Konnten DDR Bürger in andere Ostblockstaaten auswandern?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auswandern einfach in einen anderen Ostblockstaat war nicht möglich, nur durch Heirat konnte man Bürger eines anderen Staates werden. Das bedurfte aber auch Genehmigung durch Staat und Botschaft, die einer Heirat zustimmen mußten.

Damals wurde nicht „ausgewandert“. Man beäugte sich misstrauisch und die Xenophobie zwischen den Nationen war wach, obwohl es ein ständiges Geschwurbel von den Sozialistischen Bruderstaaten gab und die Führer sich ständig abknutschten.

"Auswandern" ist ein Begriff, der zuviel Eigeninitiative enthält, zuviel aktive Entscheidung.

Die DDR verwaltete ihre Arbeitskraft von oben nach den Erfordernissen des Staates. Du wurdest also eher "eingesetzt", als dass du dich für etwas entschieden hast.

In dem Sinne konntest du wohl Anträge auf etwas stellen. Entschieden hat dann der Staat, ob er dich irgendwo hin schickt. Du musstest also wohl irgendeinen Grund finden, in ein land zu gehen, einen Ort, wo du dort eingesetzt werden wolltest.

Wirtschaftlich war für die Menschen im Ostblock die DDR noch das kleinste Übel. Eine große Motivation in ein anderes Ostblockland auszuwandern gab es meines Wissens nach nicht.

N.b. Ich war geschockt, als ich Anfang 1991 das erste Mal nach drüben fuhr. Bis ich zwei Jahre später das erste Mal in Tschechien und Polen war...

Ausreiseantrag war in der DDR ein gängiger Ausdruck für einen Antrag zur ständigen Ausreise aus der DDR. Mit einem derartigen Ausreiseantrag gab ein DDR-Bürger dem Staat die Absicht bekannt, dauerhaft außerhalb der DDR zu leben, also aus ihr auswandern zu wollen.

Um als DDR-Bürger diese legal zu verlassen, also die innerdeutsche Grenze oder die Berliner Mauer ohne Gefahr für Freiheit, Leib und Leben passieren und eine Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR vermeiden zu können, bedurfte es eines genehmigten Ausreiseantrages. Jeder Versuch, der DDR ohne staatliche Zustimmung den Rücken zu kehren, war als „Ungesetzlicher Grenzübertritt“ strafrechtlich bedroht. Wer gefasst wurde, geriet in politische Haft.

Anders verhielt und verhält es sich bis heute in der Bundesrepublik Deutschland, wo zur Ausreise maximal ein Reisepass notwendig ist, der nur dann versagt oder entzogen werden kann, wenn eine Gefährdung erheblicher Belange des Staates zu befürchten ist, oder die Gefahr besteht, dass man sich der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung entzieht. In diesem Sinne verwehrte die DDR-Regierung ihren Bürgern bis zum Mauerfall die Reisefreiheit grundsätzlich. Mit dem Mauerfall am 9. November 1989 endete die Ära der Ausreiseanträge.

Wer einen Ausreiseantrag in den Westen stellte, musste zum Teil mit langwierigen und harten Schikanen rechnen,[1] bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung und Inhaftierung.[2] Aber es bestand tatsächlich die Möglichkeit, auf diese Weise die DDR zu verlassen. Die Ausreisebewegung war ein großes Problem für die DDR-Machthaber. Dazu wurden etliche geheime Befehle und Anordnungen erlassen.[3] Obschon sich Antragsteller ab 1975 auf das zugesicherte Recht auf Freizügigkeit der von Erich Honecker unterzeichneten KSZE-Schlussakte von Helsinki beriefen, wurden sie als „rechtswidrige Übersiedlungsersucher“ diffamiert und mit massiven persönlichen, familiären und beruflichen Repressalien belegt.