Listenhund kupiert legal?
Guten tag, ich hab mich hier angemeldet um folgende frage zu stellen: ich bin länger auf der suche nach einen amstaff oder pitbull, durch meinen arbeitskollegen hab ich die information bekommen das sein bekannter seinen 8mon alten amstaff verkaufen will/muss (details weiß ich nicht) vorweg ich komme aus berlin, hier ist es erlaubt listenhunde von privat zu erwerben.Problem an der sache ist das der hund wohlmöglich nicht ganz legal in deutschland ist, ich habe mich mit dem besitzer noch nicht gehört, mein arbeitskollege hat für samstag ein treffen arangiert. Grund zu meiner annahme sind die kupieren ohren des hundes, falls der hund aus medizinischen gründen in DE kupiert wurde und es nachweiße dafür gibt ist alles rechtens (das weiß ich eben erst am samstag)Aber falls nicht, dann bedeutet es eines dieser drei dinge.1. der hund wurde nicht fachmänisch kupiert (vlt vom besitzer selbst im keller, nur ne vermutung)2. der hund wurde illegal im ausland kupiert3. der hund selbst kommt aus dem ausland, was wiederum illegale einfuhr wäre (aufgrund der rasse, nicht aufgrund der ohren)Wenn dem eins von den drei sachen so ist und ich den hund trotzdem kaufen will, mach ich mich strafbar bzw krieg ich probleme auch wenn alle beweiße da wären das ich den hund so gekauft habe?Der hund ist jetzt ohnehin schon kupiert rückgängig kann man das nicht machen, selbst wenn der hund im tierheim landet ist er immer noch kupiert und davon gibts ja im tierheimen auch leider genug. Bitte keine dummen kommentare oder "wieso holst du keine arme seele aus dem tierheim"Es geht einzig und allein um meine frage alles andere steht nicht zur debatte.
6 Antworten
Hallo,
ich würde mich mit der Frage an das zuständige Amt - oder noch besser- an einen Anwalt wenden, der auf Tierrecht spezialisiert ist. Frage ihn, was dir rechtlich passieren kann, wenn du einen kupierten Hund kaufst und keinen Nachweis hast, dass dies legal war, oder ob es eine Möglichkeit gibt, beim Kauf zu bestätigen, dass der Hund bereits kupiert war.
Hat sich die Gesetzgebung in Berlin geändert? Das muss dann ganz neu sein, denn bisher musste der Halter eines sogenannten Listenhundes (dazu zählt der von die bevorzugte Hund) ganz bestimmte Auflagen erfüllen.
Ansonsten solltest du - um ganz sicher zu gehen und nicht hinterher ein böses Erwachen zu erleben - deine Fragen ganz einfach mal dem Ordnungsamt Abt. Hundewesen, stellen. Dort wird man dir die richtigen Antworten geben.
Nein, es ist nicht legal und man macht sich strafbar. Kupierte Hunde dürfen auch nicht einfach so nach Deutschland eingeführt werden.
Und der Hund wurde mit großer Wahrscheinlichkeit illegal gehalten, deswegen jetzt auch die plötzliche Abgabe des Tieres. Da braucht man doch nur 1 + 1 zusammen zählen. Aber wahrscheinlich wird dir der Hundebesitzer eher eine herzergreifende Geschichte, als die Wahrheit erzählen, denn schließlich muss/will er der Hund ja loswerden.
Das Tierschutzgesetz besagt:
Achter Abschnitt Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
§ 12 (1) Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnungen nach Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist. ...
das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren tierschutzwidrige Amputationen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte, Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Absatz 1 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder c erfüllt ist,das Halten von Wirbeltieren, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie den Tieren durch tierschutzwidrige Handlungen zugefügt worden sind, zu verbieten, wenn das Weiterleben der Tiere nur unter Leiden möglich ist,
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Nebenbei bemerkt: mit einem kupierten Hund herum zu laufen wird ein Spießrutenlauf (wurde hier ja schon erwähnt) unterschätze das nicht.
Solange die ohren bzw rute abgeheilt sind darf man die kupierten hunde nach DE einführen und auch halten man braucht nur den entsprechenden nachweiß das es im ausland von einen tierarzt fachgerecht gemacht wurde.. Illegal ist es mit dem in deutschland lebenden hund extra wegen dem kupieren ins ausland zu fahren.
Ebenfalls ist es illegal einen amstaff,pitbull,staffbull oder bullterrier aus dem ausland einzuführen, egal ob kupiert oder nicht.
Wenn ich den hund nicht kaufe,kauft ihn jemand anderes oder er landet schlimmstensfalls ins tierheim und dort wird er eben zur adoption freigegeben.. Trotzdem sind und bleiben die ohren kupiert, deswegen wäre das gesetzt bisschen sinnlos wenn es tatsächlich illegal ist.. Muss einfach mal morgen beim vetrinäramt nachfragen.. Trotzdem danke für die amtwort :)
Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Hunde zu kupieren. Es ist nicht verboten, kupierte Hunde zu halten. Es ist auch nicht verboten, im Ausland kupieren zu lassen...solche Hunde werden ganz offen hier in Deutschland verkauft. Wenn du im Vertrag beim Kauf reinschreiben lässt, dass der Hund schon kupiert ist an dem Zeitpunkt, wo er in deinen Besitz kommt, kannst du immer beweisen dass du ihn nicht kupieren hast lassen.
Obwohl es natürlich klar ist dass bei dieser Frage auch andere Kommentare kommen, wieso du sowas unterstützt (wenn keiner mehr kupierte Hunde kauft werden die auch nicht mehr kupiert werden), mit der Rasse und kupierten Ohren/Rute wirst du bei jedem Gassigehen von vielen in eine Schublade gesteckt werden, wenn dir das unangenehm ist, solltest du vom Kauf absehen - oder dich eben an genau diese Reaktionen schon mal gewöhnen.
" Es ist nicht verboten, kupierte Hunde zu halten. Es ist auch nicht verboten, im Ausland kupieren zu lassen..."
Ganz so einfach, wie du schreibst, ist das nicht. Wenn sich jemand auf das Tierschutzgesetz §12 beruft und denjenigen anzeigt, hat der die Arschkarte..... und natürlich der Hund.... der dann vermutlich beschlagnahmt wird und den Rest seines Lebens unschuldig hinter Gittern sitzt.
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Wenn du am Samstag, den Hund und Halter siehst würde ich alle meine bedenklichen Fragen stellen. Auch wo er das Tier her hat.
Sollte irgendeine Vermutung sein, der Hund kommt aus dem Ausland und du weißt es und kaufst ihn trotzdem , machst du dich ebenso strafbar. Ich würde mal direkt beim nächstgelegen Tierheim anrufen und mich genauestens informieren wie die Sachlage aussieht.
Wie gesagt Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.