Reisegewerbe bei Arbeitslosigkeit?

2 Antworten

anstelle mit dem Arbeitsamt würde ich an Deiner Stelle mal mit der Handwerkskammer reden. Diese vermitteln neben nützlichen Seminaren & Business Kontakten auch Gründer-Kredite. Wenn du es also mit einem eigenen Gewerbe ernst meinst, dann wäre das der richtige Schritt.

Viel Erfolg ... wage etwas, es lohnt sich!!!

Dem Jobcenter ist es egal, ob du nebenbei ein stehendes Gewerbe oder ein Reisegewerbe betreibst. Du musst die Gewinne angeben und teilweise auf die Leistungen anrechnen lassen.

bugsbunny55 
Fragesteller
 12.07.2020, 14:40

Und was ist wenn ich keine gewinne erziele oder anmelde aber öfters doch nicht hinfahre

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Geochelone  12.07.2020, 14:44
@bugsbunny55

Wenn du die Reisegewerbekarte erhältst, bist du Gewerbetreibender. Mit allen Pflichten (Steuererklärung und Berichtspflicht beim JC).

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Sonntagskinder  12.07.2020, 14:48

Ich bin über diese Antwort sehr überrascht.

Ein Jobcenter ist interessiert an jeglicher Beschäftigung, ob angestellt, selbständig, profitabel oder nicht. Man unterschreibt ja auch monatlich, dass man keiner Beschäftigung nachgeht.

und man gibt Einnahmen an, und nicht Gewinne nach Ausgaben.

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