Kommt der Feuerwehr für diese Stände Unternehmereigenschat zu?

3 Antworten

Eigentlich eher weniger. Meistens macht die FW sowas damit sich Kinder und auch andere dafür begeistern. Und sie verkaufen ja bestimmt auch was an ein paar Ständen. Das geht vermutlich in die Kasse der Feuerwehr.

Unsere FW macht auch an Jubiläumstagen eine kleine Veranstaltung wo sie auch die Autos zeigen und vorstellen. Die Jugendfeuerwehr ist auch ab und zu in der Stadt zu sehen, damit eben Kinder vllt auch Lust haben in die JF zu kommen

Woher ich das weiß:Hobby

"Die Feuerwehr" - nein.

Die Feuerwehr ist grundsätzlich erst einmal eine kommunale Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - ähnlich wie beispielsweise der städtische Bauhof. Oberster Dienstherr ist der Bürgermeister der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Finanzielle Mittel werden von der Stadt oder Gemeinde im Rahmen des Haushaltsplans bereit gestellt.

Das Feuerwehrwesen unterliegt aber dem Landesrecht, deshalb gibt es auch in jedem Bundesland abweichende rechtliche Grundlagen. Das oben gesagte trifft soweit auf alle Bundesländer zu.

Allerdings hat die Freiwillige Feuerwehr gegenüber z.B. dem Bauhof insofern eine Sonderstellung, als dass die Mitglieder ihre Arbeit ja freiwillig und unentgeltlich verrichten, also nur bedingt wie "Angestellte" zu behandeln sind. Sprich: Man muss an die Freiwilligen einige Zugeständnisse machen, um sie zur freiwilligen Arbeit zu motivieren.

Deshalb besagt zum Beispiel das Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein, dass die Feuerwehr neben ihrem durch die Gemeinde verwalteten Haushalt auch noch eine sogenannte "Kameradschaftskasse" zu führen hat, aus der die Kameradschaft gefördert wird. Aus der also mal ein Getränkt bezahlt wird, mit der ein Grillfest veranstaltet oder ein Ausflug organisiert wird. Hierbei handelt es sich um ein Sondervermögen der Gemeinde, welches von der Gemeinde überwacht, aber von der Feuerwehr selbst verwaltet wird. In diese Kasse können neben Beiträgen der eigenen Mitglieder auch passive Beiträge, Spenden oder eben Einnahmen aus Veranstaltungen fließen. Bislang gilt hier noch keine Körperschafts- und Umsatzsteuer, das soll sich aber 2023 oder 2024 ändern. Sprich: Alle Einnahmen, welche die Stadt oder Gemeinde aus nicht-hoheitlichen Aufgaben generiert, werden addiert - und bei Überschreiten von Höchstsummen wird die Gemeinde dann Körperschafts- und Umsatzsteuerpflichtig. Hierzu gehören beispielsweise Kostenbeiträge für Seniorenausfahrten des kommunalen Sozialausschusses, der Verkaufserlös der Grillwurst beim Stadtfest - aber eben auch alle Einnahmen der Feuerwehr aus Veranstaltungen wie der von Dir genannte Punschverkauf beim Feuerwehrfest.

In Bayern ist es wieder ganz anders. Dort gibt es immer parallel zur kommunalen Feuerwehr auch einen Feuerwehrverein. Dieser eigenständige Verein, meist (immer?) ein eingetragener Verein (e.V.), ist also für das ganze Drumherum um die "Einsatzorganisation" der Feuerwehr herum verantwortlich. Hier ist es also nicht die kommunale Feuerwehr, welche Einnahmen aus dem Punschverkauf generiert, sondern der e.V.

In anderen Bundesländern kann es dann noch wieder anders aussehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

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Und nein die Feuerwehr kann keine Unternehmereigenschaften haben. Sie ist keine juristische Person, sondern ein Organ der Kommune. Wenn dann könnte das nur die Gemeinde selbst oder ein (Feuerwehr-)Verein.