Darf man bei Google keine 1-Stern Bewertung geben?

12 Antworten

Das ist kein Problem, es sei denn, dass Du etwas verschweigst und es sich eigentlich ganz anders darstellt. Immerhin suchen normale Unternehmen eigentlich erst die Kommunikation statt einen Anwalt an die Front zu schicken.

T3Fahrer  07.11.2019, 12:59

Du sagst, dass das kein Problem sei. Wir haben in der Familie mehrere im weitesten Sinne Selbstständige. Es ist heute leider gang und gebe geworden, dass sich viele Kunden wie eine offene Hose aufführen und mit offenen Armen empfangen und auf dem goldenen Tablett getragen werden wollen, was bei dem Benehmen und den Ansprüchen nicht immer funktioniert. Anschließend erfolgt dann eine äußerst negative Bewertung bei Google und Co. Mit solchen Klientel kannst du aber auch nicht adäquat reden und sachlich das Problem lösen, sonst hätte es oft auch gar keinen Anlass für solche Bewertung gegeben. Je nach Kunde, der eine solche Bewertung Abgibt ist kein vernünftiges sachliches Gespräch möglich. Und da werden nicht selten äußerst inadäquate Bewertungen abgegeben, die keinen wirklichen Bezug zur Realität haben. Da hat es auch schon bei uns in der Familie Schreiben vom Anwalt – meiner Frau – gegeben, weil du bei solchem Klientel häufig keine andere Sprache sprechen kannst, geschweige denn, dass sie sachlich einsehen, dass eine solche Bewertung nicht in Ordnung ist.

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Mirko Marek  06.12.2022, 23:06
@T3Fahrer

Hallo T3Fahrer, das tut mir das lesen zu müssen. Leider können wir nicht hinter die Fassade schauen um zu ob die Bewertungen gerechtfertigt sind. Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern, solange keine anderen Rechte betroffen werden wie üble Nachrede usw. Da Google einräumt den Nutzern auch eine 1-Sterne-Bewertung verwenden zu dürfen müssen Unternehmen das hinnehmen auch mal berechtigt kritisiert zu werden. Das zählt zu freier Meinungsäußerung das man berechtigte Kritik loswerden darf. Selbst wenn man nur potenzieller Kunden sein würde.

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T3Fahrer  06.12.2022, 23:15
@ Mirko Marek

Ich spreche hier ja auch von nicht berechtigten negativen Bewertungen. Und das entspricht dann ja ganz leicht mal übler Nachrede o.ä.

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Verboten nicht.

Aber die Bewertung muss halt auch berechtigt sein. Gegen unwahre Bewertungen kann man vorgehen.

Da kannst du noch zufrieden sein, der Anwalt hätte dir auch gleich eine Unterlassungsklage anhängen können.

anadhed  12.07.2020, 19:43

wass bedeutet das

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habe ich auch schon getan, ohne Probleme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also eine 1-Sterne Bewertung muss schon begründet und adäquat sein. D.h. im Prinzip, dass das Unternehmen nicht die versprochene und bezahlte Leistung erbracht oder das entsprechende Produkt geliefert hat. Eine reine Unzufriedenheit mit der eigentlich korrekt erbrachten Leistung rechtfertigt ja nicht eine solch schlechte Bewertung und sollte auch kritisch hinterfragt werden. Soweit würde ich mich da nicht aus dem Fenster lehnen an deiner Stelle.

T3Fahrer