Kann mich mein Betrieb von einer Exkursion freistellen?
Ich bin aktuell im 5. Semester meines dualen Studiums und es beginnen aktuell die Diskussionen bzgl. einer Abschlussfahrt, sowie anderen Exkursionen. Leider habe ich absolut keine Lust auf eine Woche sinnloses Besäufnis.
Kann mein Betrieb mich von der Exkursion freistellen?
Mein Betrieb zahlt meine Studiengebühren, sowie mein Gehalt. Dafür besteht an der DHBW Anwesenheitspflicht für alle Veranstaltungen, somit auch für Exkursionen. Jedoch bezweifle ich, dass Abschlussfahrt ebenfalls darunter fällt oder auch Exkursion, die nichts mit meinem Studium zu tun haben. Dazu kommt, dass ich es definitiv nicht einsehe für ein „ Pflichtbesäufnis“ am Ballermann oder am Goldstrand auch noch Geld ausgeben zu müssen. Dafür ist mir einfach mein Geld und meine Zeit zu schade.
Kann mein Betrieb da irgendwie Widerspruch einlegen und sagen, sowas unterstützt er nicht?
Danke für eure Antworten.
1 Antwort
Ich denke das wird schwierig. Für dieses "Besäufnis" gibt es oft CP, die Dir sonst am Ende fehlen.
Wir mussten einen Bericht schreiben und natürlich auch ein "Programm" für die "Studienfahrt" vom Prof. absegnen lassen.
Schau mal in die Prüfungsordnung, wie es bei euch geregelt ist. Ich könnte mir vorstellen, dass es schwierig wird für Goldstrand oder Malle ein vernünftiges Programm zu erstellen. Wir waren deshalb in Amsterdam 😂