte darstellst und Du schreibst zu allgemein.

Beispiel:

chef inkompetent

Das ist so keine Meinungsäußerung, sondern eine allgemeine Diffamierung und nicht zulässig.

Schreibst Du:

In meinen Augen ist der Chef inkompetent, weil er ………..

Dann wäre es eine personöiche und begründete Meinungsäußerung, welche nach meiner Rechtsauffassung zulässig wäre.

SJiristisch unzulässig und ggf auch strafbar sind unwahre Tatsachenbehauptungen : Beispiel: "das Essen ist viel zu teuer eine Mantaplatte kostet unglaubliche 10 Euro " wenn diese tatsächlich nur 5 Euro kostet

Zudem sind Beleidigung, Drohung, Verleumdung und üble Nachrede strafbar .

Eine normale Rezension wie : Essen schmeckt nicht oder Service war nicht sehr nett zu mir ist vollkommen legitim