Kann ich wegen dieser 1-Sterne Google Bewertung verklagt werden?
Hallo, ich hatte vor einigen Wochen folgende Google Bewertung abgeben (mit einem Stern):
"Ich hatte eine Beratung via Email bei RA XXX. Im Vorfeld fragte ich an, welche Kosten auf mich zukommen. Diese Anfrage wurde ignoriert und mit der Beratung begonnen. Mit der Beratung selbst war ich unzufrieden, ein Mandat habe ich daraufhin nicht erteilt. Wochen später kam dann die Rechnung. Hier hätte im Vorfeld klar angegeben werden müssen welche Kosten auf einen zukommen, insbesondere wenn explizit danach gefragt wird. Schade, dass dies nicht so war."
Letzte Woche erhielt ich dann diese email:
"es ist mir zur Kenntnis gebracht worden, dass eine 1-Sterne Google-Bewertung hinsichtlich unseres Google-Eintrages vorgenommen haben.
Es steht Ihnen sicherlich frei, Ihren Unmut dort zu äußern, dennoch war unsere Beratung makellos, so dass eine 1-Sterne-Bewertung wahrheitswidrig ist. Wir müssen Sie daher auffordern, die Google-Bewertung binnen Wochenfrist abzuändern. Sollten wir binnen Wochenfrist nicht feststellen können, dass die Rezension, insbesondere hinsichtlich Ihrer Bewertung, abgeändert worden ist, so müssten wir Google über diesen Vorfall informieren und zudem Klage auf Änderung Ihrer Rezension vornehmen. Auf die hierbei entstehenden Mehrkosten weisen wir Sie ausdrücklich hin."
Ist dies nur Säbelrasseln? Ich bin mir nicht bewusst irgendetwas rechtswidriges geschrieben zu haben - geschweige denn etwas wahrheitswidriges. Die Beratung kann ich belegen, Beleidigungen sind nicht gefallen und meine Bewertung dürfte doch wohl durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein... oder sehe ich das falsch?
5 Antworten
Wie konnte der RA auf eine bloße Kostenanfrage hin bereits mit der Beratung beginnen? Wie umfangreich waren die Unterlagen, die du ihm bereits in der Anfrage mitgesendet hast?
Du schreibst zwar, dass du diese Kostennote bezahlt hast. Aber für die Einschätzung der Bewertung finde ich das relevant.
Dass du ihn die Dokumente dann zugeschickt hast, lässt sich ggf. als konkludente Beauftragung interpretieren.
In diesem Fall gälte die übliche Vergütung als stillschweigend vereinbart (§ 612 BGB).
Besser wäre es gewesen, nach dieser Mail nochmals wegen der Kosten nachzuhaken, anstatt die verlangten Unterlagen zu schicken.
Diese Anfrage wurde ignoriert
damit wäre für mich die Sache erledigt gewesen.
Dass eine Beratung einen Betrag XXX kostet, hätte dir von vornherein klar sein müssen.
ansonsten viel BlaBlaBla bezüglich der Bewertung.
Mit der Beratung selbst war ich unzufrieden
sowas aber auch, wenn das zutreffend war, kannst da nix dran machen, die reden dir nicht nach dem Mund wie du es gerne hättest.
deine Meinung, da kommt auch ein RA nicht gegen an.
zahlen wirst trotzdem müssen
zahlen wirste trotzdem müssen bezieht sich hoffentlich auf die Rechnung der Beratung? Die ist bezahlt ;)
für den Fragesteller ist glaub ich eher Interessant, wie es sich mit der Bewertung und nicht mit der Rechnung verhält ;)
ansonsten viel BlaBlaBla bezüglich der Bewertung.
anders, das kann er sich schenken, Einschüchterung, er hätte da gerne eine weiße Weste. würd mich nicht interessieren. ER muss tätig werden, wird er nicht machen
"Im Vorfeld fragte ich an, welche Kosten auf mich zukommen. Diese Anfrage wurde ignoriert und mit der Beratung begonnen. Mit der Beratung selbst war ich unzufrieden..."
Du hast stillschweigend den Auftrag zur Beratung erteilt, ohne die Kostennennung abzuwarten.
Viel Glück!
Stillschweigend Aufträge akzeptieren. Das geht vllt bei Kaufleuten, der Fragesteller wird aber höchstwahrscheinlich als Privatperson gehandelt haben. Hierbei ist also das BGB gültig und nicht das HGB.
Im Geltungsbereiches des BGB bin ich mir ziemlich sicher, dass keine "stillschweigende Zustimmung" als Willenserklärung bzw Annahme für einen Vertrag möglich ist.
Also hätte der RA den Kunden davor auf die Kosten hinweisen müssen und seine Zustimmung (auch wenn es nur ein Webformular ist) abwarten müssen.
Tja, wie gesagt: Viel Glück. Der Richter wird es klären. Richter sind schliesslich bei solchen unterschiedlichen Ansichten zuständig. Bin gespannt auf das Urteil.
Nein, weiß ich nicht.
Ich vermute allerdings, dass der Erstkontakt über eine Email lief, in folgendem Stiel:
Hallo sehr geehrtes Anwalt Team,
Ich habe folgendes Problem:
Blablabla
Bitte teilen sie mir mit was eine Beratung/Vertretung kostet.
Mfg Frage Steller
Auch wenn der Fragesteller seine Anfrage äußerst ungeschickt formuliert haben sollte, zeugt es nicht von Professionalität einem eher ahnungslosen Vertragspartner nicht mitzuteilen, ab wann Kosten entstehen.
Vorallem im Bezug auf die eigentliche Streitsache, der Google Bewertung ist das ein entscheidender Punkt für einen Richter.
Schau dir mal seinen Kommentar auf meine Antwort an. Da stehen nähere Informationen.
Wenn sich die Geschichte so wie in der Bewertung beschrieben zugetragen hat, dann können die nichts gegen dich machen.
Lächerlich. Du hast ja eine subjektive Meinungsäußerung geschrieben ("war unzufrieden"), da kann niemand behaupten, dass sei "wahrheitswidrig".
Würde ich gar nicht drauf reagieren.
In meiner ersten Kontaktaufnahme erkundigte ich mich ob er bei Vertragsrecht tätig wird, schilderte kurz mein Anliegen und fragte nach den Kosten die auf mich zu kämen.
Als Antwort bekam ich, dass er bei Vertragsrecht tätig werden kann und bat mich ihm die notwendigen Dokumente zu schicken. Weiter wurde gefragt ob eine Rechtsschutzversicherung existiert.