Kater macht Auto dreckig Rechtliche Lage?

11 Antworten

Dazu gibt es doch bereits viele Urteile.

So urteilte z.B. das Amtsgericht Aachen, Az.: 5 C 511/06, dass der Katzenhalter für z.B. am Auto verursachte Schäden aufzukommen hat. Allerdings muss es zweifelsfrei nachgewiesen sein, dass es tatsächlich die "verklagte" Katze (natürlich dessen Halter) war.

Aber mit einer Aufzeichnung einer Kamera dürfte das hinreichend zu beweisen sein.

Selbstverständlich hat der Nachbar dann natürlich die gesetzlichen Bestimmungen für Aufzeichnungen zu beachten (also nicht im öffentlich Raum etc.).

Allerdings: Prüfe deine Privat-Haftpflichtversicherung, da sind meist Schäden der eigenen Katze mitversichert!

Das Beste darin ist: Sollte dein Nachbar dich tatsächlich zur Heranziehung eines Schadens belangen, so reichst du das einfach an deine Privathaftpflicht weiter. Die kümmern sich dann um die Klärung der Rechtmäßigkeit der Ansprüche - weisen die entweder zurück oder zahlen.

Du hast da eigentlich - außer dem Ärger - wenig mit zu tun.

Sollte es Deine Katze sein wirst Du die Beseitigung der Kratzer tragen müssen und den Wagen vor weitere Beschädigungen schützen. Sorry

dsupper  11.04.2020, 13:33

nicht, wenn er eine Privat-Haftpflichtversicherung hat.

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wie man mit dem Gerangele umgeht, darüber will ich gar nicht nachdenken.

Für mich steht die Sicherheit meiner Haustiere an erster Stelle. Solche Leute können immer agressiver werden und auch dem Tier schaden.

Aus diesem Grund habe ich Hauskatzen, ich würde in vergleichbarer Situation umziehen, um die Sicherheit meiner Haustiere zu wahren.

Das ist heutzutage nicht einfach, aber deshalb habe ich auch Hauskatzen. Die Mentalität der Nachbarn will ich gar nicht näher kennenlernen.

Mabelpines01  29.09.2023, 19:00

Was heißt denn eigentlich solche Leute???? Wenn etwas das ihnen gehört, von egal wem zerkratzt, verschmutzt ect wird, dann gefällt ihnen das bestimmt auch nicht und sie wollen, das für den Schaden der Verantwortliche dafür aufkommt

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Wir haben ihr erklärt, dass es eine Katze ist und du kannst ihr nunmal nicht sagen, was sie tun darf oder nicht und es ist eben auch noch nicht bewiesen, dass er es war...

Damit habt ihr zwar recht, aber nicht im Sinne des Gesetzgebers, denn der sieht den Halter hier in der Verantwortung das Tier mit der gebotenen Sorgfalt zu beaufsichtigen, so dass andere Personen oder Sachen eben nicht geschädigt werden (§833 BGB). Allerdings reicht die bloße Vermutung nicht zur Haftbarmachung des Halters aus.

Ihr könnt aber mal die Police eurer Haftpflicht prüfen, ob Schäden durch Haustiere mit berücksichtigt werden. Ansonsten kann man die vielleicht mit aufnehmen.

Hinsichtlich der geplanten Überwachung der Nachbarin würde ich das unkommentiert lassen und darauf bauen, dass sie dabei Rechtsgrundlagen verletzt. Dann wäre das dabei entstandene Material eventuell vor Gericht nicht als Beweis zulässig.

Zerkratzt eine Katze nachgewiesenermaßen das Auto des Nachbarn, wirft dessen Blumenvase um oder beschädigt seine Gartenmöbel, kann dieser nach § 833 BGB augrund der Tierhalterhaftung verlangen, den Schaden ersetzt zu bekommen. Auch hier muss er nachweisen, dass der Schaden durch das Tier entstanden ist. Ein „dringender Tatverdacht“ reicht hier nicht aus. So lehnte das Amtsgericht Aachen in seinem Urteil vom 08.01.2007 (Az. 5 C 511/06) den Antrag eines Geschädigten ab, der ein DNA-Gutachten einholen wollte, um eine Katze zu überführen.
 
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 08.01.2007 (Az. 5 C 511/06) 

Quelle: https://www.rechtsanwalt-kuhnke.de/recht-rund-ums-tier/katzen/

Persönliche Anmerkung von mir:

Ich ärgere mich auch über die Hinterlassenschaften von Katzen auf meinem Grundstück. Ich lasse meinen Hund seine Haufen auch nicht beim Nachbarn machen.