Ich will ein Reisegewerbe gründen und brauche einen Handelsregisterauszug was ist das und wie kriege ich das?
4 Antworten
Im Handelsregister B werden Juristische Personen eingetragen also GmbH's. Im Handelsregister A stehen eingetragene Kaufleute oder Personengesellschaften z.B. GmbH & Co. KG's. Die Handelsregisterauszüge gibt es beim zuständigen Registergericht für deinen Wohnort. Oder meinst du einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?? Den beantragst du im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Wenn du das Gewerbe als Einzelunternehmen betreiben willst, dann wird es nicht ins Handelsregister eingetragen. Also brauchst du auch keinen HR-Auszug bringen. Was du für die Reisegewerbekarte mitbringen musst, ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Die kosten jeweils 13 €.
Du benötigst zuerst einen Gewerbeschein.
Wenn Du eine GmbH gründest, ist diese im Handelsregister eingetragen.
Wenn nichtmal sowas weißt, solltest Du keine Firma gründen.
Ein derartiges Gewerbe musst du im Handelsregister eintragen lassen. Wofür du da konkret den Auszug brauchst kann ich leider nicht erahnen.
Ein derartiges Gewerbe musst du im Handelsregister eintragen lassen
Völliger Quatsch !
Ne ich meine Handelsregisterauszug, auf der Seite der Stadt Berlin steht folgendes:
HandelsregisterauszugEingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.